jura erneut studieren möglich nach abbruch?

3 Antworten

Solange du nicht engültig durch eine Prüfung gefallen bist, darfst du das Studium wieder aufnehmen.

Erkundige dich am besten mal an den für dich interessanten Unis nach dem Prozedere für die Bewerbung für ein höheres Fachseemster (sofern der Studiengang dort zulassungsbeschränkt ist) und die Anerkennung deiner bisher erbrachten Studienleistungen.

Beste Grüße!

Du wurdest nicht zwangsexmatrikuliert, solange du die eine Prüfung nur einmal nicht bestanden hast und alle wieder abgemeldet hast/ Die nicht bestandene nicht wieder angemeldet/vor Abbruch abgemeldet hast, ist dein Prüfungsrecht nicht verwirkt.

Ich würde da eher von Unterbrechung denn von Abbruch sprechen, das kann immer mal passieren, aus Gründen wie Du sie nennst. Es ist aber auch so nicht ungewöhnlich das Studium an einer anderen Universität oder in einem anderen Bundesland fortzusetzen. Solange Du eben nicht endgültig nicht bestanden hast, kannst Du diesen Studiengang fortsetzen.