Ist das wirklich so Wahr?

4 Antworten

Alles, was den Partnern vor der Ehe allein gehört hat, gehört Ihnen auch während und nach der Ehe allein.
Der Hausrat, Kühlschrank.... gehört Dir also jetzt auch weiterhin allein, auch nach einer möglichen Trennung würde er Dir gehören.
Selbst, wenn ein Teil/ Gerät... lediglich ersetzt wird, gehört es dann Dir allein - unabhängig davon, ob Ihr es zusammen ersetzt oder nur Du allein....

Das ist das Prinzip einer "Zugewinngemeinschaft", die eine Ehe ohne einen Extra-Ehevertrag darstellt:
- Was jeder Partner vor der Ehe besitzt (übrigens auch Schulden...) ist sein "Anfangsvermögen".
- Am Ende der Ehe wird alles "zusammengerechnet" ("Endvermögen") und die beiden Anfangsvermögen davon abgezogen.
- Was dabei "übrig bleibt" (auch mögliche gemeinsame Schulden aus der Ehe....) ist der "Zugewinn", der dann durch zwei geteilt wird - jeder erhält eine Hälfte des Zugewinns (bzw. den "Wert" dessen....)

Bezüglich des Kühlschranks .... bedeutet das: Er würde Dir dann auch noch allein gehören - nur, wenn er durch einen doppelt so großen (...) ersetzt wurde, müsstest Du die Hälfte dieser "Wertsteigerung" (Zugewinn) an den Partner abtreten/ auszahlen....


Nur, wenn (vor oder während der Ehe) ein Extra-Ehevertrag geschlossen wurde, in dem "Gütergemeinschaft" vereinbart wurde, gehört ab dann beiden Ehepartner alles zusammen, auch das, was einem vorher allein gehörte.... (solche Verträge sind eine sehr seltene Ausnahme....)

Wenn Ihr geheiratet habt, ohne Gütertrennung zu vereinbaren, gilt die gesetzliche Zugewinngemeinschaft. Das heißt, alles was ihr in die Ehe mitgebracht habt, gehört dem, der es mitgebracht hat. Was während der Ehe angeschafft oder ersetzt wurde, gehört jedem zur Hälfte, egal, wer es bezahlt hat. Wenn du die Möbel während eurer Ehe ersetzt hast, gehören sie dir zur Hälfte, das gilt auch für den Kühlschrank, egal wie groß er ist. Man sollte auf jeden Fall bei höherwertigen Haushaltsgegenständen die Quittungen verwahren, um bei einem etwaigen Streit die besseren Argumente zu haben.

Lisa321  17.10.2014, 15:35

Also im Gesetz steht tatsächlich was anderes, meine obige Antwort war falsch, sorry! Da hab ich mich wohl damals übers Ohr hauen lassen seufz.

Nein . Alles was in der Ehe angeschafft wurde gehört beiden.

skyline2009 
Fragesteller
 12.10.2014, 20:11

Falsch

Für die Frage der Aufteilung des Hausrates ist zunächst von entscheidender Bedeutung, wer Eigentümer der betreffenden Hausratsgegenstände ist. Insoweit besteht eine gesetzliche Vermutung dahingehend, dass Haushaltsgegenstände, die während der Ehe für den gemeinsamen Haushalt angeschafft worden sind, im gemeinsamen Eigentum der Ehepartner stehen. Diese gesetzliche Vermutung kann jeder Ehegatte widerlegen, in dem er sein Alleineigentum an einem Hausratsgegenstand nachweist. Haushaltsgegenstände, die an Stelle von nicht mehr vorhandenen oder wertlos gewordenen Gegenständen angeschafft werden, werden Eigentum des Ehegatten, dem die nicht mehr vorhandenen oder wertlos gewordenen Gegenstände gehört haben.

Katzenhai3  12.10.2014, 20:18
@skyline2009

Das bezweifele ich. Hätte gern mal das Gesetz gelesen. Ich kenne es aus meiner Verwandtschaft anders.

DFgen  16.10.2014, 13:24

Alles, was während der Ehe "zusätzlich" zu bereits vorhandenen Sachen angeschafft wurde, fließt in den sog. "Zugewinn" ein und gehört beiden.

Sachen, die vorher einem Partner allein gehörten, bleiben auch weiterhin sein Alleineigentum (auch wenn irgendetwas davon kaputt geht und von beiden zusammen ersetzt wird....)

Kommt darauf an, ob ihr in Guetergemeinschaft, Guetertrennung oder Zugewinngemeinschaft lebt.