Jobcenter und Fahrschule?

8 Antworten

so etwas gibt es, wenn ein arbeitgeber dahinter steht und sich verpflichtet und erklärt, dass er dich danach unbefristet einstellt. und dazu kommt, dass es zwingend notwendig ist, dass du einen führerschein brauchst.

einfach so, weil du langeweile hast, gibts da nix dazu.

Ob eine solche Unterstützungsmöglichkeit besteht, kommt immer auf den Einzelfall an.

Was nie geht, ist die Gewährung eines Darlehens über die Leistungsabteilung. Ein solches Darlehen kann nur gewährt werden, wenn ein unabweisbarer Bedarf besteht, den man nicht kurzfristig aus dem Regelbedarf ansparen kann. Ein ausreichender Bedarf an einem Führerschein besteht aber nicht, so dass es auf den Zeitraum nicht mehr ankommt, in dem man das Geld selsbt ansparen könnte.

Wenn der Führerschein für die Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Arbeit oder Ausbildung zwingend erforderlich ist, käme eine Förderung aus dem Vermittlungsbudget in Betracht - unabhängig davon, ob man den Führerschein zwingend für den Weg zur Arbeit benötigt oder ob man während der Arbeit einen Firmenwagen bewegen muss. Damit die Förderung nachweislich zwingend erforderlich ist, darf man z.B. keine andere Möglichkeit haben, um zur Arbeit zu kommen (Bus und Bahn, Fahrgemeinschaften, ...) oder die Tätigkeit auszuüben (z.B. Auslieferungsfahrer). Wenn man diese Förderung bewilligt bekäme, wäre das ein Zuschuss, der der Höhe nach und zeitlich befristet wird. Das größte Problem bei dieser Förderung ist, die Notwendigkeit nachzuweisen; in der Regel funktioniert das nur, wenn man einen Arbeitsvertrag mit entsprechenden Konditionen vorlegt. Dann hätte man aber ggf. wiederum das Problem, dass man die Arbeit zeitnah beginnen soll, den Führerschein aber nicht so schnell erwerben kann usw.

Die zweite Möglichkeit ist eine Förderung nach § 16f SGB II (sog. "Freie Förderung"). Im Gegensatz zum Vermittlungsbudget kann diese Förderung als Zuschuss, als Darlehen oder teilweise als Zuschuss und teilweise als Darlehen gewährt werden. Auch hier ist aber Voraussetzung für eine Förderung die Notwendigkeit für eine Eingliederung in Arbeit.

Manche Jobcenter bieten im Rahmen beruflicher Weiterbildungen (keine Trainingsmaßnahmen mit z.B. Bewerbungstraining, Gesundheitstipps usw.!) ebenfalls eine Möglichkeit an, einen Führerschein gefördert zu bekommen. Entsprechende Maßnahmen heißen teilweise "Jobplus", können aber auch ganz andere Namen haben. Angeboten werden die als Grundqualifizierung für verschiedene Berufsfelder. Sofern in dem angestrebten Berufsfeld regelmäßig ein Führerschein erforderlich ist, wird zum Teil "automatisch" ein Führerschein mit gefördert.

Aber egal ob Vermittlungsbudget, Freie Förderung oder Weiterbildungsmaßnahme: "Einfach so" wird kein Jobcenter einen Führerschein fördern, sondern nur, wenn die Förderung nachweislich erforderlich ist.

Soweit ich weis, bekommt man nur ein Darlehen von maximal 1200€, welches man innerhalb vom einem Jahr wieder zurückzahlen muss.

Wenn man nur Harz4 bekommt und die Raten nicht selber zurück überweist, dann kann es sein, dass die Raten von den Bezügen bzw. Aufstockungen monatlich abgezogen werden.

Es gibt aber bestimmte Voraussetzungen wie z.B. einen festen Arbeitsvertrag der mindestens 12 Monate Befristet ist und dann braucht man noch eine Bescheinigung vom Arbeitgeber, dass der Arbeitsplatz ohne Auto nicht erreicht werden kann oder das man für diese Tätigkeit den Führerschein braucht.

Die andere Voraussetzung ist, das man dann als alleinstehende Person mindestens 900- 1200€ Netto verdient um davon leben zu können und 100€ Raten abbezahlen kann.

Der Antrag wird aber meistens sowieso abgelehnt mit der Begründung, dass man sich erst im Umkreis bewerben soll, wo man den Arbeitsplatz mit den Öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen kann.

Falls man wirklich Unterstützung bekommt, dann hat man eine 6-monatige Frist, den Führerschein zu bekommen. Wenn man es in 6 Monaten nicht schafft, dann bekommt man weiterhin keine Unterstützung und muss das Geld trotzdem zurückzahlen. 

markusher  06.04.2017, 08:12

du weißt nicht viel. in der regel wird es als zuschuss und nicht als darlehen gewährt und schon garnicht in 100 euro raten zurückgefordert.

regenbrause19  06.04.2017, 16:36
@markusher

In der Regel sind es 50 Euro Raten wenn man nur Harz4 bekommt. Wenn man nur Aufstockung bekommt oder sich zu Harz4 etwas dazuverdient, dann können es schon 100 Euro Raten sein oder mehr.

Das kommt auch darauf an wo das Jobcenter liegt und auf den Sachbearbeiter. Ich kenne welche, die nur ein Darlehen bekommen haben.

Ich würde direkt im Jobcenter nach fragen, grundsätzlich gibt es die Möglichkeit das das Jobcenter einen Teil der entstehenden Kosten übernimmt, dies beurteilt das Jobcenter aber immer individuell. 

Wenn du ihn benötigst um eine Arbeit auszuüben bzw. wenn du dann ein Jobangebot der Arbeitsagentur annimmst kann es sein dass die da was dran zahlen ja aber einfach so nicht nein