Kann das Auto weggenommen werden?
Guten Tag,
vor ca. 8Jahren habe ich ein Auto gekauft. Den Kaufvertrag hat meine Mutter unterschrieben(aus Versicherungstechnischen Gründen), doch das Geld für das Auto habe ich Ihr gegeben( habe auch genug Zeugen). Von Anfangan zahle ich die Versicherungs und Steuerkosten aber auch Tüv und Reperaturen habe ich bezahlt( mit Beleg). Seit ca. 5 Monaten ist das Auto nun auf mich angemeldet, ich bin im Brief aber auch bei der Versicherung eingetragen.Ich kann auch beweisen, dass ich dazu aufgefordert wurde das Auto auf mich Umzumelden und, dass Sie nicht mehr im Besitz sei.Jetzt möchte meine Mutter das Auto Zurück. Kann Sie mir das Auto weg zu nehmen?
VG
3 Antworten
Zunächst einmal steht deine Mutter im Kaufvertrag und kann damit ihr Eigentumsrecht nachweisen. Wer die laufenden Kosten trägt spielt bei der Klärung dieser Frage keine Rolle. Du müßtest jetzt nachweisen können, daß deine Mutter das Auto in deinem Namen gekauft hat, das dürfte dir jedoch auf Grund fehlender Aufzeichnungen schwer fallen.
Btw., kleiner Hinweis für das nächste mal: Es spielt bei der Versicherung keine Rolle, wer Eigentümer des Autos ist, ausschlaggebend für die Beitragshöhe ist der Fahrzeughalter, also derjenige auf den das Fahrzeug angemeldet ist.
That’s what he said.
doch das Geld für das Auto habe ich Ihr gegeben( habe auch genug Zeugen).
Das mit den Zeugen ist halt immer so ne Sache.
Als Darlehen, als Geschenk, ... - "Geld für das Auto" kann vieles bedeuten. Da die Mutter im Kaufvertrag steht bedarf es eines Nachweises über die Erteilung einer entsprechenden Vollmacht.
Besser Zeugen, mit denen es so eine Sache ist als keine Zeugen. Und die Tatsache, dass die weiteren Kosten dann vom Junior getragen wurden plus Umtragung in den Brief etc. ... Das sollte sich Mama genau überlegen, ob sie da in ein Verfahren eintreten will.
Die Mama kann sich da siegessicher zurücklehnen. - Aber mal ehrlich, wer schleift seine Mutter wegen eines Autos vor das Gericht - zumal die Karre schon 8 Jahre alt ist.
Das sehe ich anders. Wie gesagt, da spricht alles für den Sohnemann. Zumal die Mama momentan vor Gericht gehen müsste, er ist ja aktuell Besitzer und Halter.
Ergo bist Du ( gemäß den Papieren ) Halter/in und Eigentümer/in dieses Fahrzeugs und es befindet sich zudem in Deinem Besitz. Zudem kannst Du den Nachweis führen dass Du das Fahrzeug bezahlt hast. Ergo kann Deine Mutter Dir das Fahrzeug nicht wegnehmen .
Zudem kannst Du den Nachweis führen dass Du das Fahrzeug bezahlt hast.
Hoffentlich kann er das.
Und:
Ergo bist Du ( gemäß den Papieren ) Halter/in und Eigentümer/in
Gemäß den Papieren ist er nur derjenige, auf den das Fahrzeug zugelassen ist. Über Eigentum, Besitz und Haltereigenschaft sagt das nix aus.
Habe Zeugen ( Familie und Arbeitgeber)
Ich bin Mal ganz anderer Meinung. Der Besitzer ist nicht der der in den Papieren steht, das ist nur ein Indiz. Eigentich ist der Besitzer derjenige der den Kaufvertrag unterschrieben hat.
Hier wird letzten Endes die Kommunikation zwischen euch entscheidend sein.
Besitzer? Besitzer ist derjenige, der durch die Schlüssel die tatsächliche Verfügungsgewalt innehat.
Ich erlaube mir hier kurz ein paar Begriffe zu definieren.
Eigentümer: Derjenige, der den Kaufvertrag unterschreibt (eine Ausnahme bilden hier Bankfinanzierungen, bei denen das Auto sich bis zur Abzahlung im Eigentum der Bank befindet).
Halter: Derjenige, auf dessen Namen das Fahrzeug angemeldet ist.
Besitzer: Derjenige, der das Fahrzeug am Ende auch benutzt.
Fahrer: Der eigentliche Fahrzeugführer.
Im Extremfall können das 4 unterschiedliche Personen sein.
Halter: Derjenige, auf dessen Namen das Fahrzeug angemeldet ist.
Auch das ist nicht ganz korrekt.
Im Extremfall können das 4 unterschiedliche Personen sein.
Fünf.
Wie meinen Sie das?
Eigentümer ist der der den Kaufvertrag unterschrieben hat und nicht der der in den Papieren steht.
Mit Kommunikation meine ich das du mit deiner Mutter über die Sprechen solltest und ihr so auf eine Einigung kommt
Was meinen Sie mit Kommunikation
Meine Mutter steht im Kaufvertrag