Ist eine Klassenfahrt steuerlich absetzbar?

10 Antworten

naja,gute Frage

angenommen, du machst eine berufliche Weiterbildung, möglichst bei einem anerkannten Bildungsträger und idealerweise eine Fortbildung oder Weiterbildung nach dem Berufsbildungsgesetzm und die Fahrt ist wesentlicher Bestandteil dieser ganzen Fortbildung, und hat nicht nut fun und spass charakter, wie die typische paris fahrt beim sprachkurs, dann sollte man es versuchen, die reise abzusetzen

für das finanzamz muss klar der zweck der schule, kurs sowie vor allem der fahrt im sinne weiterbiludng erkennbar sein

beispiel ich bin luftverkehrskaufmann und mache eine weiterbildung zum luftverkehrsbetriebswirt, und die fahrt geht zum prüfungsort, oder zu einer touristik messe oder kongress + das wäre der ideal fall l, um alles abzusetzen

Ja, wenn die Klassenfahrt dienst-/geschäftlichen Zwecken dient, was sie ja beim Lehrkörper ja tut, kann dieser die Kosten steuerlich absetzen. Wir Eltern sind was die Kosten unserer Kinder betrifft praktisch wie immer die Gelackmeierten...

svanny  17.03.2009, 12:48

Na ja erwartest du, dass wir die Kosten deiner Kinder tragen? Da sind doch eher die Eltern zuständig und nicht die Gemeinschaft.

migrowe  17.03.2009, 13:02
@svanny

MEINE Kinder zahlen vielleicht mal DEINE Rente ;-)

svanny  17.03.2009, 13:17
@migrowe

Nein, bekomme keine vom Staat, bezahle meine selbst. Aber darum geht es ja auch nicht. In erster Linie sind die Eltern für die Kinder zuständig, nicht fremde Leute. Wenn es finanziell weniger gut aussieht, gibt es genug Möglichkeiten. Die allermeisten Schulen haben auch Fördervereine für diesen Zweck.

Aber wenn das Geld vorhanden ist, spricht absolut nichts dafür, dass es jemand anderes bezahlt.

Orchidee1  18.03.2009, 14:32
@svanny

Wenn keine Kinder da sind, die später arbeiten, bekommt man eine geringe Rente.

Das was man jetzt einzahlt, das ist für die jetzigen Rentner.

svanny  18.03.2009, 16:09
@Orchidee1

Bekomme ohnehin keine staatliche Rente, mir daher egal. Aber das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

Wenn Du beruflich mit zur Klassenfahrt musst, also Lehrer oder Begleitperson bist, ist das eine Dienstreise.

Eltern einen Kindes können da nichts absetzen.

freundliche Grüße

Martin

Versuche, eine Art Bildungsreise daraus zu machen. Zb durch einen Sprachkurs am Ziel der Reise, oder sonstiges Bildungsprogramm. Aus den Unterlagen, Quittungen, Nachweisen muss dann dfeutlich drtaus hervorgehen, dass nciht Spass, Freizeit, Urlaub überwogen, sondern Bildung, Fortbildung Der Nachweis wird schwer zu führen sein. Angenommen, dein Kind macht eine Ausbildung zum Weinbauern, wird der Trip nach Rüdesheim absetzbar sein ;-)

Wenn die Klassenfahrt beinhaltet, das Wissen den Kindern übermittel wird und es sich halt nicht nur um ein Landschulheim mit Tagesausflügen handelt, dann könnte die Sache interessant aussehen. Denn dann sind Kosten für die Weiterbildung entstanden und nicht für "Ferien". Evtl. auch Sonderausgaben. Wird aber wahrschinlich nicht unbedingt akzeptiert. Ein Versuch mit einer guten Begründung ist aber drin. Ich werde meine Steuerberarterin jedenfalls das mal vorsetzen.