Insolvenzverfahren eröffnet am 30.04.und zum 03.05.2018 wurde die Restschuldbefreiung angekündigt?
Hatte vor einem Monat nun meinen Insolvenz Antrag unterschrieben, nun habe ich eben gerade online in meineschufa.de gesehen das dass Insolvenzverfahren am 30.04 eröffnet wurde.
Ebenfalls zum 03.05 wurde die Restschuldbefreiung angekündigt.
Was bedeutet das nun? Bin ich nun Schuldenfrei?
Ich weiß, es wird von der Schufa noch 3 Jahre gespeichert. Ich frage mich, ob es schon jetzt möglich wäre ein Dispo bei der Bank zu machen?
Nur als neugier, habe es nicht vor. Verstehe es nicht ganz daswegen.
5 Antworten
Wie soll das gehen, wenn das Verfahren erst am 30.04.2018 eröffnet wurde, kann nicht 3 Tage später die Restschuldbefreiung erteilt werden.
Was möglich ist, über den antrag wurde am 30.04.2018 entschieden und du bist im Verfahren der Restschuldbefreiung. Das ist jedoch nicht das Gleiche wie die Restschuldbefreiung.
Deine 2. Frage, während des Verfahrens und mindestens 3 Jahre nach dem Verfahren kannst du einen Dispo vergessen.
Ganz offen, wenn du diese Frage stellst, sieht man auch gleich das du nichts aus der Insolvenz gelernt hast.
Die Restschuldbefreiung kommt frühestens 3 Jarhe nach Eröffnung der Insolvenz.
Bei Eröffnung (oder kurz danach) wir die Restschuldbefreiung angekündigt, damit die Gläubiger genug Zeit haben zu reagieren und wissen worauf sie sich einstellen können.
Schuldenfrei bist du erst, wenn diese vom Gericht ausgesprochen (und nicht nur angekündigt) wurde.
Würdest du nun einen Dispo abschließen wäre das ein Grund, dein Wohlverhalten zu widerrufen und somit auch die Restschuldbefreiung.
Du darfst bis zur ausgesprochenen Restschuldbefreiung keine neuen Schulen machen, egal ob Kredit (z.B. Dispo) oder Bestellung die du nicht zahlen kannst.
Durch bist du mit dem Thema frühestens in 6 Jahren, denn das Verfahren dauert min. 3 Jahre und erst DANN beginnt die 3 Jahres Frist der Schufa. Solange ploppt bei jeder Abfrage die bestehende oder irgendwann abgeschlossene Insolvenz auf.
Du darfst bis zur ausgesprochenen Restschuldbefreiung keine neuen Schulen machen, egal ob Kredit (z.B. Dispo) oder Bestellung die du nicht zahlen kannst.
Der Passus ist, sehr fragwürdig, denn in der InsO steht sowas nicht.
Gestern habe ich Post bekommen und dort ist ebenfalls die Restschuldbefreiung.
Ob du bei der Bank einen Kredit bekommst, das musst du deine Bank fragen, dort wird das entschieden. Herumraten bringt dir nichts.
Kann ja nicht jeden Tag eine Schufaabfrage machen.
Das ist mit Sicherheit keine Restschuldbefreiung. Die kommt frühestens nach 3 Jahren. Und bis dahin darf man (aus gutem Grund) keine neuen Schulden machen. Also auch keinen Dispokredit.
30.04. welches Jahr??? Ich bin von 2018 ausgegangen und dann kann das noch nicht die endgültige Restschuldbefreiung sein - es sei denn, denen ist ein Fehler unterlaufen.
Der Schuldenberater meinte was mit April 2024 bin ich fertig. In meiner online Schufa Auskunft habe ich gelesen, das die Insolvenz eröffnet wurde und ebenfalls am 03.05 die Restschuldbefreiung angekündigt wurde.
Und bis dahin darf man (aus gutem Grund) keine neuen Schulden machen.
So, wo steht das denn ?
@Artus1: Das ist eine Auflage in der soganannten Wohlverhaltensphase. Hättest du auch selbst googeln können, aber du warst ja vermutlich zu sehr darauf versteift, dass meine Aussage falsch ist (so liest sich deine Nachfrage).
http://privatinsolvenz.org/ablauf/wohlverhaltensphase-was-ist-denn-das.html
Im Internet steht viel, auch viel Mist.
Für Insolvenzen ist in Deutschland die Insolvenzordnung zuständig:
http://www.gesetze-im-internet.de/inso/
Ich hätte dann gerne den entsprechenden Paragraphen.
Such ihn dir selber raus. Ich bin dir keine Rechenschaft schuldig.
Typische Antwort von jemandem der nicht weiter weiß. Ich kenne die Insolvenzordnung und kann mir die Suche daher ersparen, denn es gibt keinen § der das verbietet.
Wenn dir der link, den ich gepostet habe nicht reicht, dann ist es nicht mein Problem. Und da ich jemanden kenne, den genau das betraf, weiß ich sehr gut, wovon ich rede. Mir geht nur deine arrogante Art aufs Schwein.
Wie ich bereits schrieb, im Internet steht viel, und eben auch viel Mist. Sowas wie in dem Link gibt es im Internet zuhauf. Wenn das Ganze seriös wäre, stände dabei auf welcher rechtlichen Grundlage diese Aussage getroffen wurde. In Deutschland geht nichts ohne das entsprechende Gesetz, es ist alles erlaubt was nicht explizit verboten ist, das gilt auch für Insolvenzen
Und da ich jemanden kenne, den genau das betraf, weiß ich sehr gut, wovon ich rede.
Kennst Du den gesamten Vorgang? Wohl eher nicht.
Mir geht nur deine arrogante Art aufs Schwein.
Ist eigentlich ein Frechheit, geht mir aber ... genau da vorbei.
Danke sehr! Frage ist eigentlich, ob ich nur noch 3 Jahre habe oder schon fertig bin mit der Insolvenz.
Link nicht gelesen? du hast garantiert noch 6 lange Jahre vor dir
Mir ist bekannt, das die Schufa die Restschuldbefreiung noch 3 Jahre speichert.
Frage mich nur, ob ich es ab heute geschafft habe.
Der Schufa Score wird sich bestimmr jetzt rasant ändern von 5 Pronzent.
In der Schufa steht 30.04 wurde Insolvenz eröffnet.
03.05 wurde Restschuldbefreiung angekündigt.
Hatte vor einem Monat den Antrag unterschrieben auf Insolvenz. War mal vor 2 bis 3 Jahre bei Schuldnerberatung und hatte damals keine Lust wieder hinzugehen. Womit sind 2 oder 3 Jahre vergangen.
Nun war ich vor 2 Monaten wieder da und haben alles fertig gemacht.