Ist es eine Abmahnung/Kündigungsgrund wenn man eine Nichtbefolgung einer Dienstanweisung macht?

10 Antworten

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Grundsätzlich sind Dienstanweisungen zu befolgen.

Sei­ne Gren­ze fin­det das Wei­sungs­recht dort, wo In­halt, Ort und Zeit der Ar­beits­leis­tung (oder auch die „Ord­nung“ und das Ver­hal­ten des Ar­beit­neh­mers im Be­trieb) be­reits recht­lich ver­bind­lich fest­ge­schrie­ben sind. Sol­che Re­ge­lun­gen können sich aus dem Ar­beits­ver­trag, aus ei­ner Be­triebs­ver­ein­ba­rung, aus Ta­rif­verträgen oder aus ge­setz­li­chen Be­stim­mun­gen er­ge­ben.

Die Konsequenzen des Nichtbefolgens reichen, je nach Schwere des Verstoßes, von der einfachen Ermahnung bis zur Abmahnung oder gar verhaltensbedingten Kündigung.

Familiengerd  22.06.2019, 15:00
verhaltensbedingten Kündigung

Eine solche Kündigung setzt in aller Regel voraus, dass wegen des gleichen Fehlverhaltens bereits mindestens einmal abgemahnt worden ist!

Wenn du deine Arbeit nicht so erledigst, wie es dein Arbeitgeber verlangt und wenn dessen Forderung nicht irgendwie sittenwidrig ist oder gegen Gesetze verstößt, ja, dann kannst du eine Abmahnung oder - je nach Schwere des Verstoßes - sogar eine Kündigung bekommen. Schließlich erfüllst du dann deine Seite des Arbeitsvertrags nicht, begehst also letztendlich Vertragsbruch.

Wenn man eine Dienstanweisung nicht befolgt, kann das eine Abmahnung zur Folge haben.

Was stellst du dir denn über den Sinn & Zweck einer Abmahnung vor?

Du kannste die Abmahnung auch als "GELBE KARTE" sehen, oder als letzte Warnung.

Mit einer Abmahnung beanstandet im Arbeitsrecht ein Arbeitgeber ein bestimmtes arbeitsvertragswidriges Fehlverhalten eines Arbeitnehmers und droht gleichzeitig für den Fall der Wiederholung negative Rechtsfolgen an.

Du wolltest wissen, ob man nach einer Abmahnung gekündigt werden darf?

Je nach Grund sind wegen desselben Fehlverhaltens gegebenenfalls sogar mehr als eine oder zwei Abmahnungen erforderlich, bevor er kündigen darf. ... Auch wenn es keine gesetzliche Frist für die Abmahnung gibt, darf der Arbeitgeber nicht zu lange warten, bis er die Rüge ausspricht.

Mein Tipp:

Abmahnungen werden auch nicht selten dazu missbraucht Personal loszuwerden.

Solltest du die Abmahnung nicht nachvollziehen können, solltest du sie durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen lassen.

Ist die Abmahnung allerdings berechtigt und du verstößt tatsächlich gegen Dienstanweisungen, musst du diese Verstöße abstellen oder darfst dich nicht wundern, wenn aus der Abmahnung eine Kündigung wird.

Fazit:

Das Thema ist für Pauschalauskünfte zu komplex. Da müsstest du schon etwas detaillierter erzählen.

Fristlose Kündigung möglich:

Sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer können das Arbeitsverhältnis fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt (Außerordentliche Kündigung, § 626 BGB). ... Grund dafür ist, dass unter Umständen auch eine ordentliche Kündigung ohne Einhaltung einer Frist (also fristlos) ausgesprochen werden kann.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
wikinger66  22.06.2019, 08:19

Sehr gute Antwort, genau auf den Punkt

Familiengerd  22.06.2019, 14:45
Grund dafür ist, dass unter Umständen auch eine ordentliche Kündigung ohne Einhaltung einer Frist (also fristlos) ausgesprochen werden kann.

Es gibt keine ordentliche Kündigung ohne Einhaltung einer Frist, und eine fristlose Kündigung ist keine ordentliche Kündigung (außer in der Probezeit des Ausbildungsverhältnisses).

Familiengerd  24.06.2019, 17:23
@heurekaforyou

Und was soll mir das jetzt sagen?

Das ändert doch überhaupt nichts an meiner Aussage "Es gibt keine ordentliche Kündigung ohne Einhaltung einer Frist, und eine fristlose Kündigung ist keine ordentliche Kündigung (außer in der Probezeit des Ausbildungsverhältnisses)."!

heurekaforyou  24.06.2019, 17:48
@Familiengerd

2 Gründe - nämlich Probezeit & Ausbildungsverhältnis hast du doch bereits selbst genannt.

In welchem Arbeitsverhältnis der Fragende steht ist unbekannt.

Familiengerd  24.06.2019, 17:57
@heurekaforyou

Erstens geht es nicht um "Probezeit & Ausbildungsverhältnis", sondern um die Probezeit im Ausbildungsverhältnis - soll heißen, dass in der Probezeit eines Ausbildungsverhältnisses beide Parteien "ganz normal" fristlos kündigen können.

Zweitens ergibt sich aus der Frage und den weiter geschilderten Umständen nicht ansatzweise, dass es sich hier um ein Ausbildungsverhältnis handeln würde: mit ziemlicher Sicherheit ist es das nämlich nicht (auch die "Themen zur Frage" rechts oben enthalten kein entsprechendes Stichwort).

Drittens ist die Art des Arbeitsverhältnisses irrelevant (von der Probezeit im Ausbildungsverhältnis abgesehen) bezüglich Deiner Aussage, die ich kritisch kommentiert habe.

Also wenn Du meinst, Briefe und andere Postsendungen in Deinem Keller zwischenzulagern statt auszutragen/zuzustellen, weil das Wetter heute so schön ist und Du etwas anderes vorhast, dann dürfte es kaum bei einer Abmahnung bleiben,selbst wenn die versäumte Zustellung am Montag nachgeholt wird.