Ist es Strafbar wenn man "Fųck the Cops" schreit?

7 Antworten

Es gibt keinen Paragraf der "Beamtenbeleidigung" heißt. In Betracht käme insofern nur eine "gewöhnliche" Beleidigung nach § 185 StGB. Diese wäre dann gegeben, wenn Du den Ausruf gegenüber Polizisten äußern würdest, weil es sich in diesem Fall nicht mehr um ein unüberschaubares Kollektiv handeln würde. Wenn Du wild in der Stadt rumschreist, musst Du zudem grundsätzlich mit einer Personalienfeststellung durch die Polizei rechnen. Weitere Folgen können ein Platzverweis, eine Gewahrsamnahme sowie eine Anzeige wegen Ruhestörung sein.

Ja, es ist eine Beleidigung und auch Leute die z.B. öffentlich ein Shirt mit der Aufschrift ACAB tragen, können mit einem Bußgeld rechnen wenn sie von der Polizei gesehen werden und sich weigern dieses zu verdecken oder auszuziehen.

Ob es eine Beleidigung ist oder nicht müßte im Zweifelsfall ein Richter entscheiden. Ohne richterliche Entscheidung kann man aber sagen, daß das von Dir beschriebene Verhalten lächerlich ist.

"Beamtenbeleidigung" gibt es nicht als Tatbestand.

Wenn Du das in Anwesenheit eines Polizisten rufst, kann dieser sich durchaus beleidigt fühlen und dies zur Anzeige bringen - er ist nämlich Teil des Kollektivs an Personen. Auch in der Öffentlichkeit ein "ACAB"-Abzeichen zu tragen, kann zur Anzeige wegen Beleidigung führen.

eine "Beamtenbeleidigung" kann es schon mal nicht sein, weil es sowas wie "Beamtenbeleidigung" nicht gibt!