Ist das Eigentum von Cannabis in D wirklich verboten?

4 Antworten

Ich hab mir jetzt nicht alles durchgelesen und ich bin auch kein Jurist, aber ich versuche mal mein Laienwissen Kund zu tun.

Also, in der Theorie hast du Recht, aber wo wird das in der Realität einen Nutzen haben? Wenn du Gras dabei hast und von der Polizei kontrolliert wirst, ist es in deinem Besitz -> du hast Probleme. Dabei ist auch egal ob du es wegwirfst, da es dennoch in deinem Besitz war (jedoch muss die Polizei beweisen können(dafür reicht auch eine Zeugenaussage)dass du es weggeworfen hast).

Wenn ein Freund es dabei hat, du aber der Eigentümer bist und er dich verpetzt, wird Aussage gegen Aussage stehen und damit ist es auch egal wer der Eigentümer ist und dein Freund bekommt Probleme.

Wenn du aber in größeren Sphären denkst, nach dem Motto "Ich werde der cleverste Dealer indem ich meine Ware nichtmal anfasse" ist es auch irrelevant, da du dann nicht wegen Besitz, sondern wegen Handel angeklagt wirst.

Das Eigentumsrecht an Cannabis kannst du in Deutschland haben. Nur bringt dir das absolut nichts, da du weder damit handeln oder es besitzen darfst. wenn wir jedoch annehmen, du dealst mit Cannabis und erzielst dabei einen Gewinn, ist dieser entsprechend steuerpflichtig, wobei die jeweiligen Eigentumsrechte eine Rolle spielen.

Zur Erklärung: Eigentum bedeutet eine rechtliche Zuordnung (einfach ausgedrückt) nicht die tatsächliche Verfügungsgewalt. Wenn du jedoch konsumieren willst, benötigst du jedoch letzteres.

micha516 
Fragesteller
 31.10.2018, 22:52

Eigentum lässt sich doch übertragen, und ich möchte das Cannabis ja nicht "besitzen". Als Eigentümer habe ich den Besitz ja nicht nötig, denn ich habe die "umfassendste Sachherrschaft" und nicht die umfassende Sachherrschaft wie beim Besitz. Als Eigentümer kann ich meinen Eigentum durchaus in der Hand halten, ohne Besitzer zu sein. Der Besitz schließt den Eigentum aus. Ich denke Besitz im juristischen bedeutet nicht das gleiche, wie das Wort "besitzen" in der Umgangssprache. Wenn ich ein Handy in der Hand halte, bin ich entweder der Besitzer, oder der Eigentümer - in der Hand halten kann ich es doch in beiden Fällen und damit telefonieren auch.

tryanswer  31.10.2018, 23:32
@micha516

Nein, in der Hand halten ist besitzen. Die genauen Definitionen von Eigentum und Besitz kannst du gerne in der juristischen Literatur nachlesen.

Um dein Handy beispiel aufzugreifen:

Wenn du dir ein Handy kaufst, bist du Eigentümer und Besitzer. Gibst du es einem Freund zum Telefonieren, wird dieser Besitzer, du bleibst jedoch Eigentümer.

Schließt du einen Handyvertrag ab, wirst du Besitzer des Gerätes. Eigentümer jedoch erst, nachdem das Telefon über die Vertragslaufzeit abgezahlt worden ist.

Eigentum kann man im Grunde erlangen durch 1. Kauf (was verboten wäre), 2. durch Aneignung (wozu es in diesem Fall keine Rechtsgrundlage gibt) und 3. durch Erbschaft. D.h. du könntest so theoretisch Eigentümer von Cannabis werden, nur ist der Besitz dann immer noch strafbar.

Esskah  01.11.2018, 08:27
@micha516

Das ist falsch. Du kannst Eigentümer und Besitzer gleichzeitig sein.

Als "nur" Besitzer kannst Du Cannabis in der Hand halten

Als "nur" Eigentümer kannst Du Cannbis nicht in der Hand halten, dann wärst Du immer auch noch Besitzer dazu

Besitz im Sinne des Betäubungsmittelgesetz ist die von Herrschaftswillen getragene tatsächliche Sachherrschaft über ein darin aufgeführte Droge. Eine Mutter, die ihrem Sohn sein Cannabis abnimmt und zur Polizei bringt oder vernichtet, verfügt zwar über die tatsächliche Sachherrschaft, nicht jedoch über den erforderlichen Herrschaftswillen, weil sie das Cannabis ja loswerden will. Daher keine Straftat.

Besitz und Eigentum sind Begriffe aus dem Zivilrecht, die bei Anwendung des Betäubungsmittelgesetzes soweit ich weiß irrelevant sind. Eigentum fällt wenn ich mich Recht erinnere auch unter Besitz im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes.

Woher ich das weiß:Recherche

Du bist ziemlich auf dem Holzweg und auch Du wirst keine gesetzliche Lücke zum Kiffen finden ;-)

Besitz ist die tatsächliche Sachherrschaft, ohne die kannst Du Kiffen vergessen. Hast Du nix Gras in der Hand, kannst Du nix in die Papers rollen.

Wenn Du Eigentümer ohne Besitz bist: Hast Du nix Gras in der Hand, kannst Du nix in die Papers rollen.

Fazit: Ohne Besitz ist Kiffen unmöglich, folglich reicht es den Besitz unter Strafe zu stellen