Ist ein Laubengang und außenliegende Abstellräume auch eine Geschossfläche?

1 Antwort

Beantworte meine eigene Frage.

Ja, beide Flächen sind Geschossfläche, da ohne Laubengang keine Geschosserschließung, somit auch keine Geschossfunktion. Laubengang ist also nichts anderes als ein Etagenflur zu behandeln. Abstellräume am Laubengang gehören ebenso zu Geschossfläche, da sie noch im Haus liegen.