Kaminofen in Eigentumswohnung
Hallo zusammen ich habe folgendes Problem. Ich bin Besitzer einer Eigentumswohnung in einen 16 Familienhaus allerdings ist es wie folgt aufgeteilt, rechts 4 Familien (da wohne ich) mitte 6 Familien und links 6 Familien. In der mitte ist der Haupt Heizungsraum Zentralheizung (Öl) 2 Ziehender Kamin und rechts sind 2 Kamine vorhanden ( Bis jetzt Tote Kamine der eine geht durch meine Wohnung und durch die von mein Nachbarn über mir und dann ins Freie der andere das selbe nur bei den anderen zwei Wohnungen. Ich habe den Schornsteinfeger schon da gehabt der sagt es ist möglich allerdings wird das komplette Haus von einer Hausverwaltung verwaltet da habe ich einen Antrag gestellt für die Bauliche veränderung, Antrag befürwortet nun muss es noch von der Eigentümer Gemeinschaft befürwortet werden bloss meine Frage müssen da alle gefragt werden oder nur die wo bei uns auf der Seite wohnen ?
4 Antworten
Wenn die Bausubstanz angepackt wird, müssen ALLE zustimmen, nicht nur die, die auf der Seite wohnen.
Die Frage ist aber, ob die Bausubstanz wirklich berührt wird.
Wenn ihr an den Kaminzug rangeht, der durch eure Wohnung geht, sollte das auch ohne Beschluss möglich sein (hier würde ich aber trotzdem die Hausverwaltung um ihre Einschätzing bitten).
Wenn ihr aber das Kaminrohr durch eine Außenwand führt, dann geht es an die Bausubstanz, und dann müssen alle zustimmen.
die ganze Anlage hatte früher sicher Kohleöfen und deshalb die toten Kamine und das ist bei mir auch so. Das Problem ist, dass jetzt ein Teil des Dachstuhls erneuert werden musste. Um Kosten zu sparen wurde nunmehr der Kamin im obersten Teil abgerissen, da dadurch eine durchgehender Dachstuhl ohne teure Aussparung für den Kamin erstellt werden konnte. Früher oder später wird dieses Problem bei Euch auch auftreten.
Die Wohnanlage ist Baujahr 1993.
Meiner Meinung nach handelt es sich hier um eine bauliche Veränderung.
Dieser Antrag muss einstimmig angenommen werden. Ist nur einer dagegen , kannst Du Dein Vorhaben vergessen.
Die Eigentümer Gemeinschaft muss wohl mehrheitlich dafür sein. Schau mal in die Satzung.