Ist eine Kündigung der Autohaftpflichtversicherung seitens des Versicherers einfach so möglich?
Hallo,
folgendes hat sich zugetragen:
Ich habe von meiner Autohaftpflichtversicherung ein Schreiben erhalten, indem steht, dass die Kraftfahrtversicherung aufgehoben wurde. Als Begründung wurde Wagnisfortfall genannt. Mehr steht nicht drin.
Es ist keine Frist oder ähnliches genannt.
Ich hatte auch keinen Unfall.
Mir wurde ein Teil des Jahresbeitrags zurückgebucht.
Was hat das zu bedeuten und darf das der Versicherer einfach so?
Danke!
3 Antworten
... aber es wurde doch gar nicht gekündigt, es wurde lediglich der Vertrag beendet, weil das Wagnis weggefallen ist. Das Auto also außer Betrieb gesetzt und verkauft wurde.
Und wenn das nicht stimmt, gibrt es einen Anruf an Deinen Berater/Makler und gut ist.
Von alleine macht eine Versicherung so etwas nicht.
Wagnisfortfall bedeutet, dass die Versicherung davon ausgeht, dass das Auto abgemeldet wurde und du es nicht mehr hast.
Hast du denn das Auto abgemeldet? Wenn nein, setze dich bitte schnell mit deiner Versicherung in Verbindung.
Vermutlich hat die Zulassungstelle eine falsche Meldung bei deiner Versicherung abgegeben.
Zwischen Zulassungsstelle und Versicherung gibt es eine Kommunikation. Die Zulassungsstelle informiert über An- und Abmeldungen. Die Versicherung, wenn der Kunde seinen Versicherungsschutz verliert (z.B.: durch Nichtzahlung).
Melde dich bei der Versicherung.
Wobei mir gerade einfällt, dass ich einen neuen Fahrzeugschein wegen Verlusts beantragt habe...
Dann ist eben dem Versicherer ein Verlust des Fahrzeugs mitgeteilt worden anstatt dem Verlust des Fahrzeugscheins... ;-)
Gruß siola55
Der ist gut, aber etwas schräg-
Woher sonst der Wagnisfortfall beim Versicherer???
Nein, das habe ich natürlich nicht. Wobei mir gerade einfällt, dass ich einen neuen Fahrzeugschein wegen Verlusts beantragt habe. Aber wie hier ein solcher Irrtum entstehen kann, entzieht sich meiner Vorstellungskraft.