Jobcenter unterstellt Haushaltsgemeinschaft - Amtswillkür?

4 Antworten

Deine Mum hat dich drei Monate durch gefüttert?

Also habt ihr zusammen gewirtschaftet und nun willst du begaupten dem is nich so??

Der Arge ist es schnurz egal ob du Bezüge bezogen hast oder nicht die letzten drei Monate.

Fakt ist...das Geld deiner Mum reichte wohl aus um dich durch zu füttern u miete u alles zu bezahlen..deine Krankenversicherung von je 180 Euro/ monat muss auch jemand bezahlt haben.

Ich finde ds vollkommen ok vom.Jobcenter. dir gings 3 Monate gut ohne den staat u ohne zu arbeiten.... wies solleb die nun wieder voll für dich bezahlen?? Denn scheinbar biste eh nicht koscher mit 100%:sanktionierung

ALG2Empfanger 
Fragesteller
 05.02.2018, 16:39

Die 100% Sanktion kam dadurch zustande, dass mein Arbeitsvermittler der Meinung ist, dass meine Colitis Ulcerosa kein Grund ist nicht arbeiten zu gehen. Die 10-15 mal blutigen, kolikartigen Durchfälle am Tag und die schwere, nebenwirkungsreiche Medikation sind für ihn kein Grund nicht 3 Monate lang 4 mal die Woche ins 15 Kilometer entfernte Jobcenter zu fahren um 5 Stunden am Tag zu lernen, wie man telefoniert und Bewerbungen schreibt, solange eine Toilette da ist. Er hat der Arztpraxis meines Arztes eine Email geschrieben, in der er schreibt, seit wann ich ALG2 beziehe, wann ich zuletzt bei ihm war und was seine Einschätzung zu mir ist. Diese Email kann vom gesamten Team gelesen werden. In der Email unterstellt er unterschwellig meinem Arzt, er würde wohl mit mir unter einer Decke stecken was die AU angehe. Aber danke, dass du NICHT voreilig urteilst!

Ich habe in den 3 Monaten das Geld aus dem Ehrenamt (Aufwandsentschädigung) für mein Essen ausgegeben. Die Krankenkasse habe ich nicht bezahlt (frage mich, wann die mich mahnen werden) und den Mietanteil an meine Mutter habe ich mir unter falschem Vorwand von meinem Bruder geliehen!

-> Wir wirtschaften NICHT zusammen und meine Mutter "füttert mich nicht durch"!

Danke, dass du sachlich geblieben bist!

Maleficent666  05.02.2018, 16:46
@ALG2Empfanger

Das Jobcenter hat doch seine eigenen Ärzte - die Amtsärzte die nach Aktenlage urteilen und deine Arbeitsfähigkeit einschätzen und deren Gutachten ist einfach Fakt! Wenn dem so ist hättest du dir nen Anwalt nehmen sollen für sozialrecht.

Kein Arzt - Hausarzt darf einen schriftlich via Email sich austauschen.....der sachbearbeiter hatte ne entbindung von dir??? Wenn net ist das auch ein Fall für den Anwalt.

Dein Sachbearbeiter kann nicht in dich rein schauen und was meinst du wieviel simulanten da tagtäglich in deren Büros sitzen und Ärzte Atteste ausschreibe ?

Ehrenamtlich kannste dich auch betätigen und ich weiß durch meine Ehrenämter bei der Caritas das meine, sehr Zeitaufwendig waren...... Fulltimejob quasi.

Das ist dem Amt egal ob du dir Miete von deinem.Bruder geliehen hast......das Geld musste auch wieder abbezahlen.... die sehen jetz....aha...das hat 3 Monate ohne uns funktioniert u könnte auch weterhin funktionieren........

ALG2Empfanger 
Fragesteller
 05.02.2018, 17:15
@Maleficent666

Exakt! Das sind Fälle für einen Anwalt. Dann prozessiert man zwei Jahre und ist nervlich am Ende. Mein Arbeitsvermittler ist ein Ar*****ch. Das ist Fakt. Er hat aus meiner Sicht gegen seine Schweigepflicht verstoßen. Aber das ist ein anderes Thema. Und die Sachbearbeiterin, die mir nun die HG unterstellt ist exakt jene, die mir ein Jahr (!) nach einer Anhörung bei einer anderen Sachbearbeiterin bzgl. eines versäumten Termines (mein bester Freund war an einem Hirnaneurysma gestorben) einen Sanktionsbescheid schickte, exakt an dem Tag, an dem der besagte Arbeitsvermittler seine Email schrieb. Meinem Widerspruch wurde natürlich stattgegeben.

