Ist Widerruf gleichbedeutend mit widerspruch?

3 Antworten

Ja, es gibt einen Unterschied. Der "Widerruf" ist eine "Rücknahme" des Vewaltungsaktes. Die Behörde handelt hier also konkret.

Beim "Widerspruch" hingegen handelt es sich um ein Rechtsmittel, das nur dem Leistungsempfänger zusteht und verhindert, daß der Verwaltungsakt bestandskräftig wird.

Reiterfee  29.06.2011, 15:30

Ja, diese Antwort ist goldrichtig.

Man kann es auch so erklären:

Der Widerruf soll eine eigene Willenserklärung unwirksam machen.

Der Widerspruch greift hingegen eine fremde Willenserklärung (nämlich den Verwaltungsakt) an.

Also der Wideruf kann sowohl von der Behörde, als auch vom Leistungsempfänger erfolgen? Vielen Dank für die Antwort.

skyfly71  29.06.2011, 15:57

Nein, nur von der Behörde.