Ist das Ruhestörung? Verhält sich die Polizei richtig?

Das Ergebnis basiert auf 15 Abstimmungen

Auch die Polizei sollte darauf achten nachts niemanden mit unnötig Lärm zu belästigen 67%
Die Polizei verhält sich richtig, LKW-Fahrer egal 27%
Dieses Problem betrifft mich nicht und interessiert mich nicht 7%

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Auch die Polizei sollte darauf achten nachts niemanden mit unnötig Lärm zu belästigen

Hallo Rainer,

wie in jedem anderen Beruf gibt es auch bei den Damen und Herren in Uniform welche, die ihren Job top im Griff haben und solche, die einfach nichts taugen.

Daß die Beamten das Blaulicht zur Eigensicherung einschalten, halte ich für richtig und wichtig. Dies ist aber in der Nacht für den fließenden Verkehr sichtbar, bevor das Einsatzhorn wahrgenommen wird und somit meiner Meinung nach völlig ausreichend.

Warum das Martinshorn dennoch zum Einsatz kam und dadurch biligend in Kauf genommen wurde, daß die anderen Fahrer dadurch auch aufwachen, ist mir unverständlich.

Es ist doch machbar, kurz auszusteigen, um am betreffenden LKW anzuklopfen und dann diesen Fahrer zum Weiterfahren aufzufordern.

Vielleicht mag der Beamte keine LKW-Fahrer, oder er hatte einen schlechten Tag, oder "durfte" zu Hause nicht, oder ist einfach nur gedankelos zu Werke gegangen, oder ist schlicht und ergreifend ein Depp....

Mausi2548  13.11.2011, 12:08

Danke für's Sternle.

Eins von Dir freut mich doppelt! :-)

Die Polizei verhält sich richtig, LKW-Fahrer egal

es ist Gefahr im Verzug und dann darf sie das, um alle anderen Verkehrsteilnehmer zu schützen

RainerB76 
Fragesteller
 26.07.2014, 17:39

Wo bitte ist bei einem dritten, unbeteiligten, richtigparkendem Verkehrsteilnehmer denn Gefahr im Verzug? - Wenn doch dann wohl eher beim Falschparker.

Fragestellung nicht kapiert, Thematik nicht kapiert, aber trotzdem eine Antwort abgeben, auch wenn es nur eine Trotzantwort ist, Hauptsache gegen mich geredet weil ich in einer anderen Frage gegen Dich geredet hab...

Trotzdem bekommst von mir einen Daumen hoch, für Deine "Mühe".

oppenriederhaus  26.07.2014, 21:07
@RainerB76

Hi, nicht gegen Dich sondern für die Ordnungshüter, die nun wirklich den nachfolgenden Verkehr schützen müssen. Nicht persönlich nehmen, dachte Du wolltest eine ehrliche Abstimmung - aber sehe schon, wir sprechen eine andere Sprache. Trotzdem weiterhin "Gute Fahrt"

RainerB76 
Fragesteller
 27.07.2014, 15:22
@oppenriederhaus

Ob wir aneinander vorbei reden oder nicht, weiß ich nicht. Dachte es war eine Trotzantwort von Dir. Natürlich wollte ich mit dieser Frage hören was die anderen davon denken. Nix für ungut.

oppenriederhaus  27.07.2014, 23:47
@RainerB76

aus dem Trotzalter bin raus

Auch die Polizei sollte darauf achten nachts niemanden mit unnötig Lärm zu belästigen

Hallo Rainer lange nichts mehr von dir gehört.

Zu meiner Zeit vor 12 Jahren hat noch keine Sa.. von Parkplatzmangen gesprochen, obwohl wir Fahrer das Problem schon lange gekannt haben. Mir ist es damals 2 mal passiert, wo mich die Bullen ( laut Gesetzt keine Beleidigung ) zur Weiterfahrt zwingen wollten, weil im Einfahrtbereich einer Raststätte stand.

  1. Dein LKW und du als Fahrer bilden eine Einheit. Hast du deine Fahrtzeit voll ( egal ob du noch Schichtzeit übrig hast ) so kann und darf dich keiner bei deiner Ruhezeit stören. Das ganze auch nicht wenn es Polizei, Zoll oder BAG ist.

  2. Stehst du aber in Abfahrten zu Raststätten oder Parkplätzen , kann man dich auch nur wecken , wenn du eine richtige Gefahr für den nachfolgenden Verkehr darstellst. Ist ein LKW aber durch Warnblinker abgesichert, und genug Platz in der Abfahrt für andere Verkehrsteilnehmer vorhanden, liegt es an der Sicht des Polizisten ob er eine Gefahr sieht, und dich weckt.

  3. Weckt ein Polizist einen LKW Fahrer, der gezwungen ist eine Ruhezeit einzuhalten, und 9 / 11 Std Pause zu machen , und keine andere Möglichkeit hatte um einen Parkplatz aufzusuchen, so ist der Polizist in Zugzwang. Stempel auf der Tachoscheibe, oder Ausdruck Fahrerkarte und dort einen Stempel drauf.

