Käufer verlangt Rückgabe bei verkauftem Artikel bei ebay-Kleinanzeigen
Hallo,
habe bei ebay-Kleinanzeigen ein Autoteil für einen BMw verkauft, der von einem Coupe stammt. Als dieser mich per eMail gefragt hat, ob dieser auch für Cabrio kompatibel sei, habe ich zugestimmt und ihm den Artikel verkauft. Nun hat er es an seinem Auto probiert, leider vergeblich, und wünscht sich nun eine Rückgabe. Ich bin aber mit solcher nicht einverstanden, da er sich vorher selber ekundigen sollen und es eigentlich bei ebay-Kleinanzeigen kein Rückgaberecht gibt. Meine Frage nun wäre, ob ich rein rechtlich auf der sicheren Seite stehe oder ich um etwas bangen müsste.
MfG Alperen66
16 Antworten
und es eigentlich bei ebay-Kleinanzeigen kein Rückgaberecht gibt
Woher nimmst du denn diese Erkenntnis?
Meine Frage nun wäre, ob ich rein rechtlich auf der sicheren Seite stehe
Nein, stehst du nicht. Dem Artikel fehlt eine zugesicherte Eigenschaft, der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten.
Er verwechselt das wohl mit einem generellen Rückgaberecht
Auch da gäbe es kraft Gesetzes ja kein Rückgabe-, sondern ein Widerrufsrecht.
Ein Rückgaberecht gibt es - auch im Fernabsatz - nur dann, wenn es vertraglich vereinbart ist.
Naja, im § 312d ist aber auch von "Rückgaberecht" die Rede. ;) Geht bei Waren ja schließlich auch nicht anders.^^
Also müsste dies auch nicht erst ausdrücklich vertraglich geregelt sein.
Doch. Bitte erst § 356 BGB lesen und dach § 312d (1) Satz 2 BGB. ;)
Hm und was heißt das jetzt genau? Etwa, dass beim Fernabsatz die Waren nur dann zurückgegeben werden können, wenn es im Vertrag vereinbart wurde?
Nein, das heißt, dass man vertraglich ein Rückgaberecht vereinbaren kann und im Falle einer wirksamen Vereinbarung eines solchen Rückgaberechts im Umfang des § 356 BGB kein Widerrufsrecht besteht.
Damit konnte man wohl ursprünglich den Käufer zwingen, die Ware anzunehmen, da das Rückgaberecht nicht vor Zugang der Ware geltend gemacht werden kann. Das war gerade bei Nachnahmeversand interessant. Dann gab es wohl eine Entscheidung, wonach die Annahmeverweigerung als Rücknahmeverlangen auszulegen ist.
In der Praxis macht das wohl keiner mehr, weil der zu betreibende Aufwand noch größer ist als bei der Belehrung zum Widerrufsrecht.
Ahja. ;) Man lernt doch nie aus.^^ Danke. ;)
Falls du vorher "Privatverkauf, daher keine Garantie oder Sonstiges" geschrieben hast, brauchst du den Artikel nicht mehr zurückzunehmen !
Wenn Du Privatmann bist, hast Du rechtlich nichts zu befürchten, moralisch dennoch, denn man sollte nicht zustimmen, was man nicht weiß, fair ist es nicht...aber gekauft wie gesehen, als Privatverkauf, sofern er die Ware bei Dir abgeholt hat, ansonsten wäre es ein Internetgeschäft, hier wäre die Rückgabe nur ausgeschlossen, wenn das ausdrücklich geschrieben steht mit dem Verweis auf den Privatverkauf. Ein geschickter Anwalt könnte es mit einer Rückabwicklung wegen Vorspiegelung falscher Tatsachen versuchen und sogar Erfolg haben...
Wenn Du Privatmann bist, hast Du rechtlich nichts zu befürchten
Das hat der Gesetzgeber aber anders gesehen.
Der Gesetzgeber führt da auch weiter aus und liest alles, ehe er einen Kommentar abgibt..die Voraussetzungen können so geschaffen werden
Der Gesetzgeber hat es sich ganz einfach gemacht und ohne große Anstrengungen den § 437 BGB ins Gesetz geschrieben.
aber gekauft wie gesehen
Ist der große Rechtsirrtum und inzwischen, alleine geschrieben, wertlos.
ansonsten wäre es ein Internetgeschäft, hier wäre die Rückgabe nur ausgeschlossen, wenn das ausdrücklich geschrieben steht
Das ist der nächste Klops! Denn ein Rückgaberecht im Fernabsatz existiert bei mängelfreier Ware nur beim Kauf von einem gewerblichen Händler.
D. h.: ein Privatverkäufer muss dies nicht explizit auschließen.
Das ist der nächste Klops! Denn ein Rückgaberecht im Fernabsatz existiert bei mängelfreier Ware nur beim Kauf von einem gewerblichen Händler.
D. h.: ein Privatverkäufer muss dies nicht explizit auschließen.
Ich vermute das wird gerne mit der Gewährleistung verwechselt.
Deswegen liest man auch solchen Dünnpfiff wie "Ohne Garantie und Rücknahme da von Privat" auf eBay. Und ich denke mir dann immer "Naja die erwarte ich ja auch nicht, aber Gewährleistung hab ich dann ja"
Grins, so isses dann.;)
Da müsstest du etwas bangen, denn du hast ihm eine Eigenschaft zugesichert, die das Teil offensichtlich nicht hat. :(
Etwas ist gut. ;)
Also wie bist du denn drauf?
Der Käufer hat dich gefragt, ob dieses Teil auch für ein Cabrio kompatibel wäre und du hast hierzu erklärt, dass dieses Teil passen würde.
Wie kommst du nun darauf, dass der Käufer sich selbst noch woanders zu erkundigen hätte?
Der Käufer hat sich auf deine Angabe verlassen, ansonsten hätte er sich die Mühe und Zeit gespart dieses Teil bei dir zu bestellen bzw. zu kaufen.
Du tätest gut daran dich gütlich mit dem Käufer zu einigen und das Teil dann selbstverständlichst zurück zu nehmen und den Kaufpreis, inklusive 2x Portokosten, nämlich für den Hin- und Rückversand zurück zu erstatten.
Es könnte nämlich sein, dass der Käufer neben einer Feststellungsklage evtl. eine Strafanzeige wg. des Verdachtes auf Betrug stellen könnte.
Dies könnte dir dann teuer zu stehen kommen.
Er verwechselt das wohl mit einem generellen Rückgaberecht bei mängelfreier exakt beschriebener Ware. Klar, das gibt es auch beim Fernabsatzkauf nicht bei privaten VK. ;)
Aber wenn die Beschreibung bzw. zugesicherte Eigenschaft nicht stimmt - hat auch der Pech gehabt. ;)