Is sowas strafbar?

3 Antworten

Die Figur/der Charakter ist bereits geschützt. Egal ob abgemalt oder in einer selbst entwickelten Pose, bei Veröffentlichung verstößt Du gegen die Urheberrechte des Schöpfers.

XxFuckTheWorld 
Fragesteller
 30.06.2018, 16:59

Aber wenn ich die in eine andere Pose zeichne ist es ein ganz anderes Bild oder nicht ?

Dimido  30.06.2018, 17:04
@XxFuckTheWorld

Die Manga Figur ist als solche bereits geschützt, egal ob sie rumsteht oder Purzelbäume schlägt.
Du darfst die Figur für dich persönlich zeichnen, aber das Bild nicht veröffentlichen.

XxFuckTheWorld 
Fragesteller
 30.06.2018, 17:19
@Dimido

Dann dürfte keiner Mangas ins Internet stellen weil man ja nur etwas verändert...Körper, Gesicht oder Pose.. oder versteh ich was falsch ?

Dimido  30.06.2018, 17:24
@XxFuckTheWorld

Es darf auch niemand bei einer roten Ampel die Straße überqueren. Wird aber trotzdem gemacht.
Anders ausgedrückt: Nicht alles verbotene wird entdeckt oder bestraft.

nein, das darfst du atürlich nicht nachzeichnen und veröffentlichen, weil du damit gegen das Urheberrecht und ggf. auch gegen das Markenrecht verstößt

XxFuckTheWorld 
Fragesteller
 01.07.2018, 02:27

Und wenn ich etwas verändere z. B. Haare, Körper, Gesicht ?

GammaFoto  01.07.2018, 02:49
@XxFuckTheWorld

wenn die Figur an sich geschützt ist, dann ist das egal, du darfst ja auch nicht einfach die Simpsons oder Mickey Mouse oder Donald Duck nachzeichnen, ganz egal ob du da nun was dran änderst! Zudem ist das Erschaffen der Figur in seiner Erscheinung ein schöpferischer Akt und wenn du die Figur mit ihren entsprechenden Merkmalen nachzeichnest ist es auch egal ob du da eine Kleinigkeit veränderst, wenn erkennbar ist dass du da plagiierst. Da müsstest du schon ein vollkommen eigenständiges Bild machen, also im Prinzip alles Wesentliche ändern

Nein, denn der Namen gehört nicht zur Darstellung, er ist der Namen des Schöpfers des Werks