Ist das Baukindergeld verfassungswidrig?
Das Baukindergeld ist aus meiner Sicht verfassungswidrig, da es gegen Art. 3. (1) „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ verstößt.
Das Baukindergeld kann im Gegensatz zu dem regulären Kindergeld nicht von jedem Bürger beantragt und bezogen werden, sondern lediglich von einem bevorzugten Kreis von Bürgern. Es gilt erst für Bauvorhaben oder Käufe ab 1.1.18 und nur bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze.
Da wir unsere Immobilie im Dezember 2017 gekauft haben und auch knapp über der Einkommensgrenze liegen, sind wir vom Baukindergeld ausgeschlossen. Dadurch fühlen wir uns vom Staat diskriminiert und benachteiligt. Wenn es tatsächlich ein rechtmäßiges Kindergeld wäre, dann müsste es jeder Bürger, der ein Kind hat, beantragen können, unabhängig vom Einkommen oder wann die Immobilie erworben wurde - genau so wie das reguläre Kindergeld ja auch jeder beantragen kann, unabhängig vom Einkommen oder irgendeinem Stichtag ab dem es gilt.
Stichtag und Einkommensgrenze sind reine Willkür und ungerecht. Es gilt hier "entweder alles oder nichts". Man bekommt auch nichts anteilig gezahlt bzw. einen dem Einkommen angepassten Betrag.
Bei der schlichten Ungleichbehandlung von Sachverhalten gilt das allgemeine Willkürverbot (Art. 3 Abs. 1 GG).
Der Staat darf nicht willkürlich wesentlich Gleiches ungleich bzw. wesentlich Ungleiches gleich behandeln. Es muss hierfür ein Differenzierungskriterium vorliegen. Dieses fehlt nach einer vielfach verwandten Formel der Rechtsprechung, wenn sich ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonst sachlich einleuchtender Grund für die staatliche Maßnahme nicht finden lässt.
Hätte eine Verfassungsbeschwerde gegen das Baukindergeld Aussicht auf Erfolg?
10 Antworten
Der Gesetzgeber hat hier eine Entscheidungsprärogative, er kann Grenzen festsetzen, die er für vernünftig hält. Damit ist das ganze noch nicht verfassungswidrig aus den von dir genannten Gründen.
Darüber hinaus wäre jede abmildernde Regelung mit mehr Bürokratie verbunden, so dass hier auch die Effizienz des Staates ins Spiel kommt, welche sich Verfassungsrang hat.
Insgeamt würde die Klage also wohl scheitern.
Eine Verfassungsbeschwerde hat überhaupt keine Chance auf Erfolg. Die Ableitung, dass ein Baukindergeld analog zum Kindergeld für alle gelten soll, ist rechtlich unsinnig. Die ähnliche Benennung schafft keinen Rechtsanspruch.
Der sachlich einleuchtende Grund ist es, mehr Menschen mit nicht extrem hohen Einkommen den Bau von Häusern oder Erwerb von Wohneigentum zu ermöglichen. Daher differenziert man nach Einkommen.
In Deinem Fall musst Du mindestens 90.000,- € Jahreseinkommen haben, um über der Einkommensgrenze zu liegen. Du gehörst damit zu den 3% der Deutschen mit den höchsten Gehalt.
Wie man da noch über entgangene 1200,-€ Förderung im Jahr pro Kind jammern kann, ist für mich unverständlich. Du hast ein Haus, ein hohes Einkommen, das Glück, mindestens ein Kind aufziehen zu dürfen und fühlst Dich vom Staat vernachlässigt. Du bist in einer Situation, wo es durch Geld keine wesentliche Verbesserung der Lebensqualität mehr gibt. Trotzdem stellst Du dich in Deiner Frage als ungerecht behandelt vor, verzweifelst scheinbar an der Frage, ob Dein Jahreseinkommen 90.000,- + X oder 91.200,- + X ist. Wenn die Frage kein Trollbeitrag ist, ist Dein Maßstab für soziale Gerechtigkeit extrem verrutscht und Du hast eher ein mentales als ein Gerechtigkeitsproblem.
2011 lag das Bruttojahreseinkommen eines deutschen Haushaltes im Durchschnitt bei 46452,- €. Rechnet man noch die Inflation bis heute dazu, liegt man bei unter 50.000,- €.
Dazu kommt, dass es eine rechtsschiefe Verteilung der Einkommen. Zwei Drittel der Haushalte haben weniger, der Durchschnitt ergibt sich aufgrund der sehr hohen Gehälter weniger. Deine Familie bekommt fast das Doppelte des Durchschnittes.
Weiterhin muss man beachten, dass bestimmte Grundausgaben (Energie, Verkehr, Ernährung, Wohnkosten) nicht proportional zum Einkommen mitwachsen. Man kann zwar teurer einkaufen, aber irgendwann ist man halt satt und jede Lampe im Haus leuchtet 24 Stunden. Das heißt, mit höheren Einkommen steigt das frei zur Verfügung stehende Geld überproportional.
Ich kenne beide Situationen und finde es absurd zu jammern, wenn man sich "mal eben" ein neues Notebook für über Tausend Euro kaufen kann, ohne sparen zu müssen oder andersherum man auf das Fahrradfahren verzichtet, weil gerade kein neuer Reifen zu bezahlen ist.
Du hast also tatsächlich eine völlig falsche Einschätzung Deiner Situation.
