Ist ein Vertrag durch einer Anfechtung sofort nichtig?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn die Voraussetzungen der Anfechtungen vorliegen, also inbesondere auch ein Anfechtungsgrund vorliegt, dann ist das angefochtene Rechtsgeschäft in der Regel von Anfang an nichtig.

Was ist dem Verkäufer möglich gegen solche Anfechtung anzukommen? Muss er vor Gericht ziehen?

Das kommt darauf an, wer einen Anspruch geltend machen will.

Will der Anfechtende (als Käufer) z.B. seinen bereits bezahlten Kaufpreis zurück und der Verkäufer rückt diesen nicht freiwillig heraus, dann muss der Käufer Klage erheben und kann dort die aus seiner Sicht wirksame Anfechtung vortragen, um das Bestehen der entsprechenden Anspruchsgrundlage (z.B. § 812 I 1 Alt. 1 BGB) zu beweisen.

Sind beispielsweise noch keine Leistungen ausgetauscht worden und der Verkäufer besteht auf die Erfüllung des Vertrages, kann dieser Klage erheben. Trägt der Beklagte daraufhin die erfolgte Anfechtung vor, kann der Kläger wiederum darlegen, wieso diese aus seiner Sicht ins Leere ging.

Kurz: Hast du noch nichts bezahlt und erklärst die Anfechtung, dann ist der Verkäufer im Zugzwang, wenn er etwas von dir will. Das heißt aber nicht automatisch, dass nun kein Anspruch gegen dich bestünde. Das ist nur der Fall, wenn die Anfechtung wirksam ist. Das kann man in eindeutigen Fällen mit ziemlicher Sicherheit sagen, in anderen bedarf es einer gerichtlichen Entscheidung.

EnerENZUK 
Fragesteller
 12.05.2018, 00:14

Top Antwort. Vielen Dank für deine Mühe :) Hat mir sehr geholfen deine Ausführliche Antwort :)

MondlichtMond  12.05.2018, 00:36

Würdest du ihm für die Angelegenheit einen Anwalt empfehlen?

Ronox  12.05.2018, 00:47
@MondlichtMond

Das kommt darauf an, um was es geht. Da er den Sachverhalt nicht geschildert hat, kann ich das nicht beurteilen.

Eigentlich ist es Ratsam mit der Anfechtung eines Vertrages, auch wenn es gerechtfertigt ist, einem Anwalt diesen Angelegenheit durchführen zu lassen. Alleine als Person, hat man da wenig Chancen das durch zu bekommen.

Deshalb, beauftrage einen Anwalt, wenn du kein Geld dafür hast, kannst du Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen.

EnerENZUK 
Fragesteller
 12.05.2018, 00:03

Na ob ich dies schreibe oder ein Anwalt ist doch relativ. Es hat die gleiche Gewichtskraft.

MondlichtMond  12.05.2018, 00:34
@EnerENZUK

Schon, dein Vertragspartner wird allerdings Himmel und Hölle in bewegung setzen um den Vertrag nicht auslösen zu müssen. Seine Anwälte, und die wird er haben, werden dir mit Sicherheit Argumente um die Ohren hauen, die du anicht duschauen werden kannst und auch keine Gegenargumente findest. Außer du bist selber Jurist und kennst dich aus. Wenn du kein Jurist bist, dann hast du keine Chance, selbst wenn du im Recht bist.

Es gibt zwar Gesetze aber Schlupflücher die versucht jeder zu bekommen wenn er kann.

Du mußt natürlich keinen Anwalt nehmen, aber wenn dir deine Nerven lieb sind und wenn du die Angelegenheit so schnell wie möglich aus der Welt schaffen willst. Nimm dir ein Anwalt oder geh zur Verbraucherzentrale, das wäre auch eine Möglichkeit.

MondlichtMond  12.05.2018, 00:42
@MondlichtMond

Eigentlich hast du recht,, erstmal kannst du es auch ohne Anwalt durchziehen. Aber falls sich irgend wann abzeichnen sollte, dass die Gegenseite nicht einlegen sollte. Verzweifle nicht sondern mach es dann über nen Anwalt. Machs gut. :)

EnerENZUK 
Fragesteller
 12.05.2018, 09:34
@MondlichtMond

Danke für die Antwort :) Es geht hier nämlich um eine Abofalle und ich glaube nicht das die sich Rechtshilfe holen werden da solche Abofallen so oder so gegen das Gesetz verstoßen. Aber natürlich hast du bei seriösen Vertragsanbieter Recht. Falls es zu einer Klage kommt, da sollte ich mir Beistand holen.

Ist ein Vertrag damit so gesehen sofort unwirksam?

Nö.

Aber der Anspruchsteller wird dann wohl den Rechtsweg einschlagen müssen um darzulegen, dass es an dem Vertrag nichts anfechtbares gibt und dieser korrekt zustande gekommen ist.