  4. Steht der LKW schon 4 Std und der Fahrer wird geweckt und zur Weiterfahrt gezwungen, so verlängert sich die Ruhezeit mit den Beamtenstempel um weitere 8 oder 9 Std. = 12 - 14 Std Ruhezeit.

  5. Polizeisirene darf nur dann angewendet werden, wenn " Gefahr in Verzug ist " somit die Streife einen Noteinsatz hat, was bei der Begleitung eines LKW nicht der Fall ist.

A 10 Berliner Ring Potsdam . Ich stand durch Parkplatznot fast schon nahe der Tankstelle Rastplatz , war somit weit vom Beginn Abfahrt entfernt . Ich hatte meine Fahrzeit voll, doch Termin erst in 12 Std. Ich trank 4 Bier, legte mich auf Ohr und die Bullerei klopfte nach 3 oder 4 Std an die Türe, ich solle mich auf den Parkpl. stellen, welche aber 4 Std vorher noch alle belegt waren. Ich blieb stehen und sie wollten mir ein Ticket geben, weil ich nicht wegfuhr. Sie wurden von mir informiert das ich sicher noch durch 4 Bier Alc hatte, trotzdem sollte ich fahren. Soviel zum Thema Polizei.

Rainer halte deine Stoßstange Allzeit sauber Gruß Wolfi

RainerB76 
Fragesteller
 10.11.2011, 23:46

Sevus, ist mir ja nur so aufgefallen, habe das beobachtet. Ich bin ja der Meinung Blaulicht zum Sichern, also die eigene Sicherhiet der Beamten und die Sicherheit des fließenden Verkehrs, OK. Muß sein. Aber Martinshorn und alle wecken??? Wurde auch schon öfter weggesprengt, aber Stempel geben die meisten nicht mehr her. Wurde geklopft und gefragt ob ich eine Panne habe, sage ich:Nein. Sagten Sie ich solle weiterfahren. Darauf sagte ich: Und die kaputte Unterbrechung? ( Hatte schon ungefähr 40min., nur noch kurze 5min wären es gewesen) Antwort des Polizeibeamten: Fahr jetzt weg und Deine Zeiten sind mir egal. Kein Stempel auf Ausdruck vom Digi und keine Visitenkarte erhalten, um wenigstens bei einer Kontrolle einen Namen und eine Dienststelle zum vorlegen zu haben. Und wie es bei mir ist im Italienverkehr: Der Stempel als Entschuldigung für die unterbrochene Pause ist dem Spagetti sche.iß-egal. Da zahlst Du und basta. Soviel zum vereinten Europa.

mikewolf  11.11.2011, 00:12
@RainerB76

@ Rainer ich war ja nicht extrem lange im Fernf. unterwegs, aber lege dir eine bessere dickere Haut zu. Unsere Gesetze sind extrem härter geworden, somit mußt du als Fahrer auch härter werden. Tachoscheibe gibt es ja nur noch selten. Also Fahrerkartenausdruck. Poli ist verpflichtet dir einen Stempel zu geben, ansonsten bleibst du stehen. Die Arschkarte ziehst sonst immer nur du bei der nächsten Kontrolle. auf der A10 Potsdam habe ich es über 20 Min darauf ankommen lassen, weil ich wußte ich habe sicher noch etwas Alc im Blut. Sie hatten mir mit Strafen gedroht, doch als Fahrer sollte man auch seine gesetze kennen, und die sagen = Keine Fahrt bei Alc und keine Fahrt bei Ruhezeitunterbrechung. cawo@ hotmail.de

Die Polizei verhält sich richtig, LKW-Fahrer egal

Also ich weiß nicht wieso man die Frage wiederholen muss.

Und Ich habe diese Antwort Möglichkeit genommen weil die Polizei richtig gehandelt hat aber nicht weil LKW Fahrer egal sind!

Ja es ist richtig das die Politik sich nicht darum kümmert das genug Stellplätze da sind. Aber das gefährliche Hindernis musste weg und das so schnell wie möglich und als Beamter möchte ich nicht unbedingt in der Dunkelheit aussteigen und an einen LKW klopfen und mich dann auch noch von einem Fahrer anpöbeln lassen müssen( Habe einen Kumpel der Polizist ist, daher weiß ich das es öfters passiert). 

So wurde er Gefahrenlos und schnell vertrieben.

Ja selbst wenn nicht genügend Platz da ist, dann muss man eben das mit ein planen und Abseits der Autobahn parken. Da gibt es sicherlich genug Möglichkeiten. 

Da wir nicht wissen, warum kurz das Martinshorn eingeschaltet war, läßt sich das nicht zuverlässig einordnen.

Vielleicht war jemand zu Fuß auf der Strecke oder einer der Polizist hatte den falschen Knopf gedrückt

Im Übrigen sind Einsatzfahrzeuge von Polizei und Feuerwehr nicht an die Nachtruhe gebunden - 2-3 Mal im Monat fährt auch vor meinem Haus (in einer eher ruhigen Straße) ein Fahrzeug mit Signalhorn vorbei und dann gehe ich nicht als Erstes davon aus, daß nur Anwohner geweckt werden sollen