Ist ein Gemeinschafts Bad für Mann und Frau zusammen die sich nicht kennen zulässig?

8 Antworten

Dir war diese Situation des Gemeinschaftsbades/WC bereits vor Abschluss des Mietvertrags bekannt. Du hast dir vorher überlegen können, ob dich das stört. Es war deine freie Entscheidung, den Vertrag mit diesen Bedingungen einzugehen. Also hast du jetzt nicht den geringsten Grund zur Beschwerde!

mit Unterschrift des Mietvertrages hast du die Gegebenheiten akzeptiert, ich gehe ja mal davon aus das dir das mit dem Bad vorher bekannt war ..... da macht es wenig Sinn hinterher zu fragen ob das überhaupt zulässig ist ......

Ja. Bad und WC sind ja auch wohl abschließbar.

und wenn es Dich stört hättest Du dort nicht einziehen dürfen.

Soweit das Bad/Toilette über einen Schlüssel verfügen und die Reinigung geklärt ist sollte das kein Problem sein.

Dafür gibt es ja sicher ein Schloss, dass man die Tür abschließen kann. Warum denkst du, dass das unzulässig ist? es wird doch niemand gezwungen, dort einen Mietvertrag zu schließen.