Jobcenter will fast immer mein Gehaltsabrechnung obwohl ich nicht bei Jobcenter angemeldet bin?

17 Antworten

Aber ganz sicher bist du beim Jobcenter gemeldet, selbst wenn du bzw.deine Eltern für dich auf Grund deines zu hohen anrechenbaren Einkommens keine Leistungen mehr für deinen Bedarf erhalten.

Deine Eltern sind nämlich verpflichtet alle Personen die im Haushalt leben anzugeben.

Wie viele Personen außer dir und deinen Eltern leben denn ggf.noch in der Wohnung, was zahlen deine Eltern für die Warmmiete, was verdienst du monatlich an Brutto und Netto und handelt es sich bei deiner Beschäftigung um eine normale Anstellung oder bist du Azubi mit einer Vergütung, so dass deine Eltern noch Kindergeld für dich bekommen würden ?

Sollte das letztere nicht der Fall sein und du genug anrechenbares Einkommen haben um deinen Bedarf nach dem SGB - ll selber decken zu können, dann wärst du auch als unter 25 jähriges Kind nicht mehr in der BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) deiner Eltern.

Du würdest dann normalerweise nicht mehr verpflichtet sein Angaben über dein Einkommen / Vermögen zu erbringen.

Grundsätzlich:

Gemäß dem Gesetz bildest du mit deinen Eltern eine Bedarfsgemeinschaft. Dementsprechd wird der Bedarf ausgerechnet.

Kannst du als vlljähriges Kind deine Bedarf selbst decken, passiert dir gar nichts.

"Überschiessendes Einkommen" von dir darf NICHT bei den Eltern angerechnet werden, du bist schon volljährig.

Nur Kindergeld, sollte es noch gezahlt werden, wird als Einkommen den Eltern zugeschlagen.

Leider sitzt das Mobcenter am längeren Hebel: Werden DEINE Lohnabrechnungen nicht vorgelegt, wird den Eltern das Geld gestrichen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Richi008  23.07.2019, 17:13
Leider sitzt das Mobcenter am längeren Hebel: Werden DEINE Lohnabrechnungen nicht vorgelegt, wird den Eltern das Geld gestrichen.

dagegen können die Eltern Klage einreichen , sollte der FS genug Einkommen erhalten.

Dea2010  23.07.2019, 18:06
@Richi008

Ist dir bewusst, wie lange so etwas auch bei Eilantrag dauern kann? Geh mal von 3-6 Monaten aus, wo das JC dann mal eben nix zahlt. Das kratzt das JC nicht, ob da Klage läuft... die stellen schlicht auf stur.

Richi008  23.07.2019, 18:28
@Dea2010

Dann wird eben eine einstweilige Verfügung beim Amtsgericht geholt.

Dea2010  23.07.2019, 18:59
@Richi008

Auch die dauert...bei mir waren es 7 Wochen!

Richi008  23.07.2019, 19:02
@Dea2010

Okay Nagut hab immer nur gehört das dies schnell geht.

isomatte  23.07.2019, 19:06

Ob das Kind volljährig oder minderjährig ist spielt hier keine Rolle, auch ein minderjähriges Kind würde aus der BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) der Eltern raus sein, wenn es seinen Bedarf aus eigenem anrechenbaren Einkommen decken könnte.

Nur käme hier dein angesprochenes Kindergeld ins Spiel, denn solange das Kind selber noch etwas vom Kindergeld zur eigenen Bedarfsdeckung benötigen würde, wären die Eltern auch weiterhin zur Mitwirkung über Nachweise von Einkommen / Vermögen des Kindes verpflichtet.

Das würde natürlich auch auf den FS - ler zutreffen, sollten die Eltern z.B. wegen einer Ausbildung noch Kindergeld für ihn erhalten.

Kommt auf dein Alter an! Wenn du alt genug bist kannst du denen höflich sagen das du nicht in der Bedarfsgemeinschaft deiner Eltern bist. Sie dürfen wissen was du zur Miete/Strom usw. zugibst, aber nicht dein Gehalt wenn du über 26 bist. Bis dahin gehörst du zur Bedarfsgemeinschaft und wirst alles angeben müssen.

Richi008  23.07.2019, 17:12

Wenn genug Geld erarbeitet wird dann fällt der FS auch unter 25 bereits aus der BG.

Chikaku  24.07.2019, 09:55
@Richi008

Aha!? Und wo steht das? Wäre lesenswert.

Richi008  24.07.2019, 10:50
@Chikaku Zur Bedarfsgemeinschaft gehören nicht
  • Kinder, die ihren Lebensunterhalt aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können
  • verheiratete Kinder und Kinder, die bereits 25 Jahre alt sind, auch wenn sie mit den Eltern unter einem Dach wohnen
  • dauerhaft getrennt lebende (Ehe-)Partner
  • Großeltern und Enkelkinder
  • Onkel/Tanten und Nichten/Neffen
  • Geschwister, soweit sie ohne Eltern zusammenleben
  • sonstige Verwandte und Verschwägerte

Quelle => https://www.berlin.de/jobcenter-tempelhof-schoeneberg/leistungsbereich/leistungsberechtigte/

Ihr bildet zusammen eine Bedarfsgemeinschaft und da wird das Einkommen ALLER Personen in der Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt, um den Bedarf eurer Familie festzustellen.

Je mehr DU verdienst, desto mehr Einkommen hat eure Familie und desto weniger muss ICH (und die anderen Steuerzahler) von MEINEM Gehalt an DEINE Familie zahlen.
Ist doch logisch, oder?

Richi008  23.07.2019, 17:11

der Fragesteller geht wie in der Frage geschrieben arbeiten. Wenn demnach der FS genug verdient fällt dieser aus der Bedarfsgemeinschaft.

Das wird wieder irgendeine Schikane seitens des Jobcenters sein oder der FS verdient nicht genug. Das weiß man halt nicht.

Ihr bildet eine Bedarfsgemeinschaft. D.h. dass ihr verpflichtet seid euch gegenseitig zu unterstützen. Wer in einer Bedarfsgemeinschaft lebt und Einkünfte hat, muss diese Angeben, weil sie in die Berechnung des Amtes einfließen.