Inkassoschreiben TROTZT Stornierter Bestellung
ich kümmere mich derzeit um die angelegenheiten meiner mutter. habe gestern ein brief gefunden von einem Inkasso unternehmen was ne ungehörige summe verlangt. nach langen suchen habe ich raus gefunden um was es geht!
meine mutter machte eine bestellung bei "klebefieber.de" diese hatte sie dann aber Storniert. Ware kam NIE an.
trotzdem schickte klebefieber mahnungen das sie doch die rechnung bezahlen soll. zitat: "am 12.08.14 haben Sie bei uns eine Bestellung aufgegeben und damit einen Kaufvertrag geschlossen. Leider konnten wir bisher keinen zahlungseingang verbuchen"
daraufhin schrieb meine mutter eine email mit einem wiederspruch und dem auftrag einer erneuten stornierung.
tja und gestern kam der inkassobrief!!!
wie nun weiter vorgehen????
7 Antworten
Schick der Inkassofirma eine Mail, dass die Bestellung widerrufen worden ist, daher keine Forderung besteht und du dir weitere Bettelbriefe verbittest. Alles weitere kannst du ignorieren, denn einen Mahnbescheid werden die sicher nie beantragen (falls doch, sofort Widerspruch und fertig)
Google mal, ob das Inkassounternehmen für Schweinereien bekannt ist. Ein Inkassobüro kann so gut wie jeder aufmachen, Briefe mit Inkasso drauf kann auch jeder verschicken. Es gibt eine regelrecht Schwemme solche I-Büros, die beliebig Abmahnungen verschicken. Wenn nur jeder 20. bezahlt, sind die Portokosten wieder drin, und bisschen Geld wirft das auch ab. (Ich hatte mich mal versehentlich oder aufgrund der Vorspiegelung falscher Tatsachen bei einer mittlerweile gerichtlich verbotenen[?] outlets-Seite angemeldet -- bei den ersten Briefen war ich noch schockiert, nach fünf Jahren trifft immer noch ab und zu einer ein, obwohl es mittlerweile Gerichtsurteile gibt ...).
-->ignorieren. Solange nichts vom Amtsgericht kommt (was Inkassounternehmen vermeiden), passiert überhaupt gar nichts
scheint nen seriöses unternehmen zu sein da die viele verschiedene "zentralen" haben,... aber was is schon seriös....
Ein Inkassobüro ist keine Behörde und hat keinerlei Sonderrechte. Mehr wie böse Briefe schreiben können die auch nicht.
Man schreibt an das Inkassobüro (per Einschreiben mit Rückschein), dass die Forderung vollumfänglich bestritten wird, weil bereits beim Lieferanten der Vertrag widerrufen wurde und auch folglich eine Ware nie geliefert wurde. Die Weitergabe der Daten an Schuldnerauskunftsdatenbanken verbietet man gemäß § 28a BDSG.
Dann keine weitere Kommunikation mehr, egal auf welche albernen Mahnungen und Drohungen. Gilt auch für Anwaltsbriefe.
Wenn die Gegenseite es wider Erwarten mit dem gerichtlichen Mahnbescheid probiert (gelber Brief vom Gericht): dann muss man innerhalb 14 Tagen den Widerspruch gegen den MB ans Gericht schicken. Danach kann dann auch kein Gerichtsvollzieher kommen.
Wenn die was wollen, sollen sie doch Klage einreichen.
Fax (auch mit Sendeprotokoll) ist eine umstrittene Sache. Allenfalls gekoppelt mit Einwurfeinschreiben, so machen es viele Anwälte. Aber nicht allein.
Lies mal.
http://www.antispam-ev.de/wiki/Zustellm%C3%B6glichkeiten
Und e-Mail ist ganz schlecht, wenn die Gegenseite nicht rückbestätigt. Genau dazu kannst Du sie aber nicht zwingen.
Ich brauchte nie jemanden zwingen^^ Die haben immer freiwillig noch nen Bettelbrief geschickt und auf die Mail bezug genommen. Mehr Bestätigung geht garnicht.
Wenn tatsächlich nicht geliefert wurde, kann man das nur so deuten, dass die Stornierung engenommen wurde. Damit wäre das Inkassoverfahren unrechtmäßig. Wenn nicht eine eingeschriebene Sendung mit Rückschein versendet wurde, dürfte der firma schwer fallen, dass geliefert wurde. Das solltest Du dem Inkassobüro klar machen. Vielleicht fragen, ob Ihnen eine Bestätigung der Lieferung vorliegt.
Also das Inkasso unternehmen heißt
EUROTREUHAND INKASSO GmbH
das schreiben sieht schon seriös aus,.. gmbh, amtsgericht nummer, name des geschäftsführers,..
und wirklich was im netzt hab ich über die nich gefunden
Ja ok, ist ne seriöse Mahnung mit unseriösen Gebühren.
Die Gebühren für Einschreiben kann man sparen, wenn man ein Fax sendet (mit Sendebereicht). Meist reicht auch eine Mail, da der Empfang mit dem nächsten Schreiben bestätigt wird.