Ist es illegal ein ausgeschaltetes Blaulicht auf dem Autodach zu haben?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo Tarnkaiser,

auf privatem Grund kannst Du im Grunde genommen tun und lassen, was Du willst. In Deiner Garage oder auf Deinem Grundstück kannst Du also auch z.B. ein Magnetblaulicht auf Deinem Pkw montieren und es sogar benutzen (jedenfalls solange der Straßenverkehr dadurch nicht beeinträchtigt wird).

Problematisch wird es, sobald Du mit Deinem Pkw dann den öffentlichen Verkehrsraum befährst.

Denn zunächst einmal besagt § 49a ff StVZO, dass ausschließlich zugelassene Beleuchtungseinrichtungen am Pkw zugelassen sind. Sprich: Ein Blaulicht auf dem Dach (ob nun genutzt oder nur ungenutzt zur "Deko") musst Du genehmigen lassen.

Diese Genehmigung wirst Du als Privatperson aber nicht bekommen, da § 52 StVZO regelt, wer berechtigt ist, nämlich ausschließlich Polizei, Zoll, BAG, Bundesamt für Flugunfalluntersuchung, Militär, Feuerwehr, Katastrophenschutzeinheiten, Unfallhilfswagen der Verkehrsbetriebe, Rettungsdienst und Krankentransport.

Wirst Du mit einem (fest installierten) Blaulicht o.ä. "erwischt", dann werden dafür meines Wissens nach 135 EUR sowie 1 Punkt in Flensburg fällig. Schlimmer noch: Die Betriebserlaubnis Deines Pkw erlischt - es wird also an Ort und Stelle stillgelegt, muss teuer abgeschleppt und zurückgebaut werden. Solltest Du einen Unfall bauen, wird es Probleme mit der Versicherung geben, da durch den Umbau die Betriebserlaubnis erloschen war.

Mit einem (nicht fest installierten) Magnetblaulicht kann es ebenfalls Probleme geben. Wenn Du es nutzt, verstößt Du gegen den § 38 StVO der besagt, dass nur berechtigte Personen Blaulicht (und Einsatzhorn) einsetzen dürfen, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten. Wirst Du also mit eingeschaltetem Blaulicht erwischt, dann fällt die Straße hier mit 20 EUR aber (leider) sehr knapp aus, zudem wird das Blaulicht eingezogen.

Allerdings kannst Du (und das selbst bei nicht eingeschaltetem Blaulicht) ggfs. auch wegen Amtsanmaßung nach § 132 StGB belangt werden. Bspw. hat das Kammergericht Berlin 2013 entschieden, dass eine Amtsanmaßung bereits dann vorliegt, wenn das äußere Erscheinungsbild des Fahrzeugs durch das verwendete Blaulicht auf dem ersten Blick an ein Zivilfahrzeug der Polizei erinnert. Je nach Folge der Amtsanmaßung kann das dann Geld- oder Freiheitsstrafen nach sich ziehen.

Um ein Fahrzeug mit Blaulicht auszurüsten, brauchst Du eine Sondergenehmigung, egal, ob Du es benutzt oder nicht. Selbst für diese Dinger, die nur mit Magnet auf das Dach gepappt und an die Zigarettenanzünderbuchse angeschlossen werden, brauchst Du eine Genehmigung, sobald sich das Teil auf dem Dach befindet. Für ein Privatfahrzeug bekommst Du so eine Genehmigung nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen, z.B. wenn Du in der freiwilligen Feuerwehr Gemeindebrandmeister oder Kreisbrandmeister bist, damit Du in deinem Samtgemeinde- oder Kreisgebiet mit Sonderrechten zu den Einsatzorten hinfahren kannst.

Ja ist verboten, auch ohne Funktion.

audiavus100  06.01.2019, 16:28

Du erweckst ja immerhin den Eindruck ein Polizist zu sein. Also Amtsanmaßung etc. Wird teuer..

CATFonts  06.01.2019, 16:31

Du darfst die auf dem Dach haben, sie müssen aber, so lange du mit dem Fahrzeug am öffentlichen Verkehr teilnimmst deutlich erkennbar abgedeckt sein. So fahren Besitzer historischer Einsatzfahrzeuge ja zu den Treffen.

Ja es ist illegal, da du dich als Rettungfahrzeug ausgibst

Woher ich das weiß:Hobby

zählt als anbau an deinem KFZ, da du so einen Anbau nicht haben darfst ists verboten. andere Frage..warum???

Tarnkaiser 
Fragesteller
 06.01.2019, 16:30

Einfach nur so reine Interesse...man wird ja immer gewarnt, es nicht zu NUTZEN (weil Strafe etc), aber einfach nur so zu haben steht nirgendwo etwas

Tobbi100  06.01.2019, 16:31
@Tarnkaiser

nimm es nicht böse, aber wer so etwas fragt hat meistens was vor und fragt nicht nur aus interesse...

Tarnkaiser 
Fragesteller
 06.01.2019, 16:32
@Tobbi100

ne ich habe mich nur gewundert weil eben niemand davon redet...außerdem habe ich noch nicht mal ein Auto

claushilbig  19.01.2019, 02:21
@Tarnkaiser
man wird ja immer gewarnt, es nicht zu NUTZEN (weil Strafe etc), aber einfach nur so zu haben steht nirgendwo etwas

Nein, es wird immer gewarnt, es nicht zu HABEN, und das steht quasi überall ... - na gut, nicht überall, aber sicher auch nicht "nirgendwo"!