Ist das hupen bei Hochzeiten nach der StVO verboten (wenn man sich streng an sie halten würde)
oder ist das als z.B. "besonderer Anlass" in der StVO geregelt?
Das Ergebnis basiert auf 19 Abstimmungen
17 Antworten
§ 16 Warnzeichen (1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben 1. wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Abs. 5) oder 2. wer sich oder andere gefährdet sieht.
Hupen erlaubt die StVO nur, wenn man andere vor einer Gefahr warnen oder außerorts das Überholen ankündigen will. Da es sich dabei aber nicht um eine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit handelt hat die Polizei Ermessen bezüglich der Frage, ob sie überhaupt tätig wird. Das wird sie mit etwas Nachsicht und wenn das Hupen nicht übertrieben wird nicht machen.
Hallo Freunde, schon klar dass "ein Auge zugedrückt", "es gedulet wird" und "noch nie jemand was dagegen hatte". Aber es geht wohl darum, dass es per Gesetz eigentlich Verboten ist.
Hupen ist als Warnung gedacht. Und nach dem Ja-Wort kommt jede Warnung zu spät
es wird geduldet
Das beißt sich aber mit Deiner Abstimmung! Wenn man was darf, braucht man es nicht dulden!