Ist Private Nachhilfe Sozialversicherungs- und Steuerpflichtig?

5 Antworten

Also zuerst einmal, ob eine Sache Schwarzarbeit ist, oder nciht, unterscheidet sich nciht daran, ob es bekannt wird oder nciht. (Ist es kein Mord, wenn man nciht merkt, das der Tote vergiftet wurde, sondern annimmt es war ein Herzinfarkt)?

Da es außerdem die Haushaltsnahen Diestleistungen im Steuerrecht gibt, wird man von Dir vermutlich auch eine Quittung erbitten.

Dann noch die Frage, findest Du es in Ordnung, wenn Du Geld verdienst und davon keine Steuern zahlst, während andere ihre Einkünfte voll versteuern (müssen)? Also würdest Du es in Ordnung finden, wenn keiner Steuern zahlt?

Davon mal völlig abgesehen, wenn es ncht soviel ist, dann fällt doch sowieso ncihts, oder nur wenig an.

Fragette 
Fragesteller
 17.09.2008, 19:47

Ich gebe Ihnen vollkommen recht. Natürlich sollte es versteuert werden, schließlich wird mit den Steuer ja viele wichtige Sachen Finanziert. Verstehen Sie mich nicht Falsch. Es geht mir nicht darum den Staat oder die Steuerzahler zu betrügen, sondern ich wollte ganz genau wissen wie es aussieht. Aber jetzt mal ganz ehrlich, wieviele Menschen, die Private Nachhilfe geben, gehen wirklich zu irgendwelchen Behörden und sagen es??? Die meisten Studenten machen es sicher nicht!

wfwbinder  17.09.2008, 20:14
@Fragette

BEi den Studenten ist es auch etwas anders, weil die, wegen ihres Status und weil sie ja sonst keine Einkünfte haben, mehr dazu verdienen dürfen. Natürlich gehe ich bei jedem studenten davon aus, dass er sein Einkommen bei der Steuer(hier kommt vermutlich ncihts raus) und beim Bafög, angibt. Ähnlich ist es bei z. B. Rentnern die dazu verdienen. Auch bei denen ist das Steuerproblem kleiner.

''Hat man wenn man Private Nachhilfeunterricht gibt Sozialversicherungs- und Steuerabgaben?''

  • Sozialversicherung = nein. Steuern = ja. (abhängig von der Einkommenshöhe)

''Wie ist es aber, wenn ich meinen Nachhilfeschülern die Nachhilfe umsonst anbiete und meine Schüler Schenken mir das Geld?''

  • Das interessiert das Finanzamt nicht. Dich braucht nur einer anzuschwärzen, weil er mit deinem Unterricht nicht zufrieden ist oder weil du keine Quittung dafür ausstellen willst -> frohes Nachzahlen.

''Darf ich es annehmen? (Schließlich ist es doch ein Geschenk oder?''

  • Klar darfst du es annehmen. Es ändert aber nichts daran, dass es kein Geschenk ist, sondern Einkommen.

''Und ist Nachhilfe geben eigentlich Schwarzarbeit, wenn die Behörden nichts davon erfahren?''

  • Wie schon von Walter Binder geschrieben ...
Fragette 
Fragesteller
 17.09.2008, 20:32

Soll das heissen, dass wenn ich jetzt anfange Nachhilfe zu geben, ich nur Steuer zahlen muss und überhaupt keine Sozialversicherungsabgaben habe(Egal wieviel ich durch die Nachhilfe verdiene)??? Denn gerade die machen einen ja zu Schaffen und nicht das bisschen Steuer (Lohnsteuerklasse I) :):)??

bitmap  17.09.2008, 20:41
@Fragette

Sozialversicherungsabgaben gibts nur in einem sozialversicherungspflichtigem Arbeitsverhältnis. Und das liegt ja bei freiberuflicher oder selbständiger Tätigkeit nicht vor. Man ist dann selbst verantwortlich für seine Versicherungen. Diese Kosten hat man dann zwar nicht, wenn man sich nicht versichern will, aber man hat auch die entsprechende Absicherung nicht.

Und man hat auch die Rechte aus einem Arbeitsverhältnis nicht, wie z.B. Entgeltfortzahlung bei Krankheit und an Feiertagen, bezahlten Urlaub, Bezahlung bei Beschäftigungsverboten in der Schwangerschaft ... usw.

Fragette 
Fragesteller
 17.09.2008, 20:55
@bitmap

Das war ein sehr hilfreicher Beitrag. Vielen Dank :)!. Jetzt bin ich um einiges Schlauer :)

bitmap  17.09.2008, 21:07
@Fragette

Gern geschehen! :-)

teardrop1109  17.09.2008, 20:52

Besser hätte ich es auch nicht erklären können. D.H.

koenigstiger25  19.09.2008, 07:59
@teardrop1109

sozialversicherungspflichtig nicht, evtl. erhöhen sich aber die Beiräge zur Kranken- und Pflegeversicherung

Ich glaube kaum, dass dir eine Behörde diese Geldgeschenke abnehmen würde. Ich habe selbst einige Zeit Nachhilfeunterricht (Englisch) gegeben und schön brav versteuert. Es ist nunmal ein Einkommen.

Fragette 
Fragesteller
 17.09.2008, 19:30

Aber wie ist es nun, wenn ich zum Beispiel Geburtstag habe und der Vater des Kindes Schenkt mir viel Geld und mir ist automatisch klar, dass das Geld als Dankeschön für das viele Nachhilfe gilt :) :)?

teardrop1109  17.09.2008, 19:32
@Fragette

Mag sein, ich würde es nicht versuchen. Der Arm des Gesetzes ist lang.

Fragette 
Fragesteller
 17.09.2008, 19:39
@teardrop1109

Ich frage aus einem bestimmten Grund. Ich habe mal selbst Nachhilfeunterricht bekommen und habe aus zwei Gründen den Nachhilfelehrer mehr bezahlt. Erster Grund war, dass ich fand, dass er es sehr gut gemacht hat und Zweiter, weil ich zu lange gebraucht habe für das bezahlen, habe ich ihm von mir aus "freundlicherweise" etwas mehr Geld gegeben. Sozusagen freiwillige Zinsen :) :). Ist mein Nachhilfelehrer jetzt deshalb ein Verbrecher???

teardrop1109  17.09.2008, 20:50
@Fragette

Natürlich nicht - wenn du ihm Zinsen für eine evtl. Ratenzahlung gezahlt hast, ist das doch völlig o.k. Wenn er korrekt gehandelt hat, dann hat er seine Einkünfte versteuert. Wie mit Zinsen oder sowas hier zu verfahren ist, weiß ich nicht. Ich bin kein Steuerberater.

Wenn Du kein Geld dafür bekommst ist es Ehrenamtlich. Kassierst Du Geld, ist es Einkommen.

Fragette 
Fragesteller
 17.09.2008, 19:23

Versteh ich das richtig? Wenn ich jedes mal etwas Geschenk bekomme und es annehme, gilt das als Einkommen??? Dann kann ich mir ja zu Weihnachten oder Geburtstag garnichts mehr wünschen :):):)

skywalker66  17.09.2008, 19:59
@Fragette

Wir reden hier von Nachhilfe und keinem Geschenk.

Wenn du kein Geld erhälst, kannst du darauf keine Steuern zahlen.