Jobcenter - Probleme wg. nicht gemeldetem Mitglied in BG?!

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es gibt bislang ein Urteil des Bundessozialgerichts, wonach die Kosten für Heizung und Unterkunft eines Familienmitglieds in einem gemeinsamen Haushalt kopfteilig berechnet werden, wenn es darum geht, dass dieses Familienmitglieder ALG II beantragt.

Dies bedeutet für dich: Zieht dein Opa in deinen Haushalt und beantragt dann Sozialleistungen, kriegt er nicht mehr für Heizung und Unterkunft als seinen Kopfanteil: Bei zwei Leuten (du und er) also 50 % der gesamten Kosten, bei drei Leuten ein Drittel usw.

Ganz anders sieht es aus für den, der schon in dem Haushalt wohnt: Wenn dieser (etwa als Hauptmieter) ALG II bezieht (oder Grusi), und ein Verwandter zieht in seinen Haushalt ein, dann gibt es für den Hauptmieter und dessen ALG II vierFragen:

  1. Ist der Verwandte Mitglied der Haushaltsgemeinschaft?
  2. Erbringt der Verwandte als Mitglied der Haushaltsgemeinschaft Leistungen an seine mitwohnenden Verwandten?
  3. Zahlt er etwas für Miete und Heizung?
  4. Schuldet er dem Hauptmieter etwas für Miete und Heizung?

Zu 1.: Wer viele Treppen weiter oben wohnt mit eigenem Kühlschrank und eigener Kochnische gehört in der Regel nicht zur Haushaltsgemeinschaft seiner mitwohnenden Verwandten - er wohnt evtl. noch nicht einmal mit, vor allem nicht, wenn er einen abgeschlossenen Bereich des gemeinsamen Hauses bewohnt.

Zu 2.: Falls der Mitbewohner (oder sonst wer) Leistungen erbringt an den Empfänger von ALG II, so ist das natürlich zu melden beim Jobcenter.

Zu 3.: Dies gilt auch für Geld für Unterkunft und Heizung.

Zu 4.:

A) Wenn man Fremde, Bekannte oder Verwandte bei sich übernachten lässt, schulden die einem zunächst kein Geld dafür. Dies gilt ja auch, wenn ich denen ihr Auto repariere für lau oder Englisch beibringe.

Insofern greift hier erst mal nicht SGB II § 33 Übergang von Ansprüchen http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/ - Der greift, wenn ich einen Vertrag habe oder einen Schuldschein.

B) Wenn man Leute bei sich nicht nur übernachten lässt, sie also "duldet", etwa im Falle einer akuten Krankheit (hier: Depression), sondern richtig bei sich wohnen lässt,

stellt sich die Frage, ob diese Leute (Verwandte oder nicht) einem Geld schulden pe se.

Beispiel: Ich habe einen Bretterverschlag im Wald, Wert gering, und mein Nachbar fragt, ob er darin sein Moped unterstellen darf. Ich sag "Ja, für 10 Euro im Monat", er sagt, das ist ihm zu viel, ich sag: "Dann halt erst mal für lau!"

Frage. Kann nun das Jobcenter von mir verlangen, die marktüblichen Kosten zu verlangen von meinem Nachbarn mit dem Moped?

Die selbe Frage ergibt sich m. E. auch aus dem Fall, in dem ich eine ungenutzte Kemenate im oberen Stockwerk meinem Opa überlasse, unentgeltlich, weil er nicht zahlen kann.

Aus dieser meiner Tat der Nächstenliebe (oder der Verwandten-Einschleimerei - oder der Nachbarschaftshilfe oder -einschleimerei wie bei dem Moped-Stall) ergibt sich m. E. kein "Anspruch gegen einen Anderen" im Sinne von § 33 SGB II.

Und wenn sich aus solch einem "Geschenk" auch kein Rückforderungs-Anspruch im Sinne des BGB ("Verarmung des Schenkers") ergibt, ergibt sich m. E. auch kein Anspruch des Amtes auf einen § 33 Übergang von Ansprüchen!

Wir denken jetzt auch mal kurz an sittliche Verpflichtungen, etwa zur Zahlung von Miete. Gibt es solche? Das müsste m. E. beurteilt werden nach etablierten Kriterien von (s. Wikipedia) "Treu und Glauben"!

Ich sage mal: Wenn dem Enkel nach Treu und Glauben Geld zusteht für die Unterkunft des Opas (oder den Moped-Schuppen des Nachbarn), dann steht das Geld auch dem Jobcenter zu. Wenn nicht, dann nicht.

Dann kann das Jobcenter nicht hingehen und sagen: "Herr Enkel, die ortsübliche Kalt-Miete für die Bude Ihres Opas beträgt laut Auskunft 345,- Euro. Die schuldet er Ihnen nach Treu und Glauben, also leiten wir diesen Anspruch an uns über laut § 33!"

Bei der Heizung sieht es natürlich anders aus: Der Opa nutzt hier Leistungen des Jobcenters - und zwar schon als Besucher, nicht erst ab dem Zeitpunkt, ab dem er seinen Willen, seinen "gewöhnlichen Aufenthalt" dort zu begründen, dadurch dokumentiert hat, dass er sein Namensschild an die Tür gepappt hatte.

Gruß aus Berlin, Gerd

Dirk83 
Fragesteller
 30.10.2014, 14:38

Tolle Antwort, Danke für die Mühe !

Wohnt er denn in der gleichen Wohnung mit, oder bewohnt er eine eigene Wohnung in dem Mietshaus?

Dirk83 
Fragesteller
 28.10.2014, 10:40

Also im Prinzip ist es ein Zimmer im Haus mit eigenem Badezimmer. Ich habe für ihn noch eine provisorische Koch-Ecke eingerichtet damit er nicht für jeden Gang zum Kühlschrank die vielen Treppen steigen muss. Ob das allerdings als eigene Wohnung betrachet werden kann ist mir leider nicht klar.

