Kann der Arbeitgeber die Kündigung vordatieren?

4 Antworten

Auch innerhalb der Krankmeldung bist du kündbar, allerdings unter Einhaltung der Kündigungsfristen, die der Arbeitsvertrag bzw. das Gesetzt hierzu vorsieht.

Bist du sicher, dass die Probezeit nur 3, nicht 6 Monate besteht?

Die wären dann in deinem Fall mit einer Frist von vier Wochen (28 Kalendertagen) zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats möglich.

Demnach wäre die Kündigung n. § 622 (1) BGB zurückzuweisen, auf Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 31.05. mit entsprechendem Lohnanspruch zu verweisen. Kommt er dem nicht schrfitlich nach, wäre innerhalb von 3 Wochen nach Zugang Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht zu erheben.

Aquarina72 
Fragesteller
 07.05.2013, 11:44

Im Vertrag steht:" Abweichend zum Tarifvertrag wird eine Probezeit von drei Monaten vereinbart":

Welches Datum auf der Kündigung steht, ist einigermaßen egal. Wenn er damit ein Indiz dafür liefern will, dass die Kündigung unabhängig von der Krankmeldung sei, wird das für ihn keinen Nutzen bringen.

Entscheidend ist, wann die Kündigung bei Dir eingetroffen ist. Ab diesem Tag beginn die Kündigungsfrist zu laufen. Kündigungsfrist nach Ablauf der Probezeit ist 4 Wochen zum Monatsende oder zum 15.

Bei dem gezeigten Verhalten ist es für Dich angebracht, eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen. Das ist einfach und kostet zunächst nichts, auch einen Anwalt brauchst Du dafür nicht.. Die Mitarbeiter beim Arbeitsgericht helfen beim Formulieren der Klage.

Wenn Du keine Klage einreichst, wird die Kündigung trotz der Nichteinhaltung der Kündigungsfrist rechtswirksam!

das Vordatieren einer Kündigung ist nie statthaft! Die Kündigungsfrist während der Probezeit (1 Woche, 2 Wochen...) steht im Arbeitsvertrag.

Aquarina72 
Fragesteller
 07.05.2013, 10:47

und wenn Probezeit vorbei ist

die Probezeit ist abgelaufen. also geht das so kurzfristig überhaupt nicht. Und zurückdatieren gleich gar nicht.