Ist man als 17 Jähriger berechtigt ein Zeitungsabonnement ohne Erlaubnis der Eltern abzuschließen?

7 Antworten

Du bist als Minderjähriger beschränkt geschäftsfähig - das Abschließen eines Abos bedarf der Zustimmung der Erziehungsberechtigten - das Rechtsgeschäft ist daher schwebend unwirksam - die Erziehungsberechtigten sollten dem Verlag schriftlich mitteilen, daß keine Genehmigung vorlag und auch keine Genehmigung erteilt wird - für die Kosten brauchst Du auch nicht aufkommen (auch nicht Deine Eltern), da es Aufgabe des Verlages ist, zu prüfen, ob der Abonnent volljährig ist - das gilt auch für den Fall, daß Du eine falsche Altersangabe gemacht haben solltest.

Der Vertrag wird durch den Widerspruch der Eltern von Beginn an rückwirkend unwirksam.

Der Abschluß eines Abos ist auch nicht durch den sogenannten Taschengeldparagraphen abgedeckt, da es sich um eine regelmäßige wiederkehrende Verpflichtung handelt, die nicht nur einen rechtlichen Vorteil für den Minderjährigen bedeuten würde.

Daher kann ein Minderjähriger ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten kein Abo rechtswirksam abschließen.

Ja, darf man. Es hat dann insoweit auch Gültigkeit. Und der 17 Jährige muss sich zunächst an den Vertrag halten.

Bekommen die Eltern das Abo mit und wünschen dieses nicht, dann können sie dem jederzeit schriftlich widersprechen. Erfolgt der Widerspruch, ist das Abo von Anfang an ungültig. Eventuelle Kosten müssen dem Kind/oder den Eltern erstattet werden.

Auch wenn das Kind/Heranwachsender das Abo weiter möchte, stehen die Interessen der Eltern rechtlich über dem minderjährigen Kind.

Droitteur  19.07.2014, 13:39

Er muss sich nicht an den Vertrag halten - solange er nicht bezahlt, hat er nicht die versprochene Leistung bewirkt (Kaufpreiszahlung), so dass nicht mal der so genannte Taschengeldparagraph greift.

Als 17jähriger ist man auf jeden Fall "beschränkt geschäftsfähig" und daher glaube ich nicht dass du aus diesem Abo ohne weiteres rauskommst. Versuchen kann man es aber und vielleicht nehmen sie die Kündigung aus Kulanz an. Ansonsten sofort zum nächsten Termin kündigen, damit sich dies nicht nochmal wiederholt.

Klar, denn dieser Vertrag gilt nicht da du nicht Volljährig bist und somit Vollgeschäftsfähig bist. Stell mal vor, ein 16 Jähriger kauft sich einen Roller, theoretisch können die Eltern zu dem Händler gehen und das Geld zurückverlangen :)