Ist es rechtens dass Jobcenter STÄNDIG Kontoauszüge verlangen darf (rückwirkend) wegen Krankengeld. Obwohl die Leistung der KK ein TS ist, sich nicht verändert?

4 Antworten

das ist völlig normal. für jeden eingang an einkommen ist auf verlangen ein kontoauszug vorzulegen. in der regel wird das eigentlich selbständig vom he gemacht, manchmal braucht es eben eine aufforderung. es geht dabei um den zeitpunkt des zuflusses.

Der Tagessatz ändert sich nicht, aber der Zahlungseingang kann im Gegensatz zum Gehalteingang deutlich variieren, weil Krankengeld nicht nach Ablauf eines Monats gezahlt wird, sondern nach "Ablauf" einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Für die Anrechnung kommt es auf das Zuflussdatum des Krankengeldes an (§ 11 Abs. 2 SGB II: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__11.html ), deshalb musst du den genauen Zahlungseingang regelmäßig nachweisen.

Was die Zahlungseingänge von Unterhalt angeht: Gehen die Zahlungseingänge eventuell aus den schon von dir eingereichten Kontoauszügen hervor? Dann könntest du darauf hinweisen und müsstest die Kopien nicht noch mal einreichen.

Elli1984 
Fragesteller
 04.04.2017, 13:14

Mal eine Produktive Antwort mit welcher ich was anfangen kann! Danke 

Sicher hat das Jobcenter das Recht deine Kontoauszüge zu kontrollieren.

Bei der Berechnung der Leistungen geht es nach dem Zuflussprinzip, also dem Zeitpunkt ab welchem dir die Leistungen auf deinem Konto zur Verfügung standen.

Aber ich denke das da in der Vergangenheit etwas vorgefallen ist, das den zuständigen Sachbearbeiter dazu veranlasst die Zahlungseingänge auf deinem Konto zu kontrollieren.

Außerdem hast du eine Mitwirkungspflicht. Du bekommst Geld vom Staat und da bist du verpflichtet die angeforderten Nachweise zu liefern. Wenn du Vollzeit arbeiten gehst und nicht mehr auf Arbeitslosengeld 2 angewiesen bist, dann kannst du tun und lassen was du willst.

verreisterNutzer  04.04.2017, 17:26

Die Mitwirkunspflicht besteht nur, soweit diese Notwendig ist. Es ist kein Freibrief für das Jobcenter einfach grundlos irgendetwas fordern zu können.

grossbaer  05.04.2017, 01:14
@verreisterNutzer

Sicher kann das Jobcenter jederzeit Unterlagen anfordern um zu kontrollieren ob der Antragsteller korrekte Angaben gemacht hat oder nicht.

Bei einem Weiterbewilligungsantrag ist es normalerweise auch so, das man zu den jeweiligen Angaben in dem Formular auch entsprechende Nachweise einreicht. Werden diese nicht eingereicht, dann darf das Jobcenter diese auch anfordern.

Und das ist auch richtig so!

Ein Kriterium für die Beantragung von Arbeitslosengeld 2 ist das die antragsstellende Person hilfebedürftig im Sinne des SBG II ist. Und diese Hilfebedürftigkeit muss er unter Umständen auch immer wieder, auch währende des laufenden Bezugs der Leistungen, nachweisen.

da hier keiner weiss, wieso das "ständig" verlangt wird, kann dir das auch keiner beantworten. aber kooperativ musst du schon sein.. und sicher erstattet man dir auch deine kosten, sofern du diese nachweisen kannst.....