Käuferschutz bei Anzahlung?

2 Antworten

Das riecht!!! aber heftig. was soll die Anzahlung wenn ihr euch doch trefft.

Darauf würde ich mich nicht einlassen, selbst wenn er dir in einer Mail den Erhalt der Anzahlung bestätigt. Du siehst ihn ja nicht und alles was übers internet geht kann gefälscht sein. Der kann an einem Tag 50 solcher "Geschäfte" machen und wenn's um die Übergabe geht isser weg. Es sei denn das Ganze geht schriftlich auf dem Postweg.

Super Stundenlohn.

LG Opa


Keine Anzahlung und kein Käuferschutz. Bei Übergabe Geld gegen Ware, etwas anderes kommt nicht in Frage.