Kann das Jugendamt/Gericht das Umgangsrecht entziehen?
folgendes Szenario: zwei Personen leben getrennt voneinander, haben ein gemeinsames Kind. Die mutter ist die erziehungsberechtigte Person, der Vater hat ein eingeschränktes Umgangsrecht ( 2 mal die woche). Nun kommt raus, dass genannter Vater einen sehr schlechten Einfluss auf das Kind hat. Das Kind fühlt sich zunehmend schlecht im Umgang mit dem Vater, psychischer Natur. Dem Kind werden ebenfalls unangebrachte und offen rassistische Verhaltensweisen beigebracht. Wörter wie neg*** und Zig*** scheinen dem Kind als geläufig, unahnend der rassistischen Bedeutung, da genannter Vater dem Kind sagt, es soll diese Wörter nutzen. Was kann man denn in so einer Situation tun? Es ist schmerzlich es einfach zu akzeptieren, gibt es Möglichkeiten dem Vater sogar das Umgangsrecht zu entziehen?
4 Antworten
Bei einer schwerwiegenden politischen Beeinflussung kann eine Kindeswohlgefährdung vorliegen. Insbesondere natürlich dann, wenn die Beeinflussung in einer rassistischen Gesinnung liegt. Allerdings reicht es dafür noch nicht aus, dass der Vater im Beisein des Kindes rassistische Wörter benutzt, solange der Vater vom Kind nicht die Übernahme seiner Ansichten verlangt oder das Kind gar zu rassistischen Kundgebungen mitnimmt o.ä.
Wenn das Kind allerdings unter den rassistichen Äußerungen des Vaters leidet und sich bedrängt fühlt, wäre daran zu denke,n ob nicht das allein schon eine Aussetzung des Umgangsrechts rechtfertigt. Denn das Umgangsrecht darf nicht dazu führen, dass das Kind psychisch stark beastet wird, egal aus welchem Grund. Falls das Kind sogar von sich aus ablehnt, zum Vater zu gehen, darf es auf keinen Fall dazu gegen seinen Willen gezwungen werden. Vielmehr sollte dann eine kinderpsychologische oder familienpsychologischeBeratung aufgescght werden.
Das Umgangsrecht komplett zu entziehen ist sehr schwer. Vielleicht ist eine Umgangsreduzierung oder eine Umstellung auf begleitete Umgänge möglich. Wende dich diesbezüglich gerne zur Beratung ans Jugendamt. Aber mach dir nicht zu große Hoffnungen.
das ist zwar unschön, aber kein Grund, das Sorgerecht zu entziehen. Man muss auch immer sehen, dass das Recht auf beiden Seiten ist: Recht des Vatres auf das Kind, und Recht des Kinds auf beide Elternteile.
Dies wäre generell nicht angebracht! Politische Einflussnahme ist kein Grund Umgangsrecht zu versagen!
Umgangsrecht zu entziehen ist kaum zulässig. Es gibt allenfalls manchmal Entzug des Sorgerechts bei Fehlverhalten.
Bei Gefährdung des Kindeswohls kann das Umgangsrecht völlig ausgeschlossen werden oder nur noch unter Beobachtung stattfinden.
Bin kein Jurist, aber fände sowas sehr krass! Bin selber Vater mit Umgangsrecht.
Das ist so allgemein nicht richtig. Wenn die Beeinflussung das Kindeswohl beeinträchtigt, hat dies sehr wohl Folgen.