Hi Dirk, immer mit der Ruhe, nichts überstürzen.

Es gibt auch Hartz4-Foren etc, wo Dir vielleicht jemand nen Tipp geben kann.

generell: ja, klar hätten die den Opa in der BG gemeldet haben wollen.

Ob man darauf bestehen kann, dass jemand, der bei einem Hartzler wohnt, Mioete bezahlt.. leider keine Ahn ung. Zutrauen würd ich denen das.

Jedenfalls sagst Du ja, der Opa hat kaum einkommen.

Das ist ja auch nachweisbar.

Erstmal wäre mein Gedanke: Opa als BG-Mitglied, "unentgeltlich", einen Einkommensnachweis vom Opa dazu.

Wenn sie dann sagen (man weiss ja nie), der Opa habe gefälligst Wohngeld zu beantragen oder so.. aha,d ann soll er das tun, um Dir Miete zu zahlen? Damit sie nen teil Hartz4 sparen) weil ja aus anderem Topf was kommt?

Mal unter uns: wäre sinnloses Hin&Hergeschiebe. aber wie gesagt, wundern sollts mich nicht.

Ne Freundin von mir hat mal H4 beantragt, kriegte dann im Termin nen Anruf und ging unbedarft ran, ihre Schwester. Nannte sie "Na Schätzeken". Was erstmal nicht kommentiert wurde. Aber 2 Tage später trudelte ihr irgendwas ins Haus, es bestehe der verdachte einer nicht genannten Bedarfsgemeinschaft blablabla.

Deshalb, mittlerweile hab ich da immer den Eindruck, am besten legt man nen Schweigegelübde ab..

0000000000000

Guck mal hier z.B.

http://www.gegen-hartz.de/

da gibts auch ein Forum (links im blauen ein Unterpunkt)

Violetta1  28.10.2014, 10:48

http://www.sozialhilfe24.de/forum/forum.php

Und nebenbei: Ich finds super, dass Du Dich um den alten Herrn kümmerst.

Dass man dafür gleich einen auf den Deckel kriegt, ist schon spitze. Am besten schieben wir alle Alten und Kranken sang- und klang- sowie lieblos in Heime ab und lassen die vom Staat bezahlen.

Dirk83 
Fragesteller
 28.10.2014, 10:58

Danke Violetta :)

Sämtliche Änderungen in den Verhältnissen sind anzugeben - steht in jedem Antrag ... das unterschreibst Du auch jedesmal ...

das heißt der Einzug des Opas wäre anzugeben gewesen .. der Großvater bildet eine eigene BG - aber für das Zimmer das der Großvater bewohnt hat Euch dann keine Miete zugestanden, weil da eben eine andere BG wohnt ... ggfl wird noch mehr in Abzug gebracht

ob der Großvater selbst irgendwelche Ansprüche hat - auf Sozialgeld z.B. muss dieser durch einen eigenen Antrag prüfen lassen ...

also die Anlage "HG ausfüllen mit wahrheitasgemäßen Angaben seit wann der Großvater da wohnt (lässt sich soweiso ermitteln, wann er seine bisherige Wohnung aufgegeben hat) und abwarten

seit dem (bisher nicht angezeigten) Zuzug des Großvaters ist auf jeden Fall KdU überzahlt ...

Jeder, der mit Dir in einer Wohnung lebt gehört zur Bedarfsgemeinschaft. Und Du musst jeden angeben, und ja, die Miete wird dann aufgeteilt. Es könnte ja sein, dass Dein Großvater einen Haufen Rente bekommt, Dich dann noch mitfinanziert, und im Grunde das Jobcenter weniger zahlen müsste als es das jetzt tut. Selbst wenn er nicht verpflichtet ist, Dir Geld zu geben, ist er verpflichtet, einen Teil der Miete zu bezahlen. Und wenn Dein Großvater ein Namensschild an Klingel und Briefkasten hat, dann wohnt er dort, und dann kann von Besuch kaum eine Rede sein. "Bis zur Besserung eines Zustandes" kann nicht einen Zeitraum von einem vierwöchigen Besuch umfassen sag ich mal. Und würde Dein Großvater in einer eigenen Wohnung leben, dann müsste er ja auch Miete bezahlen.

Wenn man mit seinem Freund in dessen Wohnung wohnt, sozusagen in einer eheähnlichen Gemeinschaft, dann interessiert es das Jobcenter nicht die Bohne, wieviel der Partner verdient, das wird dann erst nach einem Jahr interessant.

GerdausBerlin  29.10.2014, 04:34
Jeder, der mit Dir in einer Wohnung lebt gehört zur Bedarfsgemeinschaft.

Das sieht der Gesetzgeber aber anders: SGB II § 7 Absatz 3 - http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/

Von Großvätern ist da keine Rede - höchstens in Absatz 5 § 9 SGB II.

Gruß aus Berlin, Gerd

SophieMarie  29.10.2014, 09:47
@GerdausBerlin

In dem Fall wird die Rente auch nicht angerechnet, nur die Miete wird aufgeteilt. Trotzdem würde ich ganz ehrlich und offen alles angeben. Dann ist man auf der sicheren Seite. Denn wir sehen ja oben: es wurden sämtliche Leistungen eingestellt. Zunächst. Und das bedeutet bei Hartz IV eine absolute Katastrophe. Vielleicht sollte man sich mal gleichzeitig um einen Anwalt in Sozialrecht bemühen. Schlecht sind die nicht, und für eine Beratung wäre es auf jeden Fall besser, dort einen Termin auszumachen.