Ist es Fremden erlaubt, außen auf meinem Fensterbrett zu sitzen, wenn das Haus direkt am Gehweg ist?

13 Antworten

Sag Ihm er soll sich einen Stuhl mitbrigen und sich am Straßenrand breit machen,wenn nicht würdest Du ihm Beine machen.

Nein, wenn Haus und Grundstück in Deinem Eigentum stehen. Bei einem Mehrparteienhaus bezieht sich das Eigentum an einer Wohnung jedoch nur auf die Innenwände. Unabhängig von einer Eigentumsbeeinträchtigung kann evtl. auch aus straf- oder ordnungsrechtlichen Gründen ein Anspruch auf Unterlassung gegenüber dem Störer gegeben sein.

ne eigentlich doch nciht weil das ist doch dann dein gründstück ist und sie das nicht ohne deine erlaubnis dann betreten dürfen oder sehe ich das falsch??

Wenn´s Dein Haus ist, kannst DU doch entscheiden, ob Du es erlaubst oder nicht ? Wenn Du es nicht willst, ganz leicht, hau einige Nägel drin, etwa alle 10 cm und schleife die Köpfe ab.

Eddie

Selbstverständlich hat ein Spaziergänger nichts auf Deinem Fensterbrett zu suchen.

Höflich bitten, einen anderen Sitzplatz zu suchen.