Ist mit Kreide malen auf einem Supermarkt - Parkplatz erlaubt?

8 Antworten

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Ich kann Dir hier auch keine rechtsverbindliche Antwort geben. Fakt ist aber:

Wenn der Eigentümer eines solchen Parkplatzes nicht ausdrücklich den Zutritt zu dem Gelände durch eine entsprechende Beschilderung untersagt kann man davon ausgehen das der Zugang außerhalb der Öffnungszeiten nicht verboten ist.

Eine Bemalung mit Kreide stellt in meinen Augen auch keine Sachbeschädigung dar, denn die Sache an sich [Parkplatz] leidet darunter nicht und nimmt auch keinen Schaden. Bei üblichen Bemalungen von Kindern muss man auch nicht davon ausgehen das deren Inhalt in irgendeiner Form Grund zum Anstoß geben könnte oder die Geschäftstätigkeit des Eigentümers stören könnte.

Natürlich ist es ratsam vorher mal mit dem Marktleiter zu sprechen, vielleicht mit einem gut gefüllten Einkaufswagen... :)

Sedativa87 
Fragesteller
 30.06.2015, 23:44

Vielen Dank, Crack, für deine Antwort. Sie klingt logisch und nachvollziehbar. Ich werde mich mal am Infostand eines Baumarktes oder Großmarktes informieren und wir würden ohnehin Parkplätze wählen die weot von den Eingängen entfernt liegen, so dass aich am nächsten Geschäftstag keine Beeinträchtigung zu erwarten ist. Meine Güte, die kleine wird im September 2 und ist noch nicht alt genug mit einem kleinen Stift zu malen, wir wollten ihr und uns Freude bereiten und dann wird hier so ein Fass aufgemacht... Schade aber ich werde in Zukunft vermeiden, hier Fragen zu stellen... Dir danke ich nochmals herzlich! Einen schönen Restabend und alles Gute! 

Crack  30.06.2015, 23:48
@Sedativa87

Mach Dich mal nicht verrückt.

Ich tue mir diesen "Wahnsinn" hier schon seit 8 Jahren an. Da habe ich schon Einiges erlebt, vor allem täglich geschriebenen Unsinn. :)

Ich poste zum ersten Mal also verzeihung wenn ich etwas falsch mache. 

Es geht um folgendes, da wir an einer Kreuzung leben und das Kreide Malen für unsere Tochter (2) daher nicht sehr schön da unten wäre, haben wir uns überlegt nach Ladenschluss oder an einem Sonntag einen großen (dann leeren) Supermarktparkplatz zu nutzen. Dieser wäre dann ja optimal kindersicher und es wäre schön ruhig. Darf man das? Einerseits ist es ja öffentlicher Raum, desshalb gilt ja auch die StVO also wäre es wie aif jeder Straße erlaubt... Andererseits ist es ja auch Teil des Eigentums von z. B. Real oder Penny etc... Kann das jemand zuverlässig beantworten? 

Danke im Vorraus im Namen meiner Familie! 

toffiohnekern  30.06.2015, 23:16

Einerseits ist es ja öffentlicher Raum

Falsch.

Das ist Privatgelände und Du hast dort nichts zu suchen.

Crack  30.06.2015, 23:24
@toffiohnekern

@ toffiohnekern

Du musst hier schon einen Unterschied machen.

Wenn der Supermarktbetreiber sein Gelände nicht mindestens in der Art eindeutig beschildert das außerhalb der Öffnungszeiten das Betreten verboten ist oder sogar sein Gelände einzäunt zählt es auch am Wochenende zum öffentlichen Verkehrsraum. Somit ist zumindest das Betreten nicht verboten.

Und da Kreidemalereien keine Sachbeschädigung darstellen sehe ich keinen Grund für eine Beanstandung.

toffiohnekern  30.06.2015, 23:57
@Crack

Du musst hier schon einen Unterschied machen. 

Ich differenziere sehr wohl.

Generell ist das Betreten eines Privatgelände wie dem einem Marktes zu Geschäftszeiten erlaubt und das wird auch toleriert.

Wer besondere Regeln will, muss diese im Vorfeld mit dem Eigentümer ausmachen.

Das Ganze hat einfach versicherungsrechtliche Gründe.

Wenn ich als Sohn, Bruder oder Bekannter des Eigentümers beispielsweise mit seiner Genehmigung meinen neuen Sportmotor dort teste, werden ungenehmigte Eindringlinge zum Problem.

Bei einem Personenschaden differenzieren liebende Mütter eben nicht, wer auf dem Gelände etwas zu suchen hatte und wer nicht, sie klagen dann - und schnell geht es um 6-stellige Summen.

Deshalb ist mein Beitrag korrekt und nur sachfremde Menschen werden dies als "Kinderablehnung" oder ähnlich verstehen.

Privat ist und bleibt privat - aus guten Gründen.

Crack  01.07.2015, 06:45
@toffiohnekern

Wenn ich als Sohn, Bruder oder Bekannter des Eigentümers beispielsweise mit seiner Genehmigung meinen neuen Sportmotor dort teste, werden ungenehmigte Eindringlinge zum Problem.

Genau das darfst Du nicht wenn das Gelände nicht wirksam abgesperrt und somit dem öffentlichen Verkehrsraum entzogen wurde.

Deshalb ist mein Beitrag korrekt und nur sachfremde Menschen werden dies als "Kinderablehnung" oder ähnlich verstehen.

Das ist er keinesfalls.

Du unterscheidest nur zwischen Privat und Öffentlich. Es gibt aber weit mehr Punkte die hier zu beachten sind, Stichworte sind hier z.B. öffentlicher Verkehrsraum, Widmung, Duldung.

Frag am Besten mal nach, manche Besitzer/Marktführer sind kulanter als andere... Ich denke, an Sonntagen lassen sie euch wohl, aber frag lieber einfach nach

Ich wäre sehr dankbar wenn jemand antwortet der wirklich basiertes Wissen besitzt... Anwälte etc... Danke für die anständigen Antworten bis jetzt! Ich werde mich im Laden informieren, wäre aber dennoch dankbar für Daten über geltendes Recht. Kreide malen kann nach geltendem Recht nicht verboten werden: Vor Hauseingängen, auf Straßen und Gehwegen und letztlich auf öffentlichen Plätzen. (Natürlich sind Zeichen der StVO sowie verbotene Zeichen zu Recht untersagt) Ich möchte aber ungern vor dem Haus malen lassen da sonst alle Bewohner "Kreideschuhe" haben. Desshalb dachte ich an etwas verlassenes wie einen Markt am Sonntag... 

Ein Supermarktparkplatz ist nicht öffentliches Gelände, nur weil es öffentlich zugänglich ist. Nach Ladenschluss sind solche in der Regel nicht mehr zu betreten. Das Hausrecht des Parkplatzes liegt bei dem Betreiber des Supermarktes. Im Grunde ist es Sachbeschädigung, wenn ihr mit Kreide auf diesem Parkplatz malt und begeht Hausfriedensbruch. Ihr müsst dann für die reinigungskosten aufkommen und es könnte zusätzlich eine Anzeige wegen Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch dazu kommen. Parkplätze an einem Supermarkt sind privatparkplätze. So viel zur rechtlichen Seite. Menschlich gesehen: es ist ja nur Kreide die wieder verschwindet und ihr habt sicher die Möglichkeit einfach mal zu dem Filialleiter zu gehen und diesen einfach zu fragen. Da er Hausrecht hat, kann er das allerdings verbieten und ihr müsst euch daran halten.

Sedativa87 
Fragesteller
 30.06.2015, 23:47

Deine Rechtlichen Aussagen wie Sachbeschädigung sind absolut falsch... Bitte informiere dich erneut oder stelle keine falschen Behaultungen auf... Sachbeschädigung besteht niemals wenn eine Sache temporär verändert wird und auch Reinigungskosten dieser temporären Veränderungen dürfen nicht veranschlagt werden. Im Gegensatz zu deiner Aussage stammt diese aus dem Gesetzbuch... Entschuldige aber das hilft nicht weiter .. 

GroupieNo1  30.06.2015, 23:50

Doch weil ein Parkplatz gekennzeichnet ist und du mit der Kreide die Kennzeichnungen veränderst! Weiße Striche auf dem Boden verwirren beim Parken, Vorfällen wenn die Parkplätze mit weißen Strichen getrennt sind.

GroupieNo1  01.07.2015, 00:06

Das ist genau so wenn du mit Kreide in dem Straßenverkehr eingreifst und Pfeile oder eine weitere Spur malst. Im Falle des Parkplatzes ist es eine Veränderung des ursprünglichen Verwendungszweckes. Und zum Thema Sachbeschädigung Staatsanwälten in Fürth verurteilt Jugendliche zu 2 Wochen Jugendstrafe wegen Kreidebemalungen an Wänden (und dafür waren nicht nur die narzisstischen Äußerungen in den beschmierungen maßgeblich, sondern eben auch die SACHBESCHÄDIGUNG) es kommt einfach auf die "Langeweile" der Justiz an.