Italienischen Pass, möchte Deutschen Personalausweis

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Zuständig: Einbürgerungsbehörde/Staatzsangehörigkleitsbehörde meist angesiedelt beim Standesamt/der Ausländerbehörde in deinerm Fall Landratsamt

Kosten 255€ bei ALG II 51€

Er darf seine italienischer behalten

Er muss sich an das Ausländeramt wenden. Aber er hat doch schon einen EU-Ausweis. Da gibt es ja dann gar keine Unterschiede mehr zwischen Italienischem und Deutschem Pass bzw. Staatsangehörigkeit.

Seshikas  30.06.2014, 13:37

Wahlrecht ???? Möglichkeit Beamter zu werden ????

Bundeswehr als Arbeitgeber ????

....

Eventuell im Konsulat nachfragen. Bei uns ist es anders herum: wir sind Deutsche und leben in Italien. Unser Jüngster wurde hier geboren, hat aber einen deutschen (Reise)Pass. Er könnte, wie wir anderen auch, eine - nur für Italien gültige - Identitätskarte bekommen. Allerdings mag wohl Italien keine doppelte Staatsbürgerschaft.