Internet gesperrt- Freischaltung erst nach Zahlung der neuesten Rechnung?

3 Antworten

wenn es in einem Monat nicht gelöst ist kündige $$$-Vodafone ... Vertragsverletzung / Keine Leistung = kein Geld d.h. mache Sperren 2.0 von deiner Seite aus

Ich bin dort seit gut 14 Jahren Kunde... Handy läuft auch über die.

Zeit, den Saftladen daran zu erinnern

mepeisen  07.05.2015, 12:42

Und die fristlose Kündigung ist durchaus möglich. Siehe TKG. Eine Sperre darf normalerweise nur ab 75€ Schuld ausgesprochen werden. Zudem muss sie bei Bezahlung aufgehoben werden. Diese "technischen gründe" sind Blödsinn. Du bist mit der neuen Rechnung noch gar nicht in Verzug.

surfenohneende  07.05.2015, 18:25
@mepeisen

D.H. 

Diese "technischen gründe" sind Blödsinn.

Korreckt, es ist wiedermal nur eine "nur faule" oder gar bösartige Ausrede eines Macht- / Geld- besoffenen Großkonzerns

denk schon, nach den schlechten erfahrungen mit deiner rechnung gehen die auf nummer sicher.

Dunno2010 
Fragesteller
 06.05.2015, 20:28

Ich bin dort seit gut 14 Jahren Kunde... Handy läuft auch über die.

" (die am Montag ankam!) "

Also hast du sie und kannst sie zahlen.

Ja das ist rechtens - sei bei Vodafone lieber dankbar dass du nicht schon nen negativen Schufaeintrag hast- Die hätten dir sogar gleich kündigen können.

Dunno2010 
Fragesteller
 06.05.2015, 20:50

Naja, ich bin dort seit über 14 Jahren Kunde, habe auch meinen Mobilfunkvertrag über die und das ist jetzt einmal passiert. Ich zahle die neue Rechnung ja sowieso, darum geht es nicht. Nur laut Shop sollte das Internet am Dienstag wieder entsperrt sein (dann könnte ich auch die Rechnung überweisen) und heute heißt es plötzlich das die Rechnung bezahlt werden muss, weil das technisch nicht anders geht. Und selbst wenn ich es morgen irgendwann zwischen Uni, Arbeit und Kindern noch in einen Shop schaffe, schalten die wieder erst Dienstag frei. Ich würde es verstehen wenn noch Zahlungsverzug bestehen würde, aber so nicht wirklich.

mepeisen  07.05.2015, 12:43

Ja das ist rechtens

Nein, ist es nicht. Siehe TKG §45k. Nur wegen Zahlungsverzug darf gesperrt werden. mit der aktuellen Rechnung ist er aber noch gar nicht in Zahlungsverzug.