Eine Kabelbuchse ist in der Wohnung nicht vorhanden, ist trotzdem eine Abrechnung über die Nebenkosten erlaubt?

8 Antworten

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Wer hat als Vermieter den Mietvertrag unterschrieben? Ist im Kanon der Betriebskosten eine Position für die TV-Kabelnutzung ausgepreist? Seit wann wohnst du in der Wohnung? 

Wenn du nach Übernahme der Wohnung feststellst, dass eine vertraglich zugesicherte Eigenschaft der Mietsache fehlt oder einen Mangel aufweist, dann musst du unverzüglich den Vermieter schriftlich davon nachweislich unterrichten und unter Fristsetzung die Beseitigung des Mangels fordern. Gleichzeitig mit Zugang deiner berechtigten Mangelmeldung beim Vermieter kannst du bis zur Beseitigung des Mangel die Gesamtmiete angemessen mindern

Lass doch den Begriff "Maklerin" hier beiseite, wenn diese Dame als Hausverwalterin fungiert, ist sie die  bevollmächtigte Vertreterin des Eigentümers. Solltest du der Maklerin eine Provision für die Vermittlung deiner Wohnung gezahlt haben, dann fordere diese Provision umgehend zurück, weil die Maklerin in der Funktion als Verwalterin nicht berechtigt ist vom vermittelten Mieter Provision zu verlangen. Und das weiß auch die Maklerin!

Es ist immer eine Antennendose... und wenn von unten kein Kabel in deine Wohnung läuft sag ich dir jetzt schon, hat der Techniker recht. Denn von deiner Dose verläuft demnach also ein Kabel unters Dach und zwar wegen einer alten und analogen Hausantenne.

Tja und analoges Fernsehen über Luft-Funk gibt es nicht mehr, also hast auch Du recht, denn Du kannst damit kein TV gucken. Über Luft gibt es nur DVB-T bzw bald DVB-T2.

Tja, blöd gelaufen. Kein Kabel vom Keller= Kein nutzen vom Kabelanschluß möglich= Maklerin/Vermieterin hat dich oder noch einige mehr eiskalt abgezockt.

Soviel zur technischen Seite, was das rechtliche mit Rückforderungen angeht, gebe ich ab an die ausgewiesenen Experten für Mietrecht.

Denno2015 
Fragesteller
 05.08.2015, 22:20

Hat sich geklärt. Der Anschluss funktioniert. Verteilerbox von Unitymedia war im Gebäude nebenan, da die Häuser mit einander verbunden sind. Musste nur im Verteiler verbunden und die Dose in der Wand gegen eine Multimediadose ausgetauscht werden.

Gelb2012  05.08.2015, 23:22
@Denno2015

Na dann viel Spaß mit dem Internet. Ich hab immer volles Tempo bei UM und die Pings sind traumhaft.

  1. Ist der im Mietvertrag benannte Vermieter (!) dein Ansprechpartner, nicht die Hausverwaltung, es sei denn, dies wäre ausdrücklich so bestimmt.
  2. Hat die Maklerin mit deinem eingegangenen Mietvertrag danach garnichts mehr zu tun noch wäre sie zu einer Courtage berechtigt, wenn sie gleichzeitig als Verwalterin des Hauses angestellt wäre.
  3. Einen Mietmangel muss man zugangssicher anzeigen und behoben verlangen. Erst dann besteht ein Mietminderungsanspruch. Mängel, die der Vermieter (!) nicht kennt,  kann er logischerwesie nicht beheben noch verpflichtet ihn das zu Erstattungen.
  4. Darf der VM anteilig Kabelgebühren auf die Parteien mietvertraglich (BetrKV) umlegen unabhängig davon, ob die der M tatsächlich nutzt oder nutzen kann.
  5. Bauliche Veränderungen bedürfen der Zustimmung des Eigentümers. Ich wage zu bezweifeln, dass man das Kabel nur an der Außenfassade verlegen kann. Dass der Techniker diese für ihn einfachste Lösung favorisiert, die aber pottenhäßlich aussieht und eine Gefährdung der Bausubstanz durch eindrigende Feuchtigkeit darstellt, entscheidet er nicht.
  6. Der VM muss dir TV-Empfang ermöglichen, aber keinen durch unitymedia oder per Kabel. Wer da voreilig Verträge eingeht, muss sich dies schon selbst anrewchnen lassen. Logischerweise klärt man erst einmal die technischen Voraussetzungen, dann die Entscheidung des VM, bevor man etwas bestellt, was man in seinen Miet(!)-räumen garnicht nutzen kann oder darf.

G imager761

Denno2015 
Fragesteller
 02.08.2015, 10:24

Zu 1. Die Hausverwaltung ist laut Mietvertrag mein direkter Ansprechpartner Zu 3. Ich habe bereits am 27.05. gemeldet, dass meine TV Buchse nicht nutzbar ist. Man versicherte mir einen Techniker zu schicken. Ich habe darüber hinaus nochmal persönlich nach einem Techniker gefragt, man kümmere sich darum. Zu 6. Die Buchse in der Wand ist tot, es ist ein normaler Antennenanschluss auf dem kein Signal läuft. Dementsprechend kann ich garkein Kabel anschließen. Es handelt sich um eine Zwei Loch Dose die ohne Funktion ist. Laut Techniker der gestern da war sind nur 2 von 8 Wohnungen in diesem Haus mit einem Kabelanschluss von dem Unity Media Verteiler verbunden. Das sind die zwei Wohnungen im Erdgeschoss. Es gibt also definitiv Kabelanschlüsse in diesem Haus, also muss es doch wohl auch für alle Mieter das gleiche Recht geben. Egal ob das Kabel durch das Haus oder an der Aussenwand verlegt wird oder nicht?

da solltets du auf jeden fall was zurückbekommen, du hast es ja nicht nutzen können weil es einfach nicht möglich war !!! ja, der vermieter bietet es dir ja so an und stellt dir das zur verfügung - also muss er es auch bezahlen

Der Anschluss bis ins Haus hinein muss vom Vermieter bezahlt werden und kann umgelegt werden. Für die Versorgung der einzelnen Wohnung kann es sein, dass die Mieter dafür selbst verantwortlich sind.

Da hilft ein Blick in den Mietvertrag, wie das in dem Haus geregelt ist.