Ist meine KFZ-Haftpflichtversicherung verpflichtet mir als Schadenverursacher Auskunft zur Schadensregulierung zu geben?

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Hallo Corax44

Ja regulär muß die Versicherungsgesellschaft dich als Verursacher unmittelbar benachrichtigen.Die Variablen der Fiktionalität umfasst auch die Verkehrssicherheit im Bezug auf Ordnungsgemäße Instandsetzung des beschädigten Fahrzeuges.Der Fahrzeughalter wird in die Variable mit integriert,sollte das Fahrzeug mal verkauft werden.

Gruß Ralf

Ein Sonderkündigungsrecht sehe ich hier nicht!

In der Regel informiert die Versicherung und gibt dir die Möglichkeit, den Schaden selbst zu bezahlen und damit die Höherstufung zu vermeiden! Ruf doch mal an und lass dir durchrechnen, ob sich das lohnt

Die Versicherung informiert die Kunden in der Regel nur dann, wenn sich ein Schadenrückkauf lohnt. Die Versicherung überprüft somit deinen Status aufgrund des Schadens.Hast du keine Information erhalten, dann hat es sich nicht für dich gerechnet, den Schaden zu übernehmen. Einen Vertrag aufgrund von einem Schaden kann man nur mit einer Frist von einem Monat nach Schließung der Schadenakte. Warum stellst du diese Frage ins Netz, anstatt deine Versicherung zu fragen. Die sind dein Vertragspartner!

Corax44 
Fragesteller
 07.12.2015, 16:45

Hatte meine Versicherung vergangene Woche angerufen und nach der Höhe des gezahlten Betrages gefragt. War etwas über 3000 Euro. Habe im Net gelesen, dass man nach einer Schadensregulierung nur 4 Wochen nach bekannt werden der Regulierung, Zeit zum kündigen hat. Da ich durch die Vers. nicht informiert wurde, weiß ich doch nicht wann die gezahlt haben und wie es jetzt mit der Kündigungsfrist aussieht. Und ich habe Zweifel, das die Versicherung mir korrekte Informationen zum Sonderkündigungsrecht nach Schadensfall gibt. Darum die Frage hier.

.... nein, warum sollte sie das denn auch müssen? .... schaue zudem einfach in Deine Bedingungen. Dort wird stehen, daß beide Vertragspartner vier Wochen nach dem Unfall, nicht nach der Regulierung, kündigen dürfen, so jedenfalls auch bei meiner. Darüber hinaus ist doch die Rückstufung meist durch einen Rabattschutz zu vermeiden. ... wurde der denn gar nicht abgeschlossen? Eine Kündigung zum Ablauf ist zudem auch noch möglich und bei einer Beitragserhöhung doch sogar noch nach Eingang der Rechnung, oder? Viel Glück.

Informationen sind nicht nur Bring-, sondern auch Holschulden.

Eine Pflicht zur Information über die Schadenshöhe besteht nicht, warum auch.

Im Schadenfall kann man die Versicherung kündigen, unabhängig von der Höhe des Schaden