Jobcenter verweigert Darlehen

10 Antworten

Als Erstausstattung erhältst du kein Darlehen, sondern die Kosten der Anschaffung werden vom JobCenter übernommen. Da es sich bei deiner Waschmaschine um keine Erstausstattung handelt, du aber einen unabwendbaren Bedarf hast, würde dir durchaus ein Darlehen zustehen.

Nur solltest du dieses Darlehen schriftlich beantragen, die Unabwendbarkeit begründen und bei Ablehnung (ebenfalls schriftlich) in Widerspruch und Klage gehen. Am Telefon erzählen sie viel, wenn der Tag lang ist.

Außerdem brauchst du dich nicht mit einer gebrauchten Waschmaschine zu begnügen, es gibt schon sehr günstige neue Modelle.

So etwas macht man nicht am Telefon oder persönlich !

Dazu schreibst du ganz einfach ein paar Zeilen,also keinen förmlichen Antrag,gibst da die Nummer deiner BG - an und schickst das ganze ab oder bringst es persönlich vorbei.

Dann bekommst du auch einen schriftlichen Bescheid und wenn dir dieser nicht passt,kannst du innerhalb der 4 wöchigen Fristwahrung schriftlich Widerspruch einlegen.

Aber normalerweise wird so etwas als zinsloses Darlehn gewährt,wenn auch nur für ein gebrauchtes Gerät.

Wenn du ein neues haben möchtest,dann wird dir nur der Ratenkauf aus dem Katalog bleiben,wenn du nicht in der Schufa stehst.

VirtualSelf  19.09.2014, 12:09

Dazu schreibst du ganz einfach ein paar Zeilen,also keinen förmlichen Antrag,gibst da die Nummer deiner BG - an und schickst das ganze ab oder bringst es persönlich vorbei.

Da soll sicher "einen förmlichen Antrag" heißen ;)

isomatte  19.09.2014, 19:03
@VirtualSelf

Na klar,danke für den Hinweis !

Bei einem Anruf???

Beantrage das Darlehnen schrift lich. Selbst eine neue Maschine kostet heute nicht mehr die Welt. Am besten ist, Du fügst gleich die geplanten Kosten für drei Modelle mit bei.

michaelsberg 
Fragesteller
 17.09.2014, 11:11

Ok das werde ich mal versuchen, danke!

Wie heißt es so schon im Gesetz "Es muss ein unabweisbarer Bedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts bestehen, der weder durch Vermögen noch durch Spenden von Verwandten oder auf andere Weise gedeckt werden kann."

Also der perfekte Gummi-Paragraf wie fast alles an den Hartz-Gesetzen und so ist die Willkür der Behörden Tür und Tor geöffnet. Während das Amt bei Singles ggf. noch eine Waschmaschine ablehnen darf, so sieht es bei einem Kind meiner Meinung nach ganz anderes aus. Ich empfehle daher gegen den Bescheid Widerspruch und ggf. Klage einzureichen. Ein anderer Weg steht dir nicht offen.

Aber selbst wenn du gewinnst, wirst du nicht die Kosten für eine neue Maschine bekommen, sondern für gebrauchtes Modell erstattet bekommen. Muss dir da also gleich alle Hoffnungen zerstören.

michaelsberg 
Fragesteller
 17.09.2014, 11:09

Danke, ich werde mal alles versuchen. Und an eine neue Maschine hatte ich sowieso nicht gedacht...

GerdausBerlin  19.09.2014, 02:27
Wie heißt es so schon im Gesetz "Es muss ein unabweisbarer Bedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts bestehen, der weder durch Vermögen noch durch Spenden von Verwandten oder auf andere Weise gedeckt werden kann."

Von welchem Gesetz redest du? Im einschlägigen SGB II steht nichts von "Spenden von Verwandten"!!! Und auch sonst hast du dir den Satz aus den Fingern gesaugt! Richtig heißt es:

SGB II § 24 Abweichende Erbringung von Leistungen

"(1) Kann im Einzelfall ein vom Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasster und nach den Umständen unabweisbarer Bedarf nicht gedeckt werden, erbringt die Agentur für Arbeit bei entsprechendem Nachweis den Bedarf als Sachleistung oder als Geldleistung und gewährt der oder dem Leistungsberechtigten ein entsprechendes Darlehen." http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/index.html

Also der perfekte Gummi-Paragraf wie fast alles an den Hartz-Gesetzen und so ist die Willkür der Behörden Tür und Tor geöffnet.

Ein Paragraf, der einen "unbestimmten Rechtsbegriff" beinhaltet (hier: "unabweisbarer Bedarf"), ist noch kein Gummi-Paragraf. Vielmehr hat das Amt den Begriff auszulegen und auf die konkreten Umstände des Einzelfalls anzuwenden - und diese Anwendung kann auf dem Rechtsweg überprüft werden, also per Widerspruch und danach per Klage - hier beim Sozialgericht.

Während das Amt bei Singles ggf. noch eine Waschmaschine ablehnen darf, so sieht es bei einem Kind meiner Meinung nach ganz anderes aus.

Das war vor 20 Jahren so, wenn ein Waschsalon um die Ecke lag. Seither kriegen auch Singles ein Darlehen für eine Waschmaschine.

Ich empfehle daher gegen den Bescheid Widerspruch und ggf. Klage einzureichen. Ein anderer Weg steht dir nicht offen.

Doch! Man kann zum Beispiel einen schriftlichen Antrag auf eine Leistung stellen.

Hingegen fällt es schwer, mit einem Widerspruch gegen eine telefonische Auskunft Erfolg zu haben.

Aber selbst wenn du gewinnst, wirst du nicht die Kosten für eine neue Maschine bekommen, sondern für gebrauchtes Modell erstattet bekommen.

Aus welcher Rechtslage ergibt sich diese Prognose?

Oder aus welcher Gemeinde?

In manchen Gemeinden werden eher Neugeräte gefördert, da dann der Bedarf für ein paar Jahre gedeckt ist dank Qualität, Gewährleistung und Garantie.

Muss dir da also gleich alle Hoffnungen zerstören.

Nun, wenn das dein Begehr ist.

Gruß aus Berlin, Gerd

Im Prinzip ist es richtig, denn vom laufenden Bezug muss man sich ja Geld beiseite legen jeden Monat, um solche Ausgaben zu finanzieren. Du solltest allerdings auf alle Faelle trotzdem schriftlich ein Darlehen dafuer beantragen und das auch mit dem Kind begruenden, dass du eine brauchst (kein Waschsalon in der Naehe, Kind hat schmutziges Hobby oder so).

Nur am Telefon ist nicht gut, gibt es einen Antrag, muss dieser auch offiziell abgelehnt werden und er kommt in die Akten. Ist ja auch nur ein Darlehen.

Ersatzweise koenntest du versuchen, was auf Raten zu kaufen bei Versandhauskatalogen, ein Bekannter von mir (auch Alg2) macht das immer so und bekommt die Sachen auch.

Claud18  21.09.2014, 17:21

Stimmt, das mache ich auch manchmal. Solange man keinen negativen Schufa-Eintrag oder mehrere Kredite am Laufen hat, geht das auch problemlos.