Kann das Jobcenter meine Freundin zwingen sich einen Job zu suchen obwohl nur ich Arbeitslosengeld beantragt habe?

6 Antworten

deine optionen sind ganz simpel:

1. du suchst dir arbeit und hast genügend gehalt um dich und deine freundin durchzufüttern.

2. ihr sucht beide arbeit, damit deine freundin auf eigenen beinen steht und sich selbst finanziert. die eltern sind zum unterhalt für eine sinnfreie tätigkeit nicht verpflichtet, kind soll sich in eine ausbildung begeben oder eben für sich selbst aufkommen.

3. oder du suchst dir eine arbeit für dich. deine arbeitslose freundin geht wieder zurück zu ihren eltern und liegt ihnen somit nicht mehr ganz so arg auf der tasche.

was dachtest du denn was dir passieren wird? natürlich seit ihr eine bedarfsgemeinschaft und natürlich seit ihr beide verpflichtet euch arbeit zu suchen. wenn deine freundin nicht bereit dazu ist, ihren anteil am tgl. leben zu leisten, dann schick sie zurück nach hause. sie kann weder dir noch ihren eltern ständig auf der tasche liegen.

Stellwerk  14.02.2016, 18:26

"2. ihr sucht beide arbeit, damit deine freundin auf eigenen beinen stehtund sich selbst finanziert. die eltern sind zum unterhalt für eine
sinnfreie tätigkeit nicht verpflichtet, kind soll sich in eine
ausbildung begeben oder eben für sich selbst aufkommen."

Lesen. Praktikum in einer Schule für Schwerbehinderte ist mit Sicherheit keine "sinnfreie Tätigkeit", wieso maßt Du Dir so eine Aussage an? Die Eltern sind bei einem Praktikum zu Unterhalt verpflichtet, wenn damit die Wartezeit für das Studium überbrückt wird. Wenn die Eltern das nicht wollen, können sie das familienintern anders klären. Würden soziale Tätigkeiten wie Erzieher und Pflegeberufe ordentlich bezahlt ( auch und gerade in staatlichen Einrichtung), bräuchten auch nicht die Eltern einzuspringen.

Da das Praktikum für das Studium angerechnet werden kann, ist wohl kaum von "sinnfreier" Tätigkeit die Rede.

maja11111  15.02.2016, 07:36
@Stellwerk

deine antwort ist falsch. die eltern sind verpflichtet zu zahlen, wenn das kind in ausbildung ist. das ist sie aber gerade nicht, sondern macht ein sinnfreies und kostenloses praktikum in einer schule, egal welcher.

es hindert kind nicht daran bei den eltern wohnen zu bleiben um kosten zu mindern und sich arbeit zu suchen um niemanden auf der tasche zu liegen beim nichtstun.

es handelt sich um eine bedarfsgemeinschaft in der alle einkommen zu einem gezählt werden. außer unterhalt und kindergeld, wird kind also nix bekommen. sie würde zurück an die adresse ihrer eltern verwiesen werden. da sie dem arbeitsmarkt nicht zur verfügung steht, bekommts auch kein alg2. nun troll woanders weiter.

Die Rechtslage ist ganz einfach:

Wenn deine mitwohnende Partnerin einen zumutbaren Job nicht annimmt, sinkt ihr Anspruch auf ALG II und damit der rechnerische Anspruch der Bedarfsgemeinschaft (BG) um ca. 100,- für je drei Monate.

Bei der zweiten Ablehnung verdoppelt sich der Betrag für weitere drei Monate, beim dritten Mal fällt ihr rechnerischer Bedarf völlig flach, also auch ihr Mietanteil. Damit sinkt dein Anspruch auf ALG II um ca. 330,- plus die halbe Warmmiete.

Was zumutbar ist, steht in SGB II § 10. Dort steht auch: "Es sei denn, dass (...) 5. der Ausübung der Arbeit ein sonstiger wichtiger Grund entgegensteht."

Ein Praktikum kann ein "wichtiger Grund" sein, muss es aber nicht. Das kann man klären lassen auf dem Rechtsweg, wenn das Jobcenter dies nicht sofort einsieht: Also per Widerspruch beim Amt und danach per Klage beim Sozialgericht.

