Jahresabrechnung /Nebenkosten Einzelnachweiße anfordern

9 Antworten

Ja, sie müssen Dir zwar Einsicht gewähren, aber das Kopieren und zusenden kostet zusätzlich.

Tabaluga1961  24.01.2014, 14:08

der Verwalter hat mit den Mietern vermieteter ETW nichts zu tun. Streng genommen darf er die Belege nicht schicken. Thema Datenschutz

Wenn das mit dem Verwalter so vereinbart ist, wird das in Ordnung gehen. Grundsätzlich ist es auch ok, dass derjenige der zusätzliche Kosten verursacht, diese auch selber zahlt und nicht die Eigentümergemeinschaft. Allerdings würde ich mal den Verwaltungsbeirat fragen (wenn ihr sowas habt), denn der bekommt oft die Einzelnachweise im Vorfeld der Eigentümerversammlung. Auch das hängt aber eben von der Vereinbarung mit der Verwaltung ab.

Du hast eine günstige Verwaltung.

Üblich sind 0,50 € je Kopie und ein Stundensatz von 40,00 -60,00 € zzgl. MwSt. Und nein, solche Extra-Wünsche sind in der pauschalen Verwaltergebühr sehr selten mit enthalten. Da du ja ein Einsichtsrecht in die Unterlagen hast, könntest du natürlich auch im Büro des Verwalters vorbeischauen und da mal einen Einblick nehmen.

Wenn der Verwalter aber die Belege heraussuchen, sich an den Kopierer stellen und die Belege kopieren muss, um sie dir dann zuzusenden, dann ist es doch klar, dass man diesen Aufwand bezahlen muss. Und weil nicht jeder Wohnungseigentümer jedes Jahr die Belege anfordert, ist es auch in der Kalkulation der Verwalterpauschale nicht enthalten. Es wäre ja auch unfair, wenn alle mehr bezahlen müssten, nur weil einige wenige die Belege kopiert haben wollen.

Hallöchen,

ist das richtig so?

Ja, das stimmt schon. Einfach mal den Verwaltervertrag lesen.

Du hast das Recht, nach Terminvereinbarung, auf Einsichtnahme in die Belege, in den Geschäftsräumen der Hausverwaltung. Wenn Du mehr willst musst Du dafür bezahlen!

Habt ihr keinen Verwaltungsbeirat der die Prüfung vornimmt?

Unsere WEG hat einen und der prüft einmal jährlich die Belege und berichtet in der Versammlung.

Grüße

Also, da kann aber etwas nicht stimmen? Was bitte hat denn eine Hausverwaltung mit Deinem Mietvertrag zu tun? Der Vermieter kann, wenn denn eine Eigentumswohnung wie hier gemietet wurde, seinen Rechnungsbeleg von seinem Verwalter (nicht Hausverwaltung), bestehend aus einer Seite, seinem Mieter mitsenden und gut ist, oder?

Immofachwirt  24.01.2014, 17:36

Der User hat die Begriffe verwechselt. Er ist Eigentümer und erhält deshalb eine Jahresabrechnung und keine Nebenkostenabrechnung. ;-)

schleudermaxe  24.01.2014, 20:54

Nun verstehe ich gar nichts mehr. Es geht also gar nicht um Nebenkosten sondern um Kosten und Lasten, um eine Wohn-/Hausgeldabrechnung und die bekommt doch der ET, der am Tag der Beschlußfassung im Grundbuch eingeschrieben ist, zur Beschlußfassung ausgehändigt. Was bitte soll denn jetzt nach der Genehmigung noch kontrolliert werden? Alle Unterlagen liegen doch vor der Beschlußfassung zur Einsichtnahme aus! Und wenn ein Eigentümer keine Lust hat zu seinem Verwalter zu fahren, hat er doch wohl dessen Aufwand incl. Porto zu wuppen, oder? Er kennt doch wohl seinen Vertrag, den er mit seinem Verwalter eingegangen ist. Genau für solche Fälle haben wir schon lange alle Belege und Nachweise in der Technik und senden diese Dinger aus der Sicherung in die Welt. Auch wir sind es leid, immer wieder hinter dem vereinbarten Honorar herzulaufen.