Ist ein aufgequollener Laminat an 3 Stellen ein Grund für eine Mietminderung sofern der Mieter den Schaden nicht beseitigt?

8 Antworten

Nein: Maßgeblich für Mietminderungen sind Mietmängel gem. § 536 I BGB. Demnach ist erstens "die Tauglichkeit zum vertragsgemäßn Gebrauch" durch diesen Schönheitsfehler nicht aufgehoben, zweitens setzt Mietminderung einen Mangel voraus, der "während der Mietzeit entsteht".

Du hast gesehen oder sehen können, dass dir eine Wohnung in genau dem Zustand vermietet wird - da schuldet der VM weder Mieteinbußen noch Instandsetzung, gar neuen Bodenbelag, wenn er dir genau das vermietet, was genau so vorhanden, besichtigt und darüber Vertrag geschlossen wurde.

G imager761

... warum sollte ein Mieter seinen Laminat reparieren lassen?

Wenn das Plastegiftzeugs dem Vermieter gehört, berechtigte opt. Mängel keine Minderung.

Bei einem textilen Belag wäre dies ja auch nicht möglich, wenn ein Vermieter alle 14 Tage dieses Ding tauschen müsste, nur weil sein MIeter rumzickt und damit nicht umzugehen weiß.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn der Schaden bereits bei Einzug war, darfst du deswegen nicht die Miete mindern - außer es war eine Instandsetzung vereinbart, die jetzt ausbleibt. Sonst bist du selbst schuld die Wohnung so gemietet zu haben...

T3Fahrer

Gerhart  14.12.2018, 08:54

Wenn keine Fristsetzung zur Mangelbehebung gegeben war, kann auch kein Verzug des Vermieters entstehen. Somit wäre auch hier eine Mietminderung ausgeschlossen.

T3Fahrer  14.12.2018, 09:18
@Gerhart

Das stimmt sicherlich, ich wollte auch eher auf die Situation hinaus, dass offenbar gar keine Behebung des Mangels abgesprochen war, so hörten sich die übrigen Kommentare des Fragesteller an…

Die Frage ist, warum das so aussieht? Wasserschaden? Immer die Nassen Schuhe an der gleichen Stelle, undichte Leitung, etc.

Da stellt sich vor allem erstmal die Frage:

Wodurch ist das Laminat aufgequollen?

Was ist mit dem "Verursacherprinzip".

Studentium 
Fragesteller
 14.12.2018, 00:29

Vor Einzug war der Schaden bereits da und ebenso dokumentiert. Aber da ich jetzt merke, dass das auch die anderen Stellen des Laminats beeinflusst, möchte ich den Schaden beseitigt haben. Der Laminat löst sich durch diese Stelle auf und ragt nach draußen heraus.

sinari  14.12.2018, 00:36
@Studentium

Bereits dokumentiert und gemängelt?

Im "Nachhinein" wirst du wohl Chancen haben.

Stell mir die Situation doch mal detailliert dar.

Studentium 
Fragesteller
 14.12.2018, 00:50
@sinari

Im Übergabeprotokoll waren diese beschädigten Stellen am Laminat dokumentiert. Für mich stellten die Stellen kein Problem dar. Jedoch ist das Laminat dadurch locker und ragt heraus.

sinari  14.12.2018, 01:09
@Studentium

Oh - Kein Problem für dich - damals? Und damals dieses Problem, welches Auswirkungen hat es auf den heutigen Zustand gemacht. War das vorauszusehen und wenn ja, wenn dann nicht schon längst angesprochen? Eine Mietminderung kann man durchsetzen. Nur sollte man stichhaltige Argumente haben. In deinen Fall sehe ich das nicht so.

Gerhart  14.12.2018, 08:57
@sinari

Die Mietminderung greift hier nicht, weil keine Fristsetzung zur Mangelbeseitigung erfolgte. Gemietet wie gesehen!!