Sinnvoll ist das aber erst, wenn ein ansonsten zumutbares Arbeitsangebot für die Freundin ins Haus flattert. Bewerben muss sie sich bis dahin natürlich dennoch, und Angebote des Jobcenters wahrnehmen - außer, sie will sofort durchsetzen, dass jeder Job für sie unzumutbar ist wegen ihres Praktikums.

Mein Tipp: Ein verpflichtendes Praktikum sollte als wichtiger Grund gelten. Ein freiwilliges Praktikum wäre eher schwer zu begründen.

Gruß aus Berlin, Gerd

solange deine freundin nicht mit dir staatlich verheiratet ist sie im sinne des staates in keinster weise verantwortlich. desweiteren könnte das arbeitsamt deine freundin selbst dann nicht zwingen einen bezahlten job anzunehmen selbst wenn ihr verheiratet währt. aber da ihr es nicht seit hat das arbeitsamt deiner freundin garnichts vorzuschreiben solange sie keine leistungen von diesem beziehen möchte.

mfg

Wenn deine Freundin keine Leistungen beantragt, dann kann sie auch zu nichts gezwungen werden.

Das Problem an einem Praktikum ist/wäre, dass der Praktikant grundsätzlich nicht zur Verfügung steht um vermittelt zu werden aber trotzdem Geld beziehen würde.

Wenn nur du ALGII beantragst und ihr zusammen lebt werden die natürlich versuchen wollen deine Freundin für dich aufkommen zu lassen.. Aber nur das bisschen Unterhalt das sie bekommt wird dafür nicht reichen.

Ich persönlich würde es so machen: Ihr wohnt weiter zusammen, du beantragst ALGII und deine Freundin bezieht ihren Unterhalt. Fertsch

Natürlich kann ich nichts 100%ig garantieren die vom Arbeitsamt denken sich ja wer weiß was aus, wenn die einen schlechten Tag haben.

fbloching 
Fragesteller
 13.02.2016, 17:29

Ich habe ja auch nur für mich Alg II beantragt aber ich musste dabei meine Partnerin  angeben. Stichwort ist hier Bedarfsgemeinschaft.. Die packen einen da zusammen in nen Topf und von wem da Geld reinfällt is wurst ..

AlexKnife  13.02.2016, 17:31
@fbloching

Ja na klar, das ist ja normal. Aber sie kann von dem Unterhalt den sie bekommt nicht für dich aufkommen, oder doch?

fbloching 
Fragesteller
 13.02.2016, 17:32
@AlexKnife

Nein kann sie nicht (600 Euronen) und daher wollen die anscheinend das sie quasi für mich arbeiten geht bzw. für die Bedarfsgemeisnchaft...

AlexKnife  13.02.2016, 17:33
@fbloching

Weltfremd sind die manchmal echt... Na aber das braucht sie definitiv nicht machen

maja11111  15.02.2016, 07:37
@fbloching

das ist doch auch richtig so. ihr seit eine bg und steht füreinander ein.

AlexKnife  15.02.2016, 10:52
@maja11111

Grundsätzlich finde ich es auch nicht verkehrt. Aber, seine Freundin zwingen zu wollen das Praktikum, das sie für ihr Studium brauchen kann aufzugeben und sich einen Job zu suchen um ihren Freund während seiner Arbeitssuche finanziell zu unterstützen... Das ist ja wohl mehr als ein schlechter Witz.

Ich verstehe nicht ganz, warum sie ein Eingliederungsgespräch hatte. Wenn sie von den Eltern noch Unterhalt bekommt, wird sie ohnehin kein ALG2 erhalten, oder? Ist denn schon klar, wann sie mit dem Studium beginnen kann?

Könntest Du denn von einem Minijob leben? Kommt ja immer ein bisschen auf die Stundenanzahl an, aber das sollte reichen, um sich weiter zu bewerben.

fbloching 
Fragesteller
 13.02.2016, 17:26

Naja das Eingliederungsgespräch wurde vereinbart als ich das erste mal ohne Termin beim Jobcenter antreten musste um mich arbeitslos zu melden und einen termin bekommen habe zur Abgabe des Alg II Antrags + Eingliederungsgespräch von mir und anscheinendauch von ihr. Weil wir ja über ein Jahr in einer Wohnung zusammenleben gelten wir als Bedarfsgemeinschaft und müssen füreinander einstehen... Naja ich würde mich lieber 100 % aufs bewerben konzentrieren,

Mit dem Studium kann sie anfangen wenn sie genommen wird also noch unbekannt