Ist eine neue Kabel TV-Dose vom Mieter oder Vermieter zu zahlen (Kleinreparaturen)?

5 Antworten

Du bist Vermieter. Es ist doch mehr als fair und auch eigentlich gesetzlich so vorgegeben, dass die Mietsache in gebrauchsfähigem Zustand zu übergeben ist. Dass die Dose nicht funktioniert - äußerlich nicht erkennbar -, wäre ein verdeckter Schaden, der eben erst beim Anschließen aufgekommen ist.

Die Wohnung wurde mit Kabelanschluss vermietet, also hat die Dose zu funktionieren, sonst ist die Wohnung nicht korrekt übergeben.

Wenn nach ein paar Wochen oder Monaten der Mieter damit daher kommt und ein Austausch nötig ist, wäre es allerdings eine Kleinreparatur.

Folkopo 
Fragesteller
 04.08.2015, 11:11

Habe ich doch auch bezahlt. Ich will nur wissen, wie das ist, wenn in Zukunft etwas kaputt gehen sollte, was eigentlich funktionierte. 

Gruß

Na, wenn kurz nach meinem Einzug etwas kaputt wäre, was man bei einer Übergabe halt nicht sofort sehen kann (Ich nehm zur Übergabe kein TV gerät mit), dann würde ich von meinem Vermieter auch erwarten, das ganze noch zu richten. Kleinreparaturklausel hin oder her. 

Das dürfte dann unter die Kleinreparaturklausel fallen.

Mich wundert nur der Einzelbtrag. Bisher kenne ich nur Gerichtsurteile die von 100€ +Mwst ausgehen.

Haus & Grund ist das für Vermieter, was für den Mieter der Mieterbund ist und die haben auch nicht immer Recht.

MfG

Johnny

ne Schönheitsreparatur ist das bestimmt nicht. Was sagt der MV über Kleinreparaturen aus? Einfach so kann das der Mieter auch nicht erledigen lassen, er hätte zumindest um Erlaubniss fragen müssen.

Folkopo 
Fragesteller
 03.08.2015, 22:53

Ich habe den Standardmietvertrag von Haus und Grund. 

Dort steht: 

Reparaturkosten an allen dem Zugriff des Mieters unterliegenden Einrichtungen, insbesondere Wasserzapfstellen, Druckspülern, Spülkästen, Durchlauferhitzern und Boilern, Gas- oder Elektrogeräten, Heizkörpern (Öfen, Herde, Radiatoren, usw) , Rolläden und Jalousien, Fensterscheiben, Lichtschaltern und Steckdosen, hat der Mieter dem Vermieter zu erstatten, soweit im Einzelfall die Kosten 125 Euro, im Mietjahr 6% der Netto Jahresmiete, nicht überschreiten. 

BurkeUndCo  03.08.2015, 23:00
@Folkopo

Dann ist es doch klar.

Die Antennendose, aus der Dui das TV-Programm zapfst, wird genau so behandelt, wie der Wsasserhahn, aus dem dein Wassrer kommt.

Also zahlst Du als Mieter.

Bei Kleinreparaturen unter typisch 50 € ist es eigentlich üblich, dass diese vom Mieter bezahlt werdenm.

Genaueres regelt der individuelle Mietvertrag.

Folkopo 
Fragesteller
 03.08.2015, 22:53

Ich habe den Standardmietvertrag von Haus und Grund. 

Dort steht: 

Reparaturkosten an allen dem Zugriff des Mieters unterliegenden Einrichtungen, insbesondere Wasserzapfstellen, Druckspülern, Spülkästen, Durchlauferhitzern und Boilern, Gas- oder Elektrogeräten, Heizkörpern (Öfen, Herde, Radiatoren, usw) , Rolläden und Jalousien, Fensterscheiben, Lichtschaltern und Steckdosen, hat der Mieter dem Vermieter zu erstatten, soweit im Einzelfall die Kosten 125 Euro, im Mietjahr 6% der Netto Jahresmiete, nicht überschreiten. 

BurkeUndCo  03.08.2015, 23:00
@Folkopo

Dann ist es doch klar.

Die Antennendose, aus der Dui das TV-Programm zapfst, wird genau so behandelt, wie der Wsasserhahn, aus dem dein Wassrer kommt.

Also zahlst Du als Mieter.