Is sowas strafbar?
Wenn man jetzt ein gezeichnetes Bild vom Internet abzeichnet und dann selber auf Social Media Plattformen hochlädt ist das strafbar...
Wegen Urheberrechten, Copyright usw.
z. B.
Und Was ist mit den Namen unten rechts darf ich den dran lassen ?
3 Antworten
Die Figur/der Charakter ist bereits geschützt. Egal ob abgemalt oder in einer selbst entwickelten Pose, bei Veröffentlichung verstößt Du gegen die Urheberrechte des Schöpfers.
Die Manga Figur ist als solche bereits geschützt, egal ob sie rumsteht oder Purzelbäume schlägt.
Du darfst die Figur für dich persönlich zeichnen, aber das Bild nicht veröffentlichen.
Dann dürfte keiner Mangas ins Internet stellen weil man ja nur etwas verändert...Körper, Gesicht oder Pose.. oder versteh ich was falsch ?
Es darf auch niemand bei einer roten Ampel die Straße überqueren. Wird aber trotzdem gemacht.
Anders ausgedrückt: Nicht alles verbotene wird entdeckt oder bestraft.
nein, das darfst du atürlich nicht nachzeichnen und veröffentlichen, weil du damit gegen das Urheberrecht und ggf. auch gegen das Markenrecht verstößt
Und wenn ich etwas verändere z. B. Haare, Körper, Gesicht ?
wenn die Figur an sich geschützt ist, dann ist das egal, du darfst ja auch nicht einfach die Simpsons oder Mickey Mouse oder Donald Duck nachzeichnen, ganz egal ob du da nun was dran änderst! Zudem ist das Erschaffen der Figur in seiner Erscheinung ein schöpferischer Akt und wenn du die Figur mit ihren entsprechenden Merkmalen nachzeichnest ist es auch egal ob du da eine Kleinigkeit veränderst, wenn erkennbar ist dass du da plagiierst. Da müsstest du schon ein vollkommen eigenständiges Bild machen, also im Prinzip alles Wesentliche ändern
Nein, denn der Namen gehört nicht zur Darstellung, er ist der Namen des Schöpfers des Werks
Aber wenn ich die in eine andere Pose zeichne ist es ein ganz anderes Bild oder nicht ?