Wenn man in Metropolen wie München, Hamburg, Frankfurt am Main oder Stuttgart ein Haus kaufen möchte, dann sind die Immobilienpreise ja auch andere als auf dem Land. Und mit steigendem Immobilienpreis steigt auch das Darlehen bei der Bank und die zu zahlenden Zinsen. Von daher berücksichtigen statistische Durchschnittseinkommen auch nicht die tatsächlichen Lebenshaltungskosten. Dazu höhere Sozialabgaben, höhere Steuerklasse, kalte Progression.
Daher weicht das durchschnittliche Gehalt in Frankfurt weicht auch vom bundesweiten Durchschnitt ab. Ja man verdient dort mehr, man zahlt aber auch für alles viel mehr. Die Frage ist halt wie viel am Monatsende denn trotzdem übrig bleibt, wenn alle anderen Kosten deutlich teurer sind. Der Ort der Immobilie wird beim Baukindergeld überhaupt nicht beachtet, obwohl das ja genau der ausschlaggebende Punkt bei den Kosten ist. Dazu je Bundesland unterschiedlich hohe Maklergebühren und Grunderwerbssteuern.
https://www.gehaltsvergleich.com/gehalt/Hessen
https://www.fnp.de/frankfurt/frankfurter-haben-hessischen-vergleich-hoechsten-lohn-10378003.html
https://www.capital.de/immobilien/das-sind-die-teuersten-staedte-fuer-immobilienkaeufer
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Das durchschnittliche Einkommen ist in Frankfurt zwar proportional höher, Euer Haushaltseinkommen liegt trotzdem weit über den Durchschnitt. Für Dich persönlich hast Du trotz lokal höherer Immobilienpreise keinen Grund zu jammern.
Bei allen Gesetzen und Steuern gibt es ein grundsätzliches Dilemma: Jeder möchte wenig Bürokratie, schnelle und einfache Genehmigungen und ein verständiches Rechtssystem.
Um ein Baukindergeld gerechter zu machen, könnte man die Immobilienpreise nach Region berücksichtigen. Allerdings wären dann die benachteiligt, die außerhalb wohnen müssen, weil sie sich das Haus in Frankfurt nicht leisten können. Die zahlen viel Geld fürs Pendeln. Das müsste also auch berücksichtigt werden. Und was ist mit denen, die sich überhaupt keine Immobilie leisten können? Sollten die dann nicht ein Mietkindergeld bekommen? Die sind bei diesem Konzept die wirklich Grund zum Klagen haben. Oder was ist mit denjenigen, die noch jemanden zuhause pflegen? Oder die, deren ortsübliche Gebühren höher sind? Es gibt tausend Möglichkeiten, das Baukindergeld gerechter zu machen. Irgendwann ist man dann bei einer Leistung, die so "charmant" funktioniert wie Hartz 4.
Du hast allerdings bei allen Konstellationen keinerlei Recht, Dich benachteiligt zu fühlen.
„Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“
Also müssten auch alle Studenten Anspruch auf BAFöG haben - gleichgültig wieviel die Eltern verdienen?
Müssten dann nicht auch alle Bürger Anspruch auf Leistungen nach SGB II haben?
Warum sind die Kinder von Spitzenverdienern mehr wert, als die von Geringverdienern? Kindergeld versus Kinderfreibetrag
Es gäbe viele Gründe sich ungerecht behandelt zu fühlen.
Einkommensunabhängiges BAFÖG und bedingungsloses Grundeinkommen werden ja auch aktuell diskutiert.
Wie putzig, wenn dann die 7 Kinder der Verteidigungsministerin und des Mathematikprofessors von der Leyen hätten Bafög beantragen können oder würden. Sorry - absurd.
Oder die 3 Kinder eines nicht zur gehobenen Oberschicht gehörenden mehrfachen Millionärs Friedrich Merz und dessen Frau - einer "Amtgerichtsdirektorin - sorry - aber dieses exotische Wunschdenken diverser Bundesbürger wird sich nicht erfüllen.
Dürfte ein Millionär dann auch kein reguläres Kindergeld erhalten? Bekommt er aber!
Vermutlich genausowenig, wie eine Verfassungsbeschwerde wegen unterschiedlicher Steuerklassen. Da fühle ich mich als Single auch benachteiligt.
Einen großen Unterschied zwischen Steuerklasse 1 und 4 gibt es nicht. Lohntsteuerlich werden Sie in beiden Steuerklassen gleich behandelt.
Grundfreibetrag, Werbungskostenpauschale, Sonderausgaben und Vorsorgepauschale unterscheiden sich bei beiden Steuerklassen nicht.
Du hast mit keinem Wort erwähnt, welchem Stress Singles dabei ausgesetzt sind. Die müssen jetzt bis 31.12.2020 einen Partner finden, ein Kind zeugen (besser gleich mehrere, wenn sich das zeitlich ausgeht) und außerdem ein bezahlbares Haus kaufen.
Kein Kind = kein Kindergeld... aber mir war nicht bewusst, dass es bis 2020 befristet ist. Ich frage mich wozu dieses "Konjunkturpaket" in den nächsten 2 Jahren den Immobilienboom noch mehr anheizen soll und danach nicht mehr. Vermutlich weil die Preise danach so hoch sind, dass sich sowieso niemand mehr ein Eigenheim leisten kann.
Das Baukindergeld (und die damit verbundenen finanziellen Möglichkeiten) sind aktuell bereits in die Kosten für Wohneigentum eingepreist.
Teurer wurde es für alle, Ausgleich haben nur diejenigen mit Kindern bekommen. Sei froh, dass Du schon vorher alles unter Dach und Fach gebracht hast.
90.000€ sind das Haushaltseinkommen (=Familieneinkommen). Das sind 2x 45.000€ und das ist nicht überdurchschnittlich viel