Ist es Erlaubt, bauarbeiter auf der baustelle mit Kameras zu überwachen?

6 Antworten

der Bauunternehmer muss davon informiert sein und diesem zustimmen, und das Persönlichkeitsrecht der Bauarbeiter darf nicht verletzt werden, die Bildschärfe muss so sein, dass Gesichter nicht zu erkennen sind.  

Violetta1  19.09.2016, 09:36

So kenne ich das azus BRD auch. Und z.B. ist nie das Dixi oder der Parkplatz, wo die Mitarbeiter ihre privaten Wagen parken, zu sehen. (ist bei unserer Baustelle- ne Brücke- direkt neben Baustelleneingang.)

in Dland wäre es nicht erlaubt, 

was spricht dagegen, wenn so aus Versehen paar Teile das fliegen lernen ....

Hier ist was ich zu diesem Thema gefunden habe: 

- Für die Installation einer Videoüberwachungsanlage in einem Unternehmen ist Artikel 13 des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG) zu beachten. 

- Der Arbeitgeber hat die Gesundheit und die Persönlichkeit des Arbeitnehmers zu schützen und zu achten (Art. 328 OR). Videoüberwachungssysteme, welche die gezielte Überwachung des Verhaltens des Arbeitnehmers zum Ziel haben, sind verboten (Art. 26 Abs. 1 der Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz ArGV 3), weil sie verschiedene Elemente der Persönlichkeit des Arbeitnehmers verletzen.

ich kenns leider nur aus BRD: da muss JEDER, der dort arbeitet, offiziell auf die Kameras hingewiesen werden, sonst ist es verboten.


Der Eigentümer muss ja sonst welche Erfahrungen haben für solhe Paranoia.


Absicher, dass auf Baustelle alles korrekt läuft, tut man sich doch wohl anders?

Bei uns  (wie gesagt, BRD) stehet an einer Baustelle eine Webcam. Bicht zur Überwachung, sonderna weile s ein öffentliches Projekt ist uinhd das quasi ien service am Bürgers ein soll: wier weit ist die Brücke, was machen die.. Da ist jeder Arbeiter drauf hingewisen worden, selbst als ich (Sekretärin) nur mal zum Protekollieren einer Begehung mitmusste, wurde ich offizielldarauf aufmerksam gemacht.)


Ich glaube, wesentlich anders ist das in CH nicht..

https://www.edoeb.admin.ch/datenschutz/00628/00653/00654/index.html?lang=de


https://www.google.de/search?q=%C3%BCberwachungskamera+schweiz+erlaubt%3F&ie=utf-8&oe=utf-8&client=firefox-b-ab&gfe_rd=cr&ei=MZTfV6aVA4He8gfzwLDYCg

wenn die arbeiter darüber informiert sind, ist das sicher erlaubt, um die baustelle vor dem betreten unbefugter zu schützen... aber ich bin kein CH fachanwalt