Und nein, es hat ja eben nicht funktioniert. Ich schulde der Krankenkasse jetzt 3 Beiträge, mein Dispo ist am Limit und meinem Bruder schulde ich auch Geld. Ich habe Leitungswasser getrunken und habe 6 Kilo abgenommen, weil man von 100 - 150 € im Monat wenig Lebensmittel kaufen kann. Mir ist aber klar, dass dem Amt das egal ist. Ich weiß auch was du meinst. Allerdings ist das ja schon schizophren vom Amt. Die Sanktion hätte ja so oder so das selbe Ergebnis gehabt. Unabhängig davon, ob die gerechtfertigt ist oder nicht: Das Amt hat alles eingestellt. Und dann fragen die noch blöd, wie man es geschafft hat? Ich zahle jemandem keinen Cent mehr, weder Miete, noch Regelsatz, noch Krankenkasse und nach 3 Monaten sage ich demjenigen: "Ach, schau an, Du lebst ja noch. Zähne auch noch alle drin? Kein Skorbut? Lebst nicht unter einer Brücke? Wow, es geht also auch ohne uns!"

Das ist ja schon makaber.

Maleficent666  05.02.2018, 17:24
@ALG2Empfanger

Naja. Bei der Sanktion wären dir zumindest Lebensmittelgutscheine zugesprochen worden - ja is kein Trost, ich weiß - aber du hast ja schon gewisse Erfahrung mit denen und musst wissen dass die nach der Nadel im Heuhaufen suchen - bei dir wohl erst Recht.

Du kannst verlangen dem Amtsarzt vorgestellt zu werden.. der bekommt die Akten deiner behandelnden Ärzte u wenn er ein Gutachten ausstellt u das noch sehr wenige std beinhaltet hat sich die Arge daran zu halten. Und wird die Vereibarung auch entsprechend anpassen u können von dir nicht mehr verlangen was sie wollen....odr gern wollen würden^^

Aber ja.... du hast en Haufen Schulden an der Backe. ..aber mir wäre das Wert alles einem sehr guten Anwalt zu übergeben. Die machen sonst was sie wolleb mit dir ... machen sie ja eh schon....

......

Mit deiner Aussage hast du dir selber ein Ei gelegt,egal ob am Telefon oder schriftlich,dadurch unterstellt man euch erst einmal eine HG - und nun bist du in der Beweispflicht das Gegenteil zu beweisen !

Schreib eine kurze Erklärung das deine Mutter dich in dieser Zeit zwar versorgt hat,dies aber nur auf Basis eines zinslosen Darlehens erbracht hat,du ihr also das Geld in Raten zurückzahlen musst,so wie du das zinslose Darlehen für deinen Mietanteil an deinen Bruder zurückzahlen musst.

Von deiner KK - wirst du ganz sicher auch noch etwas hören,die möchten die nicht gezahlten Beiträge von dir haben.

Auch da hast du einen Fehler gemacht,du hättest deinen Antrag auf Weiterbewilligung gleich stellen sollen und wenn die 100 % Sanktion gekommen wäre hättest du Lebensmittelgutscheine beantragen sollen.

Wenn die bewilligt worden wären.hätte das Jobcenter auch weiterhin deine KK - Beiträge gezahlt.

Kurz gefasst :

wenn Du dem Amt glaubhaft darlegen kannst von welchem Geld Du während der Zeit des nicht-Bezuges von ALG II gelebt hast, kann Dir ü25 das JC ohne Gegenbeweis elterlicher Unterstützung keine Haushaltsgemeinschaft mit Deiner Mutter unterstellen.

Deine Mutter ist auch nicht verpflichtet, ihre eigenen Vermögensverhältnisse gegenüber dem Jobcenter offen zu legen. DU musst demJC nur glaubhaft klar machen, wovon Du selbst in der Zeit der Sperrfrist / 100% Sanktion Deinen eigenen Lebensunterhalt bestrittst.

Deine Mutter darf Dich zur Not auch kostenlos in ihren Räumlichkeiten mit wohnen lassen, aber dann wirst Du für diesen Leistungsanteil der teilweisen Übernahme der KDU vom Jobcenter ohne bestehenden Vertrag zur ( Unter- ) Miete auch kein Geld bekommen, sondern lediglich Deinen Leistungssatz zur persönlichen Versorgung.

Eine nachträgliche Willenserklärung oder Vertragsschliessung bzgl. Kostenbeteiligung wird das Jobcenter bzgl. der geteilen Wohnung zwischen Dir und Deiner Mutter nicht ohne weiteres akzeptieren, wenn es vor der Sperrfrist / Sanktion nicht schon eine entsprechende Vereinbarung gab der das Jobcenter mit anteiliger Unterstützung für Dich folgte.

Wenn sich Deine Mutter es nichtmehr leisten kann, Dich ü25 weiterhin ohne Kostenbeitrag für Miete, Nebenkosten und Heizung bei sich in der WHG zu beherbergen, musst Du dem Jobcenter entsprechend kommunizieren,das Du nun ausziehen musst und dem zu folge eine eigene Wohnung dort zur Unterstützung ihrer Kosten ( Miete, NK und Heizung ) zur Übernahme beantragst.

Ansonsten müsstest Du Deiner Mutter aus Deiner Regelleistung zum Lebensunterhalt vom JC einen frei verhandelbaren Anteil an den dortigen Unterkunftskosten beisteuern.

Solltest Du dann weiter bei Muttern wohnen bleiben wollen, solltest Du einem möglicherweise anberaumten Besuch eines Aussendienst -Mitarbeiters vom Jobcenter zumindest nicht die Einsichtnahme verweigern in derjenigen Hinsicht, dass Ihr Beiden zumindest beim reinen Lebensunterhalt komplett aus jeweils eigenen Mitteln agiert.

ALG2Empfanger 
Fragesteller
 05.02.2018, 17:32

Danke für die Antwort. Also bei mir fängt die Frage ja schon mit dem formellen an. Dass sie mir eine HG unterstellt, habe ich ja aus ihrer Email interpretiert. Fakt ist, dass weder am Telefon noch in der Email das Wort "Haushaltsgemeinschaft" gefallen ist. Normalerweise muss doch alles immer schriftlich genau aufgeführt werden. Müsste sie mir nicht ein Schreiben schicken in dem steht:

"Sehr geehrter Herr..., gemäß §9 SGB II besteht bei Verwandten der Verdacht einer Haushaltsgemeinschaft. Sie erklären, dass Sie in den letzten 3 Monaten durch ihre Mutter versorgt wurden. Wir haben daher Grund zu dieser Annahme. ..." , worauf ich dann antworten/reagieren kann? Sie hat das ja nie epliziert erklärt. Es kam heute nur die Email mit der besagten Bitte, die Unterlagen mitzubringen. Das kommt mir wie ein Trick vor. Komme ich dem nach, ist das ja ein Eingeständnis, oder?

Soll ich dann Donnerstag einfach die eigene Erklärung abgeben, dass ich die Krankenkasse nicht zahlen konnte, mir verschuldet habe und mein Essen durch meine Aufwandsentschädigung gekauft habe? Reicht das wirklich? Soll ich zusätzlich noch eine Erklärung meiner Mutter abgeben, dass sie mich nicht finanziert oder sonst wie unterstützt und wir nicht gemeinsam wirtschaften?

Oder müsste ich nicht erstmal von der SB eine schriftliche Unterstellung verlangen auf die ich dann erst reagiere? Dann zögert sich das mit dem Geld ja hinaus...

Nur zur Info (an alle): Nicht falsch verstehen! Ich habe NICHTS zu verbergen und dass ich und meine Mutter keine HG bilden ist die Wahrheit! Sie kauft mir nichts und sie meinte auch vor 2 Wochen zu mir, wenn der Mietanteil nicht käme, wirft sie mich raus. Sie verdient selbst sehr wenig. Also selbst wenn ich das HG ausfülle und meine Mutter die Kontoauszüge abgibt und die Auskünfte erteilt, könnte das Amt nichts anrechnen oder abziehen.

Aber mir geht es ums Prinzip.

Parhalia2  05.02.2018, 18:21
@ALG2Empfanger

Eine Aufforderung des Jobcenters zur Beibringung von Unterlagen im Rahmen eines Antragsverfahrens erfolgt neben der Einlassungvor ort in der Regenin schriftlicher Form auf Papier, sofern Du sowas nicht online gemacht hast. ( Falls es online dort überhaut geht )

Normalerweise müssen verfahrensrelevante Rechtshelfsbelehrungen dem offiziell dokumentierten Verfahrens- / und Kommunikationsverlauf mit solchen Behörden aber beiliegen.

Erst mal suchst Du mal morgen direkt Kontakt zu Deiner Krankenkasse in Abklärung Deines dortigen Beitragsstandes als vermutlich pflichtversicherte Person. Sind dort die letzten Monate tatsächlich keine Beiträge eingegangen, hast Du zwar "schnell" eine mögliche Schuldenfrage an der Backe, aber sowas kann man auch erst mal dort zur Stundung mit anschliessender Tilgung in Raten erbitten.

Dort bekommst Du dann aber wenigstens gedrucktauf Papier den Nachweis, das im Zeitraum von xyz bis ABC keinerlei Beiträge zur Pflichtversicherung bei Deiner GKV eingegangen sind.

Das Du in besagter Zeit einige Monate alleinig zu Lasten Deiner Mutter dort mit in der WHG lebtest ohne anteilige Zahlungvon Kostenbeiträgen zur Miete, kann Dir das JC nicht negativ auslegen.

Du musst nur glaubhaft darlegenkönnen, das Du Dein Essen von den 200 Euro Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Tätigkeit in dieser Zeit bestrittst.

In diesem Verhältnis ( Ü25 bei Muttern ) muss Dir das Jobcenter das Gegenteil beweisen.

Mietkosten-Zuschuss kannst Du zwar dann erst mal knicken, solange Du noch bei Muttern wohnst , aber Deine Regelleistung zum Lebensunterhalt an sich kannst Du erst mal ganz normal beim JC in persönlicher Vorsprache beantragen.

Die passenden Antworten auf Fragen zur Zeit nicht erfolgter Beantragung auf Weiterbewilligung dieser Leistungen während der 3 Monate Sanktion zu 100 % scheinst Du ja bereits zu haben,sonst hättest Du es hier als Reaktion auf diverse Antworten zu Deiner Frage nicht bereits kommuniziert.

Schulden hast Du ja nun bei Deiner GKV und anderen Verwandten, die Dir lediglich Geld liehen. Hoffentlich hast Du das schriftlich. Ansonsten gib' es zur Vereinfachung Deines neuen Antragsverfahrens nicht an.

Abschliessend nur noch mal betont : Ohne schriftlich formulierten Bestands - Mietvertrag ( Untermiete ) ls vereinbarte Kostenbeteiligung VOR Deinem Erstbezug von ALG II kannst Du hier in dieser Situation vomJC nichts erwarten weder im Beglich aufgelaufener Schulden mündlicher Absprachen, noch künftiger Vorhaben im weiteren innerhalb der HG Deiner Mamma.

Was Du später mit Deinem "Handgeld" machst in eigener Regie ( z.B.100 bis 200 Euro mtl. von den ca. 400 vom JC an Schulden abstottern / Abgabe an Kostgeld ) ist dabei relativ egal.

Du wärest nichtdie erste Person in zeitweilicher Zwangslage und Not, wozumindest Ernährung und etwas rudimentäre Körper- / und Wäschepflege zu etwa 150 bis 200 Eur pro Monat bestreiten können musste und konnte nebst zeitweiser Anhäufung von Schulden z.B. bei der GKV.

Ich müsste lügen, wenn ich es kurzfristig in groben Zügen sogar nicht mal ähnlich gelagert hatte wie Du . ( Zeit und Gründe dabei egal .... ich konnte es mir hier und dort gestückelt in ähnlichem Masse wie Du mit Deinen 200 Euro mtl. Aufwandsentschädigung hart zusammenarbeiten in solch einer Phase ohne jeglichen Support und anschliessend ebenfalls einigen Monaten ohne Beitrag in der GKV mit entsprechenden Schulden dort ... zu meinen Zeiten war es aber noch kein ALG II ,sondern ALG, AlHi und Sozialhilfe als Optionen...ALG II gab es da noch nicht....)

Du siehst das richtig mit der Unterstellung.

Wenn Du sowieso bei der Caritas arbeitest, frag da mal nach.

Das Amt muss nämlich alles schriftlich machen. Was am Telefon gesagt wird, ist Schall und Rauch.