Jura Studium einige Fragen?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du hast das System offensichtlich noch nicht ganz verstanden, deswegen versuche ich es kurz zu erklären.

Grob gesagt gibt es zwei verschiedene Wege, Recht zu studieren. Entweder du studierst klassisch Jura und beendest das Studium mit dem ersten Staatsexamen. Die andere Möglichkeit ist, ein Bachelor-Studium (ggf. auch ein anschließendes Master-Studium) zu absolvieren. Das ist aufgebaut wie alle anderen Bachelor/Master-Studiengänge mit einer entsprechenden Bachelorarbeit am Ende. Solche Studiengänge sind spezialisiert auf ein bestimmtes Rechtsgebiet. Wer beispielsweise Wirtschaftsrecht (LL.B) studiert, lernt wesentliche Teile des Zivilrechts kennen, außerdem Teile des Straf- und des öffentlichen Rechts. Hinzu kommen Elemente aus den Studiengängen BWL und VWL.

Wer das erste Staatsexamen bestanden hat, kann sich von der Universität auf Antrag den Titel "Diplom-Jurist" verleihen lassen. Davon kann man sich aber in der Regel wenig kaufen. Denn wer Richter, Staatsanwalt oder Rechtsanwalt werden will, muss grundsätzlich auch das zweite Staatsexamen bestanden und dadurch die "Befähigung zum Richteramt" erworben haben.

Wer einen Bachelor-Studiengang erfolgreich absolviert hat, trägt den Titel "Bachelor of Laws" (LL.B). Damit kann man sich in der Wirtschaft bei vielen Unternehmen als Wirtschaftsjurist bewerben. Auch Kanzleien stellen Wirtschaftsjuristen ein, allerdings dürfen sich diese dann nicht Rechtsanwalt nennen - denn sie sind auch statusmäßig keine. In der Regel werden Volljuristen (zu diesem Begriff gleich noch etwas) wegen ihrer höheren Qualifikation bei ansonsten gleichen Bedingungen aber besser bezahlt. Damit meine ich nicht, dass ein (guter) Wirtschaftsjurist nicht mehr verdienen könnte als ein (schlechter) Volljurist. Stellt aber ein Unternehmen sowohl Wirtschaftsjuristen als auch Volljuristen ein, wird der Volljurist in aller Regel das höhere Gehalt erhalten. Wer natürlich als Wirtschaftsjurist nicht nur einen Bachelor, sondern auch einen Master (LL.M) vorweisen kann, verdient logischerweise auch durchschnittlich mehr als der Bachelor. Übrigens können auch Volljuristen zusätzlich einen Master in Spezialrechtsgebieten erwerben.

Um Volljurist werden zu können bzw. um die Befähigung zum Richteramt erwerben zu können, muss ein Referendariat absolviert und mit dem zweiten Staatsexamen erfolgreich abgeschlossen werden. Volljurist ist übrigens keine ofizielle Bezeichnung; sie umschreibt lediglich die im Gesetz verwendete Bezeichnung der "Befähigung zum Richteramt", die mit Bestehen des zweiten Staatsexamens automatisch erworben wird und dazu berechtigt (und gleichzeitig Voraussetzung dafür ist), Richter, Staatsanwalt oder Rechtsanwalt zu werden.

Um auf deine konkrete Frage einzugehen: Die Stellung eines Wirtschaftsjuristen nach dem Bachelor-Abschluss ist erst einmal eine bessere als die des sogenannten Diplom-Juristen. Denn man hat tatsächlich einen Abschluss in der Tasche, mit dem man auch etwas anfangen kann. Wer "nur" das erste Staatsexamen gemacht hat, muss bei jeder Bewerbung mit der Frage rechnen, warum er nicht auch noch das Referendariat gemacht hat. Ein Wirtschaftsjurist, der nicht nur Ahnung vom Recht hat (wenn auch nicht in der Breite wie derjenige, der das erste Staatsexamen abgeschlossen hat), sondern auch von Wirtschaft/BWL, wird im Zweifel gerade von Unternehmen wohl eher eingestellt werden als jemand, der bis dahin das Recht nur in der Theorie kennengelernt und keine Ahnung von wirtschaftlichen Zusammenhängen hat.

Dennoch ist die Angst, nach dem ersten Staatsexamen das zweite nicht zu bestehen und dann (fast) gänzlich ohne Abschluss dazustehen, eine unbegründete. So gut wie jeder, der in das Referendariat geht, besteht am Ende auch das zweite Staatsexamen. Neben den zwei offiziellen Versuchen gibt es (zumindest in NRW) auch noch den Gnadenersuch, bei dem man noch einen dritten Versuch absolvieren darf. Hier kommt so gut wie jeder durch - wenn auch vielleicht mit schlechten Noten. Die letzten veröffentlichten Zahlen der Durchfaller im dritten Versuch lagen im Bereich von unter 1 Prozent - auch wenn von offizieller Seite dazu keine Angaben mehr gemacht werden.

Zum Abschluss noch ein Hinweis auf eine für dich vielleicht interessante Möglichkeit (die ich wohl auch ergriffen hätte, hätte ich sie damals gekannt): Es gibt Universitäten, an denen ein Wirtschaftsrecht-Studiengang (LL.B) angeboten wird, bei dem man von Anfang auch Vorlesungen des Jura-Studiengangs (StEx) besucht und deren Klausuren mitschreibt. Nach Abschluss des Bachelors kann man sich dann entscheiden, ob man die restlichen Voraussetzungen für die Zulassung zum ersten Staatsexamen noch erwirbt und dann dieses zusätzlich absolviert. Anschließend kann man dann das Referendariat machen und Volljurist werden. Der Vorteil: Geht es schief, hat man zumindest den Bachelor. Klappt es, kann man (im Gegensatz zu den meisten anderen) bereits betriebswirtschaftliche Kenntnisse vorweisen, was auf dem Arbeitsmarkt garantiert keinen Nachteil darstellt.

Ich hoffe, ich konnte dir mit diesen Ausführungen etwas helfen. Eine Bemerkung sein mir gestattet: Solltest du die Juristerei wirklich in Betracht ziehen, dann gewöhn dir am besten jetzt schon an, strukturiert und grammatikalisch korrekt zu schreiben (Flüchtigkeitsfehler passieren natürlich jedem mal). Deine Frage liest sich etwas mühsam ohne Komma und richtige Groß-/Kleinschreibung.

zEinsamerWolf 
Fragesteller
 06.03.2019, 19:11

Ich kann mit Gewissheit sagen, dass ihre Antwort sehr hilfreich ist. Sehr aufklärend und deutlich, somit wären alle meine Fragen erstmal beantwortet. Außerdem bedanke ich mich für die Bemerkung, dass ich mich jetzt schon daran gewöhnen sollte grammatikalisch korrekt zu schreiben. Zu meinem Glück beherrsche ich die deutsche Sprache und es wäre, wie sie bereits erwähnten, zu meinem Vorteil diese von nun an schon zu nutzen. Nochmals vielen Dank!

Mit dem 1. Staatsexamen hast du bereits einen Abschluss, mit dem du in das Berufsleben einsteigen kannst.

Die meisten Unis vergeben auf Antrag auch den Titel Diplom-Jurist für das erste Staatsexamen.

 jura (Wirtschaftsrecht) studiere dann bin ich ja kein Volljurist weil ich ja dann noch 2 Jahre Rechtsreferendariat machen müsste um volljurist zu sein

Du wirst gar nicht erst zum Referendariat zugelassen, weil es schon am 1. StEx fehlt. Du bist dann 'nur' Wirtschaftsjurist, kein Diplom-Jurist o.ä. und erst recht kein Volljurist.

Jura (Wirtschaftsrecht) ist insofern perplex, weil Wirtschaftsrecht als Studiengang nichts mit "Jura" zutun hat.

Im Übrigen sei auf die Antwort von AnglerAut verwiesen.

AuroraAlpha  06.03.2019, 14:28
aber die 2. staatsexamen 3x nicht bestehe

Nachtrag: M.W.n. bietet kein Bundesland an, das 2. StEx dreimal anzutreten.

Friedel1848  06.03.2019, 15:59
@AuroraAlpha

Offiziell nicht, aber es gibt (zumindest in NRW) das sogenannte Gnadenersuch, bei dem zweimal durchgefallene Kandidaten noch einen dritten Versuch machen können. Zahlen dazu werden aber nicht (mehr) veröffentlicht.

AuroraAlpha  06.03.2019, 16:51
@Friedel1848

Okay, durchaus interessant - es bieten ja quasi sämtliche Länder einen dritten Gnadenversuch an. Dann relativiere ich meine Aussage natürlich.