Ist Strafbar seinen eigenen Email Account mit einem Sniffertool zu hacken?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du kannst bei dir zu Hause hacken was du willst, aber sobald du mit entsprechenden Tools auch nur auf fremder Hardware rummachst is der Ärger schon im Anzug. 

d.h. alles was über Internet geht is tabu. Dein Provider wird dir den Einsatz solcher Tools über ihr Netzwerk nicht erlauben.

Und dein Account bei einem E Mail Provider ist auch nicht wirklich deins. Dir gehören die Inhalte, nicht das System.  Dort einbrechen wäre also ebenfalls strafbar. 

Unter Umständen kann sogar der bloße Besitz  der entsprechenden Software nach §202c StGB schon strafbar sein.

Schecklo 
Fragesteller
 23.03.2016, 22:46

Okay, werde dann wahrscheinlich offline mit Bruteforce und ähnlichem Rum hantieren, danke für die hilfreiche Antwort.

Effigies  23.03.2016, 22:53
@Schecklo

Pass auf mit was du da hantierst. Wir hatten schon Ärger mit der Justiz wegen Verwendung und Bereithaltung solcher Tools für Penetrationstests an der Uni. Also die sind unserem Prof. auf den Pelz gerückt weil er uns im Rahmen des Praktikums solche Software gestellt hat.

Du meinst Brute Force?

Und selbstverständlich, du zeigst dich selber an (Es könnte Probleme mit dein E-Mail Anbieter geben.).

Es ist Illegal. Also, wenn deine Email mit live, outlook, web und so weiter endet zumindestens

Teilweise. Wenn du ü14 bist, dann kann man bestraft werden.

§ 202a, 202b, 202c StGB

DoctorBond  23.03.2016, 22:23

Falsch

PinguinPingi007  23.03.2016, 22:24
@DoctorBond

Genau, alles was dir nicht passt ist falsch. Daher Daumen Runter für den 1000sten Nicht hilfreichsten Kommentar.

Effigies  23.03.2016, 22:37
@DoctorBond

Kannst du das irgendwie begründen?

PinguinPingi007  24.03.2016, 18:48
@Effigies

Ja, kann ich. Die Server gehören ja nicht den User, sondern den Anbieter. Daher kriegt der Anbieter es auch ab.

Effigies  31.03.2016, 20:38
@PinguinPingi007

Dich meinte ich eigentlich ned.

Ich wollte wissen ob hinter den etwas knapp gehaltenen "falsch" von DoctorBond auch noch etwas Substanz folgt, oder ob er nur mal reinquaken wollte.

Ich mein es ist schon ein wenig gewagt dem deutschen StGB einfach ein "falsch" entgegen zu werfen. Vor einem Richter wird man da wenig Erfolg mit haben ;o)