Ist ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung als langjährige Hausfrau möglich?

8 Antworten

Wenn der Ehegatte auch in der PKV ist keine Chance. 

Nein, dieser Wechsel ist NICHT möglich!
Im Normalfall ist das auch richtig und gerecht, um das "Hopping" zwischen privater und gesetzlicher KV - auf Kosten der Solidargemeinschaft in der GKV - zu unterbinden.

Ausnahme, wo diese Regelung zu einer unfairen Benachteiligung führt: Geschiedene Ehefrauen von Beamten.

.... meine Familie darf gar nicht in eine gesetzliche Kasse, so jedenfalls die Spielregeln hier bei uns.

schleudermaxe  01.02.2017, 14:48

... und wenn ich die Spielregeln richtig lese, ist dieser Personenkreis auch gar nicht versicherungspflichtig. Es sei denn, das Ding ist überholt was folgt:


Die Spitzenverbände der Krankenkassen, des VDR und der Bundesanstalt für Arbeit haben sich mit dieser Konstellation befasst und am 30./31.05.2000 ein Besprechungsergebnis herausgebracht.

Dabei sind sie zu dem Ergebnis gekommen, dass die Bezugnahme auf § 5 Abs. 5 SGB V in § 6 Abs. 3a SGB V so zu verstehen ist, dass die Personen, die nicht zum Personenkreis der gesetzlich Krankenversicherten gehören, bei grundsätzlichem Eintritt des Krankenversicherungspflichtbestandes nach Vollendung des 55. Lebensjahres krankenversicherungsfrei sein sollen, wenn zuvor in dem o. g. Umfang keine Krankenversicherungspflicht
bestanden hat.

Daher soll bei bislang selbstständig Erwerbstätigen
unerheblich sein, ob die Tatbestandsvoraussetzungen des § 5 Abs. 5 SGB V tatsächlich vorgelegen haben. Das heißt, dass auch selbständig Erwerbstätige von der Versicherungspflicht ausgeschlossen werden, wenn ein Selbständiger neben seiner selbstständigen Erwerbstätigkeit keine Beschäftigung ausgeübt hat.



Hallo Britta,

es gibt Möglichkeiten auch im Alter von über 55 Jahren aus der privaten in die gesetzliche Krankenkasse zu gelangen. Wo ein Wille ist dort ist bekanntlich auch ein Weg. Dieser Weg ist jedoch definitiv Steinig!
Jedoch sei dazu zu sagen, dass jeder Einzelfall individuell geprüft werden muss. Wir haben schon einige Mandanten bei dieser Problemlösung begleitet.

Fakt ist, dass eine private Krankenversicherung im Alter nicht bezahlbar ist. Es sei denn man ist Millionär oder Beamter. In 95% der Fälle ist die gesetzliche Krankenkasse selbst als freiwilliges Mitglied im Alter die bessere Alternative zu der privaten Krankenversicherung. Zwar wird man im Rentenalter als freiwilliges Mitglied mit einem Mindesteinkommen von 968,33 Euro (2016) eingestuft. Darauf sind 14,6% zzgl individueller Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse Beitrag mindestens zu zahlen auch wenn die tatsächliche Rente unter diesem „fiktiven“ Mindesteinkommen liegt. So muss ein Rentner, der freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert ist und Einkünfte in Höhe von 2000 Euro hat (Renten, Mieteinahmen, Kapitaleinnahemen etc.) ca. 320 Euro wenn man vereinfacht 16% als kompletten Beitragssatz annimmt. Dazu kommt natürlich noch eine Pflegepflichversicherung in Höhe von 2,55 % bzw 2,8%.

Fazit: In der Regel ist es mit der gesetzlichen schwieriger als mit der privaten in die Altersarmut zu geraten!
Bei fragen helfe ich ihnen gerne privat weiter wo ich kann.

Beste Grüße

  
Andreas Steiner