Ist es strafbar, eine Plombe vom Hausanschlusskasten zu entfernen?

6 Antworten

Normal ist nur der "ungezählte Strom" verplompt. Die Plombe beweist, dass kein ungezählter Strom entnommen wurde. Fehlt die Plombe kann der Stromversorger davon ausgehen, dass hier ein Betrug vorliegt, das wird mit hohen Geldstrafen und Freiheitsentzug bis zu 5 Jahren bestraft.

Für die Hauptsicherungen die vor den Zählern angeschlossen sind gibt es immer einen Notdienst vom Grundversorger, der ist in der Regel in maximal 20 Minuten da und wechselt die Sicherung völlig kostenlos. Also warum selber da herumbasteln, Leib und Leben riskieren und auch noch Geld für eine neue Sicherung ausgeben wenn man das durch einen simplen ANruf schnell, kostenlos und "einfach so" erledigt kriegt?

Nur ein Elektriker der vom Netzbetreiber aus zertifiziert ist die Hauptsicherungen zu wechseln darf die Plombe entfernen, muß aber sofort dem Versorger melden, dass die Plombe fehlt oder der Stromversorger muß davon ausgehen, dass da was nicht mit rechten Dingen zugeht.

Also anrufen und die kaputte Plombe melden, nur so wird man nicht grundsätzlich verdächtigt Strom geklaut zu haben!

seit wann sind elektrische Sicherungen verplombt? Da muß man doch ab und zu ran!

Lumpazi  21.03.2013, 10:11

Der Haupthausanschluß vor dem Zähler ist verplomt, damit nicht unberechtigt Strom entnommen werden kann.

Lokisat  21.03.2013, 10:13

Der Hausanschlusskasten ist der Übergabepunkt vor dem vom Stromnetz an der Verbrauchernetz. Der liegt noch vor den Stromzählern und den bekannten Sicherungskästen und gehört noch dem Netzbetreiber. Da hat der Verbraucher also eigentlich nichts dran zu suchen.

Sofort melden und die Lage erklären, dann gibt es auch keine Strafe !

Als letztens kurz vor Mitternacht der Strom ausgefallen war, hat mein Vater, ohne nachzudenken, die Plombe am Hausanschlusskasten entfernt, um die Sicherung auszutauschen.

Am verplombten Hauptanschluss befinden sich m.W. keine durch den Endbenutzer austauschbaren Sicherungen. Die sind erst hinter dem verplombten Übergabepunkt und hinter dem Zähler. Also hat er entweder unnötig die Plombe entfernt, oder die Geschichte stimmt nicht.

Er kennt sich mit Elektrizität aus

Was immer das heißen soll: Deswegen darf er die Plombe dennoch nicht entfernen. Sie schützt den Übergabepunkt, der dem Netzbetreiber gehört, vor Eingriffen.

Muß man jetzt die offene Plombe bein Netzbetreiber melden,

Ja. Muss erneut verplombt werden; ggfs. kostenpflichtiger Servicetermin erforderlich.

Thea11 
Fragesteller
 21.03.2013, 15:21

Warum sollte ich hier etwas niederschreiben, was nicht stimmt und um Rat fragen ? Oder warum sollte mein 73-jähriger Vater, der übringens geistig völlig in Ordnung ist, solch eine Geschichte erfinden ? Wie es an und in diesem Kasten aussieht und ob die Plombe unnötig entfernt wurde, kann ich nicht sagen, ich habe es mir noch nicht angeschaut. Das dies ein Fehler war, weiß er jetzt, aber es ist nun einmal so passiert und er hat unüberlegt gehandelt, wie es manchmal bei alten Leuten vorkommen kann. Weiterhin ist bei uns in der Gegend bei einem halben Meter auf der Straße niemand so schnell da, um eine Sicherung zu wechseln.

FordPrefect  21.03.2013, 15:53
@Thea11

Warum sollte ich hier etwas niederschreiben, was nicht stimmt und um Rat fragen ?

Du würdest Dich wundern, was hier so alles gefragt und dann auf Nachhaken korrigiert wird.

Das dies ein Fehler war, weiß er jetzt, aber es ist nun einmal so passiert

Das ist ja auch verständlich.

Weiterhin ist bei uns in der Gegend bei einem halben Meter auf der Straße niemand so schnell da, um eine Sicherung zu wechseln.

Mir geht es darum, dass Manipulationen an einem verplombten Gerät logischerweise nicht durch den Eigentümer / Nutzer vorzunehmen sind. Deswegen ist die Plombe ja dran. Da muss man halt den Notdienst des Energieversorgers kontaktieren, die kommen selbst bei Sturm und Eis meistens binnen 30 Minuten. Dein Großvater kann von Glück sagen, dass am HA selbst kein Defekt vorlag, sonst hätte er womöglich einen evtl. tödlichen Stromschlag erlitten. Im Verhältnis zum Risiko sind da die paar Minuten resp. die Stunde Wartezeit wohl unwesentlich, oder?

Nichtsdestotrotz: EVU anrufen, Fall schildern und Technikertermin ausmachen. Fertig. Gibt vermutlich mahnende Worte des Servicemitarbeiters, und das war´s dann auch schon.

Thea11 
Fragesteller
 22.03.2013, 08:59
@FordPrefect

Alles klar, der NB wird heute angerufen und Vati wurde nochmals gemahnt, sowas nicht wieder selbst zu tun. Man weiß ja nicht, was bei alten Leuten alles so im Kopf vor sich geht. Er hat es ja auch eingesehen, daß das doof war. Danke für die Ausführungen.

Das muß dem Netzbetreiber oder einem von ihm zugelassenem Elektrobetrieb gemeldet werden. Damit er wieder neu verblombt wird. Wenn die Sicherungen im Hausanschlußkasten durchbrennen stimmt mit der nachfolgenden Elektroanlage etwas nicht. Dann ist die Selektivität (Abstufung) der nachfolgenden Sicherungen nicht gewährleistet.

ghost40  21.03.2013, 10:44

DH für den Hinweis auf die Selektivität!

Commodore64  21.03.2013, 13:08

Kann man so nicht sagen. Läuft die Anlage nahe ihrer Belastungsgrenze leiden die Sicherungen und können nach Jahren und Jahrzehnten so geschwächt sein, dass die bei einem normalen Kurzschluß oder "einfach so" durch brennen.

Nur wenn die SIcherungen ständig durchbrennen, dann stimmt da was nicht, entweder Überlastet oder es gibt irgendwo einen gefährlichen Schaden.