Inkassogebühren bei missglückter Kartenzahlung in doppelter Höhe des Rechnungsbetrags?

4 Antworten

Dazu hätte ich ein paar Fragen: 1) Inwiefern ist es überhaupt mein Problem, wenn die Lastschriftzahlung erst nach der Kontoschließung versucht wurde?

Das ist Dein Problem. Du wusstest von der Lastschrift.

Hätte nicht meine alte Bank das aus Kulanz an meine neue weiterleiten können, deren Daten sie ja hatten?

Weder aus Kulanz, noch sonstwie. Das Konto existiert nicht mehr und du hast der alten Bank hierfür kein SEPA-Mandat erteilt.

2) Die Gebühren sind im Vergleich zur Hauptforderung offensichtlich unverhältnismäßig - aber welche davon sind überhaupt rechtens?

Die Gebühren erscheinen mir sehr moderat. Da dürfte jedes Verhandeln teurer sein, als das jetzt einfach hinzunehmen. Vielleicht könnte man über die 6,62 EUR diskutieren.

3) Woher bekam das Inkassobüro meine Adresse?

Du hast mit der Unterschrift deine alte Bank insoweit zur Auskunftserteilung ermächtigt.

4) Muss ich das wirklich bezahlen oder wäre nicht im Sinne der Schadensminderungspflicht von der Tankstelle angezeigt gewesen, erstmal eine normale Mahnung zu schicken?

Wohin denn?

5) Wie einige ich mich am besten mit den Inkassoisten, ohne vorher ein mehrstündiges Gerichtsurteilswälzen absolvieren zu müssen?

Wie soll die Einigung denn aussehen? Dadurch, dass die Lastschrift nicht eingelöst wurde, bist du in Verzug geraten. Man hätte auch sofort einen Rechtsanwalt beauftragen können.

Asleif 
Fragesteller
 16.08.2014, 17:02

--- "Wohin denn?"

An die Adresse, die sie, wie du sagst, von der Bank erfragen kann. Dann wären es nur die halben Kosten und man hätte sich die Inkassozwischenschaltung sparen können...

jurafragen  16.08.2014, 17:10
@Asleif
An die Adresse, die sie, wie du sagst, von der Bank erfragen kann. Dann wären es nur die halben Kosten und man hätte sich die Inkassozwischenschaltung sparen können...

Und weil ein Tankstellenpächter so richtig Lust hat, auch noch mit diversen Banken zu kommunizieren, hätte er die Sache einfach seinem Anwalt geschickt. Der hätte dich dann entsprechend kostenpflichtig verarztet.

Stattdessen hat er einen Vertrag mit der Firma geschlossen, die ihm auch das Kartenzahlungsterminal vermietet hat. Danach tritt der die Forderung zu Einziehungszwecken ab und zahlt je Fall nur eine niedrige Gebühr, die der Höhe nach erstattungsfähig ist, weil sie niedriger ist, als die Kosten für einen Rechtsanwalt. So what?

Du kannst Dich gern mit denen streiten, am Ende erklärt Dir dann ein Richter, warum das alles okay war und verurteilt dich dann noch zur Erstattung der Gerichtskosten.

mepeisen  16.08.2014, 17:12
@jurafragen

Was der Pächter für eine Lust hat, ist vollkommen egal. Er ist auch einer Schadensminderungspflicht unterworfen. Der Punkt, den Asleif aber verkennt: Die Bank lässt sich dieses "mal ebend kurz fragen" gut bezahlen. manche Banken zwischen 15 und 20€. Du bist mit insgesamt 40€ durchaus gut bedient, auch wenn es viel klingt.

Asleif 
Fragesteller
 16.08.2014, 17:21
@mepeisen

Die Adressnachfrage wurde aber explizit mit 10 € beziffert. Auf die würde ich mich durchaus einlassen, auch auf die 5,50 für die Rücklastschrift/Bankgebühren. Aber die Mahngebühren plus Bearbeitungsgebühren scheinen mir inadäquat. Fielen die weg, würden sich die Gebühren halbieren (und mein Rechnungsbetrag immer noch verdoppeln), was meiner Ansicht nach einen mehr als ausreichenden (da unnötigen) "Denkzettel" darstellen würde...

mepeisen  16.08.2014, 21:06
@Asleif

Dann verweigere das halt, wenn du dich im Recht fühlst.

mepeisen  16.08.2014, 17:11

Die 6,62 € könnte man nicht nur "vielleicht" ausdiskutieren. Für so einen Kostenpunkt ist überhaupt kein Raum. Es gibt weder Ersatz von Personalkosten noch irgendwelchen anderen fiktiven Strafzahlungen. Auch wenn ich persönlich das für falsch halte, will es unser BGH jedenfalls so.

Ansonsten gebe ich dir aber komplett Recht.

Insofern könnte man hier aus strategischen Gründen die 40€ akzeptieren, da gebe ich dir Recht. 15€ bis 20€ für die Adressermittlung und Rücklastschrift sind durchsetzbar (Banken lassen sich Adressermittlungen gut vergüten), dazu die 13€ Hauptforderung. Dann kommt man bei einem einstelligen Betrag fürs Inkasso heraus, das ist durchaus moderat.

Also: Hier wäre die Empfehlung, das sofort komplett zu zahlen.

Hinsichtlich der Details, vielleicht meinen Tipp mal lesen: http://www.gutefrage.net/tipp/mahnung-inkasso-und-inkassogebuehren-teil-1

Warum hast Du bei der Kontoauflösung die Zahlungsausgänge nicht kontrolliert???? Du muss es Dir doch aufgefallen sein, dass der betrag noch nicht eingezogen ist. Da diese Gebühren nicht in 5 von der hauptforderung, sonder feste Sätze sind kannst Du daran nichts ändern. Bezahle und sei froh, dass sie Dich nicht wegen Betrug (Konto gekündigt bei offener Abbuchung) anzeigen.

jurafragen  16.08.2014, 17:00

Ein Betrug liegt hier mangels Vorsatzes nicht vor.

Mikkey  16.08.2014, 18:23
@jurafragen

Trotzdem hat der Sachverhalt sich aus der Sicht der Tankstelle wie ein solcher dargestellt. Eine Anzeige wegen Betrugs hätte es ohne Weiteres geben können.

jurafragen  16.08.2014, 19:35
@Mikkey

Das sicher, das ändert aber nichts an der (zivilrechtlichen) Kostenfolge.

Asleif 
Fragesteller
 16.08.2014, 17:00

Auf meinem letzten Kontoauszug stand eine Tankstellenrechnung von fast genau (13,11) diesem Betrag, den hatte ich wohl damit verwechselt. Und beim Bezahlen nicht bedacht dass die das vielleicht mit einer Lastschrift machen, die erst Tage später von meinem Konto abgeht - ansonsten ist ja auch jeder beim Abbuchen ganz flink...

Inwiefern ist es überhaupt mein Problem, wenn die Lastschriftzahlung erst nach der Kontoschließung versucht wurde?

Zu 100%. Dein Konto, dein Problem. Woher soll der Zahlungsempfänger das denn wissen?

Hätte nicht meine alte Bank das aus Kulanz an meine neue weiterleiten können, deren Daten sie ja hatten?

Datenschutzrechtlich problematisch.

Die Gebühren sind im Vergleich zur Hauptforderung offensichtlich unverhältnismäßig - aber welche davon sind überhaupt rechtens?

Die Rücklastschrift löst den Verzug aus. Dadurch schuldest du dem Grunde nach den Verzugsschaden zzgl zur Hauptforderung. Überprüfen kannst du also nur der Höhe nach:

Angemessen sind:

  • pro Mahnbrief 2,50 €
  • die Rücklastschriftgebühren (ca. 3-5,- €)
  • Zinsen (dürfte gegen 0 tendieren).
  • Auskunftskosten (warum erklär ich gleich).

Wer mehr will hat die tatsächlichen Kosten im nachzuweisen.

Woher bekam das Inkassobüro meine Adresse?

Bei Kartenzahlung autorisierst du deine Bank unwiderruflich im Falle einer Rücklastschrift deine Adresse herauszugeben. Wenn du das nicht möchtest, darfst du nur noch bar bezahlen. Diese Auskunft lässt sich deine Bank allerdings etwas kosten. Diese Kosten hast du auch zu tragen. 10,- € könnte hinkommen, lass dir im Zweifelsfall eine Rechnungskopie schicken.

Muss ich das wirklich bezahlen oder wäre nicht im Sinne der Schadensminderungspflicht von der Tankstelle angezeigt gewesen, erstmal eine normale Mahnung zu schicken?

Mit § 254 BGB hat das nichts zu tun. Der einzige Sinn einer Mahnung ist den Zahlungsverzug auszulösen. Dies war hier nicht nötig, da dieser durch die Rücklastschrift automatisch eintritt.

Wie einige ich mich am besten mit den Inkassoisten, ohne vorher ein mehrstündiges Gerichtsurteilswälzen absolvieren zu müssen?

Gar nicht du bezahlst die o.g. Kosten an die Tankstelle. Zahle mit dem Vermerk "HF+Rücklastschrift". Das sollte es dann gewesen sein.

Asleif 
Fragesteller
 16.08.2014, 17:42

Danke für die ausführliche Antwort.

Gar nicht du bezahlst die o.g. Kosten an die Tankstelle. Zahle mit dem Vermerk "HF+Rücklastschrift". Das sollte es dann gewesen sein.<

Es geht um eine Aral-Tankstelle, auf dem Bon steht leider keine Bankverbindung derselben; zudem steht im oben verlinkten Guide (http://www.gutefrage.net/tipp/mahnung-inkasso-und-inkassogebuehren-teil-3), dass bei einer "abgetretenen" Forderung (hier der Fall) der Inkassoist jetzt ja quasi der neue Gläubiger ist, der den eigentlichen Gläubiger bereits ausbezahlt hat. Könnte man also nachträglich die Rechnung beim Tankstellenbetreiber überhaupt noch begleichen?

kevin1905  16.08.2014, 17:45
@Asleif

Wurde dir eine Abtretungserklärung vorgelegt (§ 410 BGB)?

Wenn ja, dann wäre das Inkassobüro neuer Gläubiger und dann auch in eigener Sache tätig.


Dies ist höchst selten der Fall, da die Abtretung einer Forderung i.d.R. ein großes Verlustgeschäft für den Gläubiger ist.

Asleif 
Fragesteller
 16.08.2014, 17:53
@kevin1905

Nein, eine solche liegt dem Schreiben nicht bei, allerdings steht selbiges im Brief: "Die Aral in R. hat die Forderung gegen Sie an uns abgetreten, so dass wir nun für Sie zuständig sind."

Gerade habe ich aber gesehen, dass dort doch eine Bankverbindung für die Aral-Tanke angegeben ist (und nicht zum Inkasso-Büro)... sollte ich denen also jetzt den Rechnungsbetrag + die Rücklastschriftgebühr überweisen, was passiert mit den restlichen Kosten (Adressauskunft, "Bearbeitungs"- und Mahngebühren)? Kann man bei der Summe davon ausgehen, dass die Sache nicht weiter verfolgt wird, oder kommt das Inkassobüro dann mit einer neuen Forderung wieder in Höhe des Restbetrags? Soll ich die Inkassoisten darüber informieren?

kevin1905  17.08.2014, 01:09
@Asleif
"Die Aral in R. hat die Forderung gegen Sie an uns abgetreten, so dass wir nun für Sie zuständig sind."

Das ist bedeutungslos. Verlange die Abtretungserklärung.

was passiert mit den restlichen Kosten (Adressauskunft, "Bearbeitungs"- und Mahngebühren)?

Adressauskunft und die Rücklastschriftgebühren hast du ebenfalls zu tragen, da du diese zu verantworten hast.

oder kommt das Inkassobüro dann mit einer neuen Forderung wieder in Höhe des Restbetrags?

Die Tankstelle könnte auf die Idee kommen dies einzuklagen oder über das gerichtliche Mahnverfahren einzutreiben.

Tach,

wenn es um ne Rücklastschrift geht, halte ich die Forderung, insbesondere durch ein Inkasso, für erstaunlich günstig.

Willst du n Fass aufmachen,um evtl 5 € zu sparen?

Durch die Rücklastschrift ist der Verzug definitiv gegeben.

Die Bankgebühren ebenso. - die sind mit den 5,50 auch seehr günstig.

Wenn du mit ner Karte bezahlst, wo du genau weißt, dass du eh n anderes Konto hast, und auf dem alten Konto auch nix drauf ist usw, könnte man das sogar als Betrug auslegen.