Kann das Jobcenter mir die Abendschule verweigern?
Hallo, wenn ich wie laut Eingliederungsvereinbarung einer Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung nachgehe und zusätzlich an einem Abendschulkurs teilnehme (und einen Kurs and der Fernschule belege), kann mir das Jobcenter dann die Leistungen streichen? Die Abendschule und den Fernkurs mache ich ja sozusagen in meiner Freizeit und ich tue etwas um eine Ausbildung zu finden. Die Abendschule ist übrigens nicht förderungsfähig durch BAföG, da zu wenige Stunden.
3 Antworten
die sollen Dich lecken.
Zunächst einmal hervorragend , dass du dich weiter bildest. Wenn se net zahlen, (nicht verweigern, bist ein freier Mensch), beiß in den sauren Apfel und zahle selbst. Es ist für DICH !
Schon beim telefonat nach einem neuen Job kannst punkten, "dass du dich aus Eigeninitiative mit deinem Verdienst weiter gebildet hast". Kommt immmer gut.
Viel Erfolg !
Das jobcenter kann nur Leistungen streichen wen man sich nicht an die Auflagen bzw seine pflichten hält nicht weil man was für seine berufliche Zukunft tut oder sich einfach nur weiterbilden will!
Es kann deine Leitungen nur streichen wen du dich zb nicht bewirbst zb auf eine Ausbildung oder eine arbeitstselle das geht dann aber immernoch mit beiden dann!
Was du in deiner Freizeit machst, geht das Jobcenter nichts an.
Zumindest nicht, wenn das mit deren Leistungen nicht kollidiert. Was so eine Abendschule/ein Kurs devinitv nicht tut.