Ist es erlaubt Brot vom Nachbartisch nehmen oder fällt dieses nach Nichtverzehr wieder ans "Haus" (Restaurant)?

10 Antworten

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Das übrig gelassene Brot vom Nachbartisch (in welcher Situation?!) ist zunächst mal "Abfall". Es wird höchstwahrscheinlich vom Restaurant weggeworfen (jedenfalls von guten Restaurants), weil es schon mal bei Gästen auf dem Tisch stand, evlt. angefasst oder angehustet etc. wurde. 

Wenn es sich um einen Appetizer etc. handelt (Brot, das man vor dem Essen kostenlos und unaufgefordert serviert bekommt), werden die Reste  meist auch vor dem Essen wieder entfernt.

Handelt es sich um übrig gebliebenes Brot vom Frühstück, geht es meist zurück und in den Abfall, denke ich. 

Appetizer kann man oft kostenlos nachbestellen. Beim Frühstück muss man manchmal, aber nicht immer, noch etwas für eine Nachbestellung zahlen (wenn das Frühstück z.B. 2 Scheiben Brot beinhaltet und  man drei essen möchte).

Wenn du einen bestimmten Grund dafür hast, das Brot vom Nachbartisch nehmen zu wollen, weil du z.B. Containerst oder anderweitig Reste verbrauchst, die andere liegen gelassen haben, würde ich das im Vorfeld dem Kellner sagen. Eventuell bekommst du dann Reste aus der Küche, die man zahlenden Gästen nicht mehr servieren möchte (z.B. trockenes Brot von gestern).

Grundsätzlich hängt es auch sehr vom Restaurant ab. Fastfoodrestaurant oder sehr einfaches Restaurant (Kantine) - da wird es eher keinen stören, jedenfalls nicht, weil es Gäste vergrault. Etwas besseres Restaurant: Da können sich andere Gäste schon gestört fühlen, weil einer die Tische nach Resten abgrast. 

Andere Situation: Deine Tischnachbarn sind mit ihrem Brot fertig und du fragst, ob sie dir den Rest geben würden - das dürfte in einfacheren Restaurants (Bistros etc.) kein Problem darstellen. In etwas teureren Restaurants würdest du aber schon von den Gästen komische Blicke ernten.

Vertraglich gesehen, gehört das Brot vom Nachbartisch entweder zum "Gedeck" (wofür man in vielen Nachbarländern ja extra zahlt) oder zum Rest eines an diesem Tisch bereits abgewickelten Bewirtungsvertrages. In beiden Fällen steht es im Eigentum des Wirtes. Deutlicher wird das, wenn man sich vorstellt, der frühere Gast am Nachbartisch hätte als Vegetarier das versehentlich bestellte Fleisch verschmäht. Da könnte man ja auch nicht, um etwa an der eigenen Bestellung zu sparen, sich schnell mal das Fleisch vom fremden Teller "angeln". Das ganze Problem erscheint mir allerdings etwas konstruiert (vermutlich Fall in einer juristischen Übung in den Anfangssemestern). In der Praxis wird man den Ober/die Bedienung fragen und nach deren wahrscheinlicher Zustimmung sich das Stück Brot nehmen.

Das ist Diebstahl.

Das ist doch eigentlich ziemlich offensichtlich, oder?

Das Brot gehört dir nicht, du hast es nicht bezahlt, du darfst es nicht nehmen. Es ist auch keine "herrenlose Sache".

Wenn das Personal das nicht gestattet, gestattet es das nicht, und man kann sich kein Gesetz machen oder heran ziehen, das über diesem Verbot steht.

Im Zweifelsfalle gilt hier Hausrecht. Wenn der Kellner NEIN sagt, heißt das auch NEIN. Ganz einfach.

Lebensmittelreste sind Abfall, Restaurants haben mit speziellen Entsorgern Verträge über die Abnahme übriger Lebensmittel. Daher ist hier die Rechtslage für "Herrenlose Abfälle" anzuwenden. BZW die Definition. Und demzufolge sind Lebensmittelreste  und -Abfälle NICHT herrenlos, sondern Eigentum des Entsorgers, bzw des Restaurants..

Die Wegnahme von Brot- oder anderen Nahrungsresten vom verlassenen Nachbartisch ist strafbar.

Siehe auch :

https://www.mitmischen.de/diskutieren/topthemen/politikfeld_ernaehrung/Lebensmittelretter/Hintergrund_Containern/index.jsp

was auf dem Tisch gestanden hat und nicht eingeschweisst ist, darf nicht mehr verwendet werden nach deutschen Hygienevorschriften. 

Somit wird niemand geschädigt und wenn der Nachbartisch schon gegangen ist, auch nicht gestört. Im Übrigen ist auch völlig normal, den Nachbartisch zu fragen, ob man mal das Salz oder die Pfeffermühle haben kann .. (falls das Restaurant da nicht sorgfältig alle Tische gleich bestückt hat).

Je besser das Restaurant, desto aufmerksamer natürlich die Bedienung "möchten Sie noch etwas Brot ?" 

Ist das Brot auf dem Nachbartisch in irgend einer Weise dein Eigentum ? Wohl kaum. Also hast du in dem Fall auch kein Recht es an dich zu nehmen. Das Personal kann also die Herausgabe